Zone innerhalb Ortsbildschutzgebiet · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone innerhalb Ortsbildschutzgebiet in Schwarzenburg (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «innerhalb Ortsbildschutzgebiet» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 45BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 122

1Die Dachgestaltung hat sich nach den ortsüblichen oder vorherrschenden Merkmalen zu richten, welche das Strassen-, Quartieroder Ortsbild prägen. Dachgestaltung

a)Allgemein

2Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugelassen:

–Dachformen

3Nicht als Hauptgebäude zählen kleinere Gebäude, eingeschossige Gebäudeteile, An- und Kleinbauten, gedeckte Sitzplätze, landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Garagen, Carports, Ateliers, usw.

–Ausnahmen

4Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachraum ist auf einer Nutzungsebene zulässig. Auf einer möglichen zweiten Nutzungsebene sind eigenständige Wohnungen sowie eigenständige Arbeitsund Gewerbeflächen ausgeschlossen.

–Dachausbau

5Auf Flachdächern kann ein Attikageschoss gemäss Art. 5 Abs. 8 GBR erstellt werden.

–Flachdach

6Nicht begehbare Flachdächer und Dächer mit bis zu 5° Neigung, deren Fläche 50 m2 übersteigt, sind zu begrünen.

1Flachdächer sind in den Ortsteilen Albligen und Milken nicht zulässig. Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartieroder Strassenbild positiv prägen. Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraumes gemäss Art. 50 GBR. Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Schrägdächer erlaubt. Zur Kategorie «Satteldach» zählen auch Walm- und …

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Art. 47BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 33

1Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugeDachform Hauptgebäude lassen: Zone Zulässige Dachform min. Neigung max. Neigung Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LW Satteldach 25° 45° Pultdach 5° 25° Flachdach Innerhalb Ortsbildschutzgebiet K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZ symmetrisches Satteldach 30° 42° Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Schrägdächer erlaubt. Vorbehalten bleiben die Instrumente zur Einordnung gemäss Art. 45 und Art. 57 GBR.

ZoneZulässige Dach- formmin. Nei- gungmax. Nei- gung
Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet
W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LWSatteldach25°45°
Pultdach Flachdach5°25°
Innerhalb Ortsbildschutzgebiet
K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZsymmetrisches Satteldach30°42°

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≥ 30 °Art. 45, S. 1220.80
Dachneigung≤ 42 °Art. 45, S. 1220.80

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone innerhalb Ortsbildschutzgebiet

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone innerhalb Ortsbildschutzgebiet in der BZO Schwarzenburg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erwähnen die Zone innerhalb Ortsbildschutzgebiet namentlich, darunter Art. 45, Art. 47. BZO Schwarzenburg lesen →

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