Zone KA · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone KA in Schwarzenburg (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «KA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 82

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Mass der Nutzung Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie der Gestaltungsspielraum Art. 50 GBR. Bei der Beanspruchung von Kulturland sind auch die Vorgaben zur hohen Nutzungsdichte aus Art. 11c BauV zu berücksichtigen. kA (m) gA (m) GL (m)1 Fh tr (m) FH gi Fh a MLZ/ MBZ2) GZ (m) (m) VG Zone Abk. Wohnzone 1 W1 4,0 8,0 25,0 5,5 8,5 8,0 1 – – kA = kleiner Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A3 GBR. gA = grosser Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A4 GBR. GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 12 BMBV) Fh = Fassadenhöhe (vgl. Art. 15 BMBV) Wohnzone 2 W2 4,0 8,0 30,0 7,5 10,5 10,0 2 – – Wohnzone 3 W3 5,0 9,0 36,0 10,5 14,5 13,0 3 31/14 m 0,3 Wohnzone 4 W4 6,0 11,0 40,0 14,0 18,5 16,5 4 35/14 m 0,3 Wohn- und Arbeitszone 2 WA2 4,0 8,0 35,0 7,53) 10,5 10,03) 2 30/15 m 0,35) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (gilt auch für Flachdachbauten inkl. Brüstung) Wohn- und Arbeitszone 3 WA3 5,0 9,0 40,0 11,03) 15,0 13,53) 3 35/15 m 0,255) Fh gi = Fassadenhöhe giebelseitig Fh a = Fassadenhöhe Attika Wohn- und Arbeitszone Albligen WAA 5,0 - 30,0 8,5 11,5 - 2 - - Vgl. Anhang 1 Art. A1 GBR. VG = Vollgeschosse (vgl. Art. 18 BMBV) MLZ = Mehrlängenzuschlag MBZ = Mehrbreitenzuschlag Arbeitszone 2 A2 4,04) – – 14,0 - 16,5 – – - Arbeitszone 3 A3 5,04) – – 19,0 - 21,5 – – - GZ = Grünflächenziffer (vgl. Art. 31 BMBV) Kernzone K gemäss Kernzonenplanung Kernzone Albligen KA 4,0 …

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Art. 6BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 152

Zonen für öffentliche 1 ln den einzelnen Zonen für öffentliche Nutzungen gelten die folgenZÖN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG. Im Ubrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss Art. 42 ff. GBR. Nutzungen (ZÖN) den Bestimmungen: ES = Lärmempfind/ichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) Bezeichnungen Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES ' möglich. lll Schule ZÖN 1 Schulanlage und Kindergarten Schlossgasse bestehend, Erneuerung & En/veiterung Schlossgasse kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA2 Schule ZöN 2 Schulanlage Einschlag und Sportanlage/Turn— bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. lll Einschlag halle Thunstrasse kA sowie Fassadenhöhen FH—tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m ' möglich. Ill Schule ZöN 3 Schulanlage Thunstrasse bestehend, Erneuerung & Erweiterung Thunstrasse kA sowie Fassadenhöhen F—H—tr gemäss Zone WA3; max. GL 120 m Schule ZöN 4 Schulsportanlage Neue Schulsportanlage und Turnhalle Ill Wellenried Wellenried kA sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3; max. GL 75 m Marktplatz ZöN 5 Viehmarkt— und bestehend Mehrzweckplatz ' möglich. Feuerwehrmagazin ZÖN 6 Feuerwehrmagazin bestehend, Erneuerung & Erweiterung kA, GL sowie Fassadenhöhen F—H—tr gemäss Zone WA3 ' möglich. Freilichttheater ZöN 7 Freilichttheater im Taan bestehend, Erneuerung & Erweiterung kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3 Werkhof Staat ZöN 8 Werkhof bestehend, Erneuerung & Erweiterung sowie Neubauten möglich. lll kA, GL sowie Fassadenhöhen EH—tr gemäss Zone WA3 Pflegezentrum ZöN 9 Pflegeheim bestehen …

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Art. 46BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 123

1Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind auf der untersten Nutzungsebene über dem letzten Vollgeschoss, Dachflächenfenster auf allen Nutzungsebenen zulässig, sofern sie gestalterisch gut in der Dachfläche integriert sind. Dachgestaltung

b)Dachaufbauten/

Dachflächenfenster

2Die Länge der Dachaufbauten und –einschnitte inkl. Dachflächenfenster darf zusammen pro Nutzungsebene nicht mehr als 1/2 der Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses betragen.

3In Ortsbildschutzgebieten und bei schützens- und erhaltenswerten Baudenkmälern darf die Gesamtlänge der Dachaufbauten und Dachflächenfenster pro Nutzungsebene max. 1/3 der Fassadenlänge des obersten Vollgeschosses nicht überschreiten. Dacheinschnitte sind bei K–Objekten nicht zulässig.

5Dachaufbauten und Dachflächenfenster dürfen nicht näher als 1,0 m an eine Firstlinie/Gratlinie oder Traufe oder an ein Nachbargebäude heranreichen.

6Firstoblichter sind sorgfältig in die Dachfläche zu integrieren. Zur Belichtung einer zweiten Nutzungsebene sind entweder Firstoblichter oder aber Dachflächenfenster zulässig. Die Gesamtfläche der Firstoblichter beträgt zusammen maximal 10 % der jeweiligen Dachfläche. Der Abstand zur Firstlinie gemäss Abs. 5 muss nicht eingehalten werden.

7Technisch bedingte Dachaufbauten von bis zu 1.5 m Höhe sowie Kamine bