Zone ZPP Nr. 3 · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone ZPP Nr. 3 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «ZPP Nr. 3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 23BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 98

Für die ZPP Nr. 3 «Galgenzelg West II» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 3 «Galgenzelg West II»

1Die ZPP Nr. 3 bezweckt eine Siedlungsrandüberbauung. Planungszweck

2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone gemäss

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 31BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 18

ZPP Nr. 3 Zweck

1Die ZPP Nr. 3 bezweckt eine Siedlungsrandüber- "Galgenzelg West II" bauung. Nutzungsart

2Wohnen im Sinne der Wohnzone W, wobei nicht störende kleinere Dienstleistungsbetriebe zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,3, max. AZ 0,5. Die Geschossanzahl beträgt in der unteren Teilhälfte (an der Milkenstrasse) zwei, in der oberen Teilhälfte (gegen die Hügelkuppe) eins. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 17 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Gestaltungsgrundsätze

4Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte Dächer gestattet; die Firstrichtungen liegen längs zu den Höhenkurven.

5Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen den neuen Bauten und dem Siedlungsrand Richtung Aussichtspunkt Galgenzelg ist besonders Wert zu legen. Der östliche, nordöstliche und der südliche Siedlungsrand sind mittels Hoch- und Niederhecken abzuschliessen. Erschliessung, Parkierung

6Die Erschliessung erfolgt von der Milkenstrasse her. (Art. 71 SBG)

7Die Parkierung ist, soweit möglich, unterirdisch oder in offenen überdeckten Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES II

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Geschossflächenziffer (GFZ)≥ 0.35Art. 23, S. 980.85
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 0.7Art. 23, S. 980.55

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 3

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP Nr. 3 in der BZO Schwarzenburg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erwähnen die Zone ZPP Nr. 3 namentlich, darunter Art. 23, Art. 31. BZO Schwarzenburg lesen →

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