Zone WA3 · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone WA3 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «WA3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 5

1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für die WohnnutZugelassen sind mässig störende Gewerbe wie Dienstleistungsbetriebe, emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich beeinträchtigen. Wohn- und Arbeitszonen zung und die mässig störende Arbeitsnutzung beWA2, WA3 stimmt.

2Untersagt sind Erotik- oder ähnliche Betriebe.

3Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe ES III.

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Art. 5BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 82

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Mass der Nutzung Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie der Gestaltungsspielraum Art. 50 GBR. Bei der Beanspruchung von Kulturland sind auch die Vorgaben zur hohen Nutzungsdichte aus Art. 11c BauV zu berücksichtigen. kA (m) gA (m) GL (m)1 Fh tr (m) FH gi Fh a MLZ/ MBZ2) GZ (m) (m) VG Zone Abk. Wohnzone 1 W1 4,0 8,0 25,0 5,5 8,5 8,0 1 – – kA = kleiner Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A3 GBR. gA = grosser Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A4 GBR. GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 12 BMBV) Fh = Fassadenhöhe (vgl. Art. 15 BMBV) Wohnzone 2 W2 4,0 8,0 30,0 7,5 10,5 10,0 2 – – Wohnzone 3 W3 5,0 9,0 36,0 10,5 14,5 13,0 3 31/14 m 0,3 Wohnzone 4 W4 6,0 11,0 40,0 14,0 18,5 16,5 4 35/14 m 0,3 Wohn- und Arbeitszone 2 WA2 4,0 8,0 35,0 7,53) 10,5 10,03) 2 30/15 m 0,35) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (gilt auch für Flachdachbauten inkl. Brüstung) Wohn- und Arbeitszone 3 WA3 5,0 9,0 40,0 11,03) 15,0 13,53) 3 35/15 m 0,255) Fh gi = Fassadenhöhe giebelseitig Fh a = Fassadenhöhe Attika Wohn- und Arbeitszone Albligen WAA 5,0 - 30,0 8,5 11,5 - 2 - - Vgl. Anhang 1 Art. A1 GBR. VG = Vollgeschosse (vgl. Art. 18 BMBV) MLZ = Mehrlängenzuschlag MBZ = Mehrbreitenzuschlag Arbeitszone 2 A2 4,04) – – 14,0 - 16,5 – – - Arbeitszone 3 A3 5,04) – – 19,0 - 21,5 – – - GZ = Grünflächenziffer (vgl. Art. 31 BMBV) Kernzone K gemäss Kernzonenplanung Kernzone Albligen KA 4,0 …

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Art. 6BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 152

Zonen für öffentliche 1 ln den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenZÖN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG. Im Ubrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 42 ff. GBR. Nutzungen (ZÖN) den Bestimmungen: ES = Lärmempfind/ichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) Bezeichnungen Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES ' möglich. lll Schule ZÖN 1 Schulanlage und Kindergarten Schlossgasse bestehend, Erneuerung & En/veiterung Schlossgasse kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA2 Schule ZöN 2 Schulanlage Einschlag und Sportanlage/Turn— bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. lll Einschlag halle Thunstrasse kA sowie Fassadenhöhen FH—tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m ' möglich. Ill Schule ZöN 3 Schulanlage Thunstrasse bestehend, Erneuerung & Erweiterung Thunstrasse kA sowie Fassadenhöhen F—H—tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m Schule ZöN 4 Schulsportanlage Neue Schulsportanlage und Turnhalle Ill Wellenried Wellenried kA sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3; max. GL 75 m Marktplatz ZöN 5 Viehmarkt— und bestehend Mehrzweckplatz ' möglich. Feuerwehrmagazin ZÖN 6 Feuerwehrmagazin bestehend, Erneuerung & Erweiterung kA, GL sowie Fassadenhöhen F—H—tr gemäss Zone WA3 ' möglich. Freilichttheater ZöN 7 Freilichttheater im Taan bestehend, Erneuerung & Erweiterung kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3 Werkhof Staat ZöN 8 Werkhof bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. lll kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3 Pflegezentrum ZöN 9 Pflegeheim bestehen …

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Art. 7BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 7

1Zonen für öffentliche Nutzungen sind für öffentliche Zone für öffentliche Nutzunoder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und gen ZöN Anlagen bestimmt.

