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Art. 22
BZO Maur · S. 10 · Original-PDF
1In der Erholungszone Ea sind Familiengärten mit den für deren Betrieb und Bewirtschaftung nötigen Bauten, Anlagen und Einrichtungen zulässig. Erholungszone Familiengärten Ea
2Gartenhäuser dürfen inkl. Geräteraum eine Fläche von maximal 10.00 m2 und eine grösste Höhe von 3.00 m nicht überschreiten. Gemeinschaftshäuser dürfen die maximale Gebäudegrundfläche überschreiten. 10/17 III. Weitere Festlegungen A. Arealüberbauung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.