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Art. 22

BZO Maur · S. 10 · Original-PDF

1In der Erholungszone Ea sind Familiengärten mit den für deren Betrieb und Bewirtschaftung nötigen Bauten, Anlagen und Einrichtungen zulässig. Erholungszone Familiengärten Ea

2Gartenhäuser dürfen inkl. Geräteraum eine Fläche von maximal 10.00 m2 und eine grösste Höhe von 3.00 m nicht überschreiten. Gemeinschaftshäuser dürfen die maximale Gebäudegrundfläche überschreiten. 10/17 III. Weitere Festlegungen A. Arealüberbauung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.