Zone W2 · Schwarzenburg
Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen
Die Zone W2 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
- Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat
- 031 734 00 50
- bauverwaltung@schwarzenburg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 5
1Wohnzonen sind in erster Linie für die Wohnnutzung Arbeitsnutzungen wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers sind zugelassen, sofern sie sich baulich gut einordnen und weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend wirken können. Wohnzonen W1, W2, W3, bestimmt.
2Zugelassen sind zudem nicht störende gewerbliche W4 Betriebe sowie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungen mit geringem Publikumsverkehr.
3Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe ES II. Ausnahmen bilden die aufgestuften Gebiete gemäss Zonenplan Siedlung (ES III).
Art. 4BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 111
GBR. Art der Nutzung
3Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone W2 gemäss Art. 5 GBR. Mass der Nutzung 4 max. GFZo 0.70 GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR
5Die Überbauung erfolgt nach einem einheitlichen Überbauungskonzept. Gestaltungsgrundsätze
6Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen der neuen Siedlung und der offenen Landschaft sowie auf die Integration der Neubauten in die bestehende Siedlung und die Hanglage ist Wert zu legen.
7Aussenräume (Wege, Gärten, Parkplätze, Spiel- und Aufenthaltsbereiche) sind zusammen mit dem Siedlungsentwurf sorgfältig zu gestalten.
8Für die Parzellen 1024, 5273 und 5158 erfolgt die Erschliessung über den Pöschenweg. Erschliessung und Parkierung
9Die Parkierung ist soweit möglich zusammenzufassen und zu überdecken.
10Sofern es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, wird unter Einbezug der angrenzenden Grundeigentümer eine zentrale, sparsame sowie umweltschonende Wärmeversorgungsanlage errichtet und betrieben. Energie
11Bauvorhaben sollten wenn möglich den MINERGIE-Standard erfüllen.
12Die Ausarbeitung eines Energiekonzeptes ist erwünscht. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 37 Normativer Inhalt Hinweise
13Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe
Art. 5BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 82
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Mass der Nutzung Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie der Gestaltungsspielraum Art. 50 GBR. Bei der Beanspruchung von Kulturland sind auch die Vorgaben zur hohen Nutzungsdichte aus Art. 11c BauV zu berücksichtigen. kA (m) gA (m) GL (m)1 Fh tr (m) FH gi Fh a MLZ/ MBZ2) GZ (m) (m) VG Zone Abk. Wohnzone 1 W1 4,0 8,0 25,0 5,5 8,5 8,0 1 – – kA = kleiner Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A3 GBR. gA = grosser Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A4 GBR. GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 12 BMBV) Fh = Fassadenhöhe (vgl. Art. 15 BMBV) Wohnzone 2 W2 4,0 8,0 30,0 7,5 10,5 10,0 2 – – Wohnzone 3 W3 5,0 9,0 36,0 10,5 14,5 13,0 3 31/14 m 0,3 Wohnzone 4 W4 6,0 11,0 40,0 14,0 18,5 16,5 4 35/14 m 0,3 Wohn- und Arbeitszone 2 WA2 4,0 8,0 35,0 7,53) 10,5 10,03) 2 30/15 m 0,35) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (gilt auch für Flachdachbauten inkl. Brüstung) Wohn- und Arbeitszone 3 WA3 5,0 9,0 40,0 11,03) 15,0 13,53) 3 35/15 m 0,255) Fh gi = Fassadenhöhe giebelseitig Fh a = Fassadenhöhe Attika Wohn- und Arbeitszone Albligen WAA 5,0 - 30,0 8,5 11,5 - 2 - - Vgl. Anhang 1 Art. A1 GBR. VG = Vollgeschosse (vgl. Art. 18 BMBV) MLZ = Mehrlängenzuschlag MBZ = Mehrbreitenzuschlag Arbeitszone 2 A2 4,04) – – 14,0 - 16,5 – – - Arbeitszone 3 A3 5,04) – – 19,0 - 21,5 – – - GZ = Grünflächenziffer (vgl. Art. 31 BMBV) Kernzone K gemäss Kernzonenplanung Kernzone Albligen KA 4,0 …
Art. 29BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 17
ZPP Nr. 1 Zweck
1Die ZPP Nr. 1 bezweckt eine Siedlungsrandüberbau- "Ringgenbode/Schlifere" ung mit gemischter Nutzung. Nutzungsart
2Im Ostteil (Parz. 1507) Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone WA 2.
