Zone ErhZ · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone ErhZ in Schwarzenburg (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «ErhZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 82

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Mass der Nutzung Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie der Gestaltungsspielraum Art. 50 GBR. Bei der Beanspruchung von Kulturland sind auch die Vorgaben zur hohen Nutzungsdichte aus Art. 11c BauV zu berücksichtigen. kA (m) gA (m) GL (m)1 Fh tr (m) FH gi Fh a MLZ/ MBZ2) GZ (m) (m) VG Zone Abk. Wohnzone 1 W1 4,0 8,0 25,0 5,5 8,5 8,0 1 – – kA = kleiner Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A3 GBR. gA = grosser Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A4 GBR. GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 12 BMBV) Fh = Fassadenhöhe (vgl. Art. 15 BMBV) Wohnzone 2 W2 4,0 8,0 30,0 7,5 10,5 10,0 2 – – Wohnzone 3 W3 5,0 9,0 36,0 10,5 14,5 13,0 3 31/14 m 0,3 Wohnzone 4 W4 6,0 11,0 40,0 14,0 18,5 16,5 4 35/14 m 0,3 Wohn- und Arbeitszone 2 WA2 4,0 8,0 35,0 7,53) 10,5 10,03) 2 30/15 m 0,35) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (gilt auch für Flachdachbauten inkl. Brüstung) Wohn- und Arbeitszone 3 WA3 5,0 9,0 40,0 11,03) 15,0 13,53) 3 35/15 m 0,255) Fh gi = Fassadenhöhe giebelseitig Fh a = Fassadenhöhe Attika Wohn- und Arbeitszone Albligen WAA 5,0 - 30,0 8,5 11,5 - 2 - - Vgl. Anhang 1 Art. A1 GBR. VG = Vollgeschosse (vgl. Art. 18 BMBV) MLZ = Mehrlängenzuschlag MBZ = Mehrbreitenzuschlag Arbeitszone 2 A2 4,04) – – 14,0 - 16,5 – – - Arbeitszone 3 A3 5,04) – – 19,0 - 21,5 – – - GZ = Grünflächenziffer (vgl. Art. 31 BMBV) Kernzone K gemäss Kernzonenplanung Kernzone Albligen KA 4,0 …

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Art. 6BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 6

1Die Erhaltungszone dient der Erhaltung traditionell Die Erhaltungszone ermöglicht die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen im Siedlungsgebiet. Erhaltungszone ErhZ entstandener Siedlungsstrukturen und der zeitgemässen Nutzung der bestehenden Gebäude in den Ortsteilen Elisried, Schönentannen, Mamishaus und Milken.

2Landwirtschaftliche Bauten und Nutzungen sind zulässig. Sie richten sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone (Art. 11 GBR).

3Wohnnutzungen sowie mässig störende Gewerbeund Dienstleistungsnutzungen sind zulässig, soweit sie sich in bestehende Gebäude integrieren lassen. Umnutzungen sind nur zulässig, sofern sie keine landwirtschaftlichen Ersatzbauten zur Folge haben. Wohnraum kann nur in Hauptbauten geschaffen werden. Zugelassen sind, sofern innerhalb des bestehenden Volumens keine geeigneten Raumreserven vorhanden sind:

a)Ersatz- und Umbauten, sofern sie sich an den Standort, die Geschosszahl sowie an die Gebäudeabmessungen des bestehenden Baukörpers halten.

b)Neu- und Anbauten, sofern ihre Gestaltung und Einordnung die betroffene Gebäudegruppe nicht beeinträchtigen.

4Abbruch und Wiederaufbau sind zulässig.

5Der Dachausbau ist zulässig, wenn sich die Räume in gestalterisch befriedigender Weise belichten lassen.

6Innerhalb der Erhaltungszone haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Materialisierung, Dach, Aussenräume etc.) gut ins jeweilige Ortsbild einzufügen. Das traditionelle Erscheinungsbild der Bauten und der ortsprägende Cha …

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Art. 11BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 90

1Die Erhaltungszone dient der Erhaltung traditionell entstandener Siedlungsstrukturen und der zeitgemässen Nutzung der bestehenden Gebäude. Erhaltungszone (ErhZ) Die Erhaltungszone ermöglicht die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen im Siedlungsgebiet (Ortsteile Albligen, Elisried, Schönentannen, Mamishaus, Milken).

2Landwirtschaftliche Bauten und Nutzungen sind zulässig. Sie richten sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone (Art. 14 GBR). Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 16 Normativer Inhalt Hinweise

3Wohnnutzungen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sind zulässig, soweit sie sich in bestehende Gebäude integrieren lassen. Umnutzungen sind nur zulässig, sofern sie keine landwirtschaftlichen Ersatzbauten zur Folge haben. Wohnraum kann nur in Hauptgebäuden geschaffen werden. Zugelassen sind, sofern innerhalb des bestehenden Volumens keine geeigneten Raumreserven vorhanden sind:

a)Ersatz- und Umbauten, sofern sie sich an den Standort, die Geschosszahl sowie an die Gebäudeabmessungen des bestehenden Baukörpers halten.

b)Neu- und Anbauten, sofern ihre Gestaltung und Einordnung die betroffene Gebäudegruppe nicht beeinträchtigen.

4Abbruch und Wiederaufbau sind zulässig.

5Der Dachausbau ist zulässig, wenn sich die Räume in gestalterisch befriedigender Weise belichten lassen.

6Innerhalb der Erhaltungszone haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung (Fassaden, Materia- …

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Art. 47BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 33

1Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugeDachform Hauptgebäude lassen: Zone Zulässige Dachform min. Neigung max. Neigung Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LW Satteldach 25° 45° Pultdach 5° 25° Flachdach Innerhalb Ortsbildschutzgebiet K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZ symmetrisches Satteldach 30° 42° Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Schrägdächer erlaubt. Vorbehalten bleiben die Instrumente zur Einordnung gemäss Art. 45 und Art. 57 GBR.

ZoneZulässige Dach- formmin. Nei- gungmax. Nei- gung
Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet
W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LWSatteldach25°45°
Pultdach Flachdach5°25°
Innerhalb Ortsbildschutzgebiet
K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZsymmetrisches Satteldach30°42°

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 5, S. 820.95
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 5, S. 820.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 7.5 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 10.5 mArt. 5, S. 820.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 5, S. 820.95

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ErhZ

Was gilt in der Zone ErhZ in Schwarzenburg?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ErhZ sein?
Laut BZO Schwarzenburg: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ErhZ einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →

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