2Für die einzelnen Zonen gelten folgende Zweckbestimmungen, Grundzüge der Überbauung und Gestaltung und Lärm-Empfindlichkeitsstufen (ES): ZöN Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES

5Viehmarkt- und Mehrzweckplatz bestehend -

10Altersheim und Pflegeheim II

11Schloss (kant. Verwaltung) bestehend II

12Kirche bestehend II

ZöNZweckbestimmungGrundzüge der Überbauung und GestaltungES
1Schulanlage und Kindergarten Schlossgassebestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA, GL und GH gemäss Zone WA2III
2Schulanlagen Einschlag und Sportanlage / Turnhalle Thunstrassebestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA und GH gemäss Zone WA3, max. GL 120 mIII
3Schulanlage Thunstrassebestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA und GH gemäss Zone WA3, max. GL 120 mIII
4Schulsportanlagen WellenriedNeue Schulsportanlage und Turnhalle kGA und GH gemäss Zone WA3, max. GL 75 m-
5Viehmarkt- und Mehrzweckplatzbestehend-
6Feuerwehrmagazinbestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA, GL und GH gemäss Zone WA3-
ZöNZweckbestimmungGrundzüge der Überbauung und GestaltungES
7Freilichttheater im Taanbestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA, GL und GH gemäss Zone WA3-
8Werkhof Staatbestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA, GL und GH gemäss Zone WA3III
9Pflegeheimbestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA und GH gemäss Zone WA3, max. GL 100 mII
10Altersheim und PflegeheimII
11Schloss (kant. Verwaltung)bestehendII
12KirchebestehendII
13Friedhof, Aufbahrungshallebestehend, Erneuerung und Erweiterung möglich. kGA, GL und GH gemäss Zone WA3II

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 8BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 89

1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnareal umfasst Teile von innerhalb der Bauzone genutzten Flächen öffentlicher Bahnunternehmungen. Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnareal (ZBB)

2Für den Bau und die Nutzung von nicht bahnbetriebsnotwendigen Bauten gelten die Bestimmungen für die Wohn- und Arbeitszone WA3. ZSF sind Zonen gemäss Art. 78 BauG. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 42 ff. GBR ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV)

–Ausbau und Erneuerung innerhalb bestehender Reithalle

–Zusätzlich sind nord- und südseitig Anbauten von Pferdeställen mit Aussengehegen zugelassen. Die baupolizeilichen Masse dazu richten sich nach den bestehenden Dachneigungen der bestehenden Reithalle und den Strassen-abständen resp. dem Grenzabstand von mind. 3.00 m.

–Gedeckter Longierplatz (Karussell) mit einer max. anrechenbaren Gebäudefläche von 500.0 m2. Gesamthöhe: max. 7.50 m

–Überdeckter Reitplatz: maximale Gebäudelänge 45.00 m und maximale Gebäudebreite 25.00 m; mind. 4.00 m Grenzabstand zur angrenzenden ZPP Nr. 19. Gesamthöhe: max. 7.50 m. Die Überdeckung ist in textilem Material und hellgrauen Farbtönen zugelassen.

–An- und Kleinbauten gemäss Art. 5 Abs. 2 GBR. III Dazu gehören die Infrastrukturanlagen, d.h. im Wesentlichen die Geleiseanlagen, Stationen und Umschlagsflächen. Das Eisenbahngesetz regelt abschliessend Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb der Bahn dienen (Art. 18 ff. EBG). Nicht bahnbetriebsbedingte Bauten und Anlagen unterstehen dem orden …

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Art. 30BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 105

1Die ZPP Nr. 11 bezweckt eine ortsintegrierte Neuüberbauung nördlich des Bahnhofareals, die zweckmässige Erschliessung des Gebietes für den privaten Verkehr sowie die Sicherung der notwendigen Flächen für die Umgestaltung des Dorfbachs. ZPP Nr. 11 «Bahnhof» Zur Sicherstellung einer qualitativ guten Eingliederung der Überbauung ins Ortsbild sollte als Grundlage für das Überbauungskonzept bzw. UeO ein Ideenwettbewerb oder Studienauftrag durchgeführt werden. Die Grundlage für die Durchführung bildet die SIA-Ordnung 142. Zweck

2Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone WA3. Nutzungsart

3Für Neubauten gelten die Bestimmungen der WA3. Nutzungsmass

4Die Haupt- und Nebenbauten sind in ihrer Architektur (Gebäudekörper) und Ästhetik (Gestaltung) so zu gestalten, dass ein zeitgemässes Erscheinungsbild entsteht. Zusammen mit den sorgfältig zu gestaltenden Aussenräumen muss die Integration in die Kernzone und die angrenzenden Grünräume gewährleistet werden. Gestaltungsgrundsätze

5Die Freiräume für den Dorfbach sind entsprechend dem Wasserbauprojekt freizuhalten und umzugestalten.

6Die Erschliessung für den Privatverkehr erfolgt ab der Bernstrasse. Erschliessung

7Für Fussgänger ist ein möglichst direkter Zugang zum Bahnhof und zum Ortskern sicherzustellen. ES III. Empfindlichkeitsstufe Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 31 Normativer Inhalt Hinweise

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Art. 36BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 22

ZPP Nr. 9 Zweck

1Die ZPP Nr. 9 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht "Freiburgstrasse" verdichtete Überbauung für Neu- und Ersatzbauten sowie für die Umnutzung bestehender Bauten. Nutzungsart

2Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone WA3. Zudem zugelassen sind Verkaufsgeschäfte bis max. 1000 m2 Nettoverkaufsfläche. Für integrierte Kleinladengeschäfte (Detaillisten) sind zusätzlich max. 300m2 Nettoverkaufsfläche zugelassen. Ausgeschlossen sind Restaurationsbetriebe jeglicher Art; zugelassen ist einzig eine Cafeteria (ohne Hauptverpflegung). Nutzungsmass

3Soweit in der Überbauungsordnung nichts anderes bestimmt wird, gilt die annähernd geschlossene BauGemeindebaureglement (GBR) Seite 21 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar weise (Art. 22 GBR). 4 min. AZ 0,6 , max. AZ 1,0. Die Geschossanzahl beträgt drei. Gestaltungsgrundsätze

5Auf den Hauptbauten sind grundsätzlich symmetrisch geneigte Dächer mit Ziegeleindeckung gestattet. Bei grösseren Bauvolumen können bei guter Gestaltung und in Absprache mit den Fachstellen extensiv begrünte Flachdächer gestattet werden.

6Die Hauptbauten und Aussenräume (Parkplätze, Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Fusswege) sind so zu gruppieren bzw. zu gestalten, dass die Integration in die dörfliche Struktur und die Anbindung an die Kernzone gewährleistet ist. Erschliessung und Parkierung

7Die Erschliessung erfolgt vorwiegend vom Milchgässli her. Die Parkierung ist, soweit möglich, unterirdisch zusammenzufassen.

8Zum Dorfzentrum hin sind optimale Fussgängerverbindungen sicherzustellen. …

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Art. 38BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 24

Zur Sicherstellung einer qualitativ guten Eingliederung der Überbauung ins Ortsbild sollte als Grundlage für das Überbauungskonzept bzw. UeO ein Ideenwettbewerb oder Studienauftrag durchgeführt werden. Die Grundlage für die Durchführung bildet die SIAHonorarordnung 142. "Bahnhof " Zweck

1Die ZPP Nr. 11 bezweckt eine ortsintegrierte Neuüberbauung nördlich des Bahnhofareals, die zweckmässige Erschliessung des Gebietes für den privaten Verkehr sowie die Sicherung der notwendigen Flächen für die Umgestaltung des Dorfbachs. Nutzungsart

2Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone WA3. Nutzungsmass

3Für Neubauten gelten die Bestimmungen der WA3. Gestaltungsgrundsätze

4Die Haupt- und Nebenbauten sind in ihrer Architektur (Gebäudekörper) und Ästhetik (Gestaltung) so zu gestalten, dass ein zeitgemässes Erscheinungsbild entsteht. Zusammen mit den sorgfältig zu gestaltenden Aussenräumen muss die Integration in die Kernzone und die angrenzenden Grünräume gewährleistet werden.

5Die Freiräume für den Dorfbach sind entsprechend dem Wasserbauprojekt freizuhalten und umzugestalten. Erschliessung

6Die Erschliessung für den Privatverkehr erfolgt ab der Bernstrasse.

7Für Fussgänger ist ein möglichst direkter Zugang zum Bahnhof und zum Ortskern sicherzustellen. Empfindlichkeitsstufe: ES III Gemeindebaureglement (GBR) Seite 23 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar

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Art. 47BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 33

1Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugeDachform Hauptgebäude lassen: Zone Zulässige Dachform min. Neigung max. Neigung Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LW Satteldach 25° 45° Pultdach 5° 25° Flachdach Innerhalb Ortsbildschutzgebiet K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZ symmetrisches Satteldach 30° 42° Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Schrägdächer erlaubt. Vorbehalten bleiben die Instrumente zur Einordnung gemäss Art. 45 und Art. 57 GBR.

ZoneZulässige Dach- formmin. Nei- gungmax. Nei- gung
Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet
W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LWSatteldach25°45°
Pultdach Flachdach5°25°
Innerhalb Ortsbildschutzgebiet
K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZsymmetrisches Satteldach30°42°

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3 Abs. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 5, S. 820.95
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 5, S. 820.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 11 mArt. 5, S. 820.90
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 15 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe Attika≤ 13.5 mArt. 5, S. 820.90
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 5, S. 820.95
Grünflächenziffer≥ 25 %Art. 5, S. 820.90

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA3

Was gilt in der Zone WA3 in Schwarzenburg?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA3 sein?
Laut BZO Schwarzenburg: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →

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