3Im Westteil (Parz. 4186, 1746, 4187) Wohnen im Sinne der Wohnzone W2. Nutzungsmass
4Im Westteil beträgt die AZ min. 0,3 und max. 0,5.
5Im Ostteil beträgt die AZ min. 0,4 und max. 0,6. Gestaltungsgrundsatz
6Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen den neuen Bauten und der offenen Landschaft (Siedlungsrandgestaltung) ist Wert zu legen. Erschliessung
7Die Erschliessung erfolgt hauptsächlich von der Staatsstrasse Lanzenhäusern-Niedereichi her. Parkierungen sind, soweit möglich, zusammenzufassen. Empfindlichkeitsstufe:
–Im Westteil ES II
–Im Ostteil ES III Gemeindebaureglement (GBR) Seite 16 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar
Art. 37BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 23
ZPP Nr. 10 Zweck
1Die ZPP Nr. 10 bezweckt die Realisierung einer "Alchenfuhren II" Wohnüberbauung, die sich harmonisch ins Landschaftsbild (Siedlungsrand) und Siedlungsgefüge einpasst. Nutzungsart
2Wohnen im Sinne der Wohnzone W2, wobei nicht störende kleinere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,5 , max. AZ 0,6. Die Geschossanzahl beträgt zwei. Gestaltungsgrundsätze
4Auf allen Hauptbauten sind nur symmetrische gleichschenklige Satteldächer gestattet.
5Die Hauptbauten sind so zu gruppieren, dass keine Längsfassaden auf die Guggisbergstrasse hin orientiert werden. Die Überbauungsstudie Nr. C1 vom März 1990 gilt richtungsweisend.
6Auf eine harmonische Gestaltung der Übergänge Gemeindebaureglement (GBR) Seite 22 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar zwischen dem Siedlungsgebiet und der offenen Landschaft ist Wert zu legen. Aussenräume, Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind dementsprechend sorgfältig zu gestalten. Erschliessung
7Die Erschliessung hat ab der Guggisbergstrasse zu erfolgen. (Art. 71 SBG)
8Eine öffentliche Fusswegverbindung ist von der Guggisbergstrasse bis zur Buhnenstocküberbauung sicherzustellen.
Empfindlichkeitsstufe: ES II Genehmigung ZPP Nr. 11 GBR Art. 38 ist sistiert ZPP Nr. 11
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 23) verbindlich lesbar.
Art. 42BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 29
ZPP Nr. 16 Zweck Zur Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Überbauung sollte als Grundlage für das Überbauungskonzept bzw. UeO ein Ideenwettbewerb oder Studienauftrag durchgeführt werden. Die Grundlage für die Durchführung bildet die SIAHonorarordnung 142. Der zusätzliche Planungs- und Projektierungsaufwand, welcher durch dieses Vorgehen entsteht, kann mit dem Planungswert verrechnet werden.
1Sicherstellung >Taan/Stengli<
–einer verdichteten Überbauung unter Berücksichtigung eines einheitlichen Überbauungsmusters, welches sich in die Siedlung und die Landschaft integriert
–einer harmonischen Gestaltung des neu gebildeten Ortsrandes Richtung Westen
–einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung
–einer zweckmässigen Erschliessung Art der Nutzung
2Wohnen im Sinne der Wohnzone W2. Mass der Nutzung
3Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der W2.
4Die zulässige AZ beträgt 0,6. Gestaltungsgrundsätze
5Die Überbauung erfolgt nach einem einheitlichen Überbauungskonzept.
6Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen der neuen Siedlung und der offenen Landschaft sowie auf die Integration der Neubauten in die bestehende Siedlung und die Hanglage ist Wert zu legen.
7Aussenräume (Wege, Gärten, Parkplätze, Spielund Aufenthaltsbereiche) sind zusammen mit dem Siedlungsentwurf sorgfältig zu gestalten. Erschliessung und Parkierung
8Für die Parzellen 1024, 5273 und 5158 erfolgt die Erschliessung über den Pöschenweg.
9Die Parkierung ist soweit möglich zusammenzufassen und zu überdecken. Ener …
Art. 43BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 30
ZPP Nr. 17 Zweck
1Sicherstellung >Voremberg Ost<
–einer Siedlungsrandüberbauung, welche sich in die Landschaft integriert
–einer harmonischen Gestaltung des neu gebildeten Ortsrandes Richtung Norden
–einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung
–einer zweckmässigen Erschliessung
–der Hecke entlang der Berggasse Art der Nutzung
2Wohnen im Sinne der Wohnzone W2. Mass der Nutzung
3Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der W2.
4Unter Einhaltung der baupolizeilichen Masse der W2 darf die Höhe der Dachkonstruktion die max. 816.00 m.ü.M. in keinem Punkt überragen.
5Die zulässige AZ beträgt max. 0,4. Gestaltungsgrundsätze
6Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen der neuen Siedlung und der offenen Landschaft sowie auf die Integration der Neubauten in die Hang- bzw. Kuppenlage ist Wert zu legen.
7Bei Satteldächern muss die Firstlinie für Hauptbauten Richtung Ost-West verlaufen.
8Aussenräume (Wege, Gärten, Parkplätze, Spielund Aufenthaltsbereiche) sind zusammen mit dem Siedlungsentwurf sorgfältig zu gestalten.
9Die Hecke entlang der Bergasse ist wenn möglich zu erhalten. Wird die Hecke durch Bauten oder Erschliessungsanlagen beeinträchtig, ist in der näheren Umgebung für Ersatz zu sorgen. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 29 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Erschliessung und Parkierung 10Die Erschliessung erfolgt ab der Berggasse über den bestehenden Güterweg. Empfindlichkeitsstufe: ES II
Art. 47BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 33
1Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugeDachform Hauptgebäude lassen: Zone Zulässige Dachform min. Neigung max. Neigung Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LW Satteldach 25° 45° Pultdach 5° 25° Flachdach Innerhalb Ortsbildschutzgebiet K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZ symmetrisches Satteldach 30° 42° Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Schrägdächer erlaubt. Vorbehalten bleiben die Instrumente zur Einordnung gemäss Art. 45 und Art. 57 GBR.
| Zone | Zulässige Dach- form | min. Nei- gung | max. Nei- gung |
|---|---|---|---|
| Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet | |||
| W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LW | Satteldach | 25° | 45° |
| Pultdach Flachdach | 5° | 25° | |
| Innerhalb Ortsbildschutzgebiet | |||
| K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZ | symmetrisches Satteldach | 30° | 42° |
Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2 Abs. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 5, S. 82 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 5, S. 82 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 5, S. 82 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 7.5 m | Art. 5, S. 82 | 0.95 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 10.5 m | Art. 5, S. 82 | 0.95 |
| Fassadenhöhe Attika | ≤ 10 m | Art. 5, S. 82 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 5, S. 82 | 0.95 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 0.7 | Art. 4, S. 111 | 0.72 |
Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2
Was gilt in der Zone W2 in Schwarzenburg?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Weitere Zonen in Schwarzenburg
A2A3ErhZKASZHW1W3W4WA2WA3WAAZPP Nr. 1 OstteilZPP Nr. 1 WestteilZPP Nr. 10ZPP Nr. 15ZPP Nr. 15 Teilbereich AZPP Nr. 15 Teilbereich BZPP Nr. 2ZPP Nr. 3ZPP Nr. 6ZPP Nr. 7ZPP Nr. 8 Teilbereich AZPP Nr. 8 Teilbereich BZPP Nr. 9ZöN 10ZöN 14ZöN 15ZöN 2ZöN 2 EinschlagZöN 3ZöN 3 ThunstrasseZöN 4ZöN 4 WellenriedZöN 5ZöN 9ZöN 9 Schlossausserhalb Ortsbildschutzgebietausserhalb Ortsbildschutzgebiet Pultdachinnerhalb Ortsbildschutzgebiet