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Art. 8 · Um- und Ersatzbauten haben die im Kernzonenplan bezeichneten ortsbildrelevanten …
BZO Maur · S. 6 · Original-PDF
Um- und Ersatzbauten haben die im Kernzonenplan bezeichneten ortsbildrelevanten Fassadenstellungen zu übernehmen. Es gilt ein Anordnungsspielraum von 1.00 m. Grössere Abweichungen können, gestützt auf Art. 12, bewilligt werden. Ortsbildrelevante Fassadenstellung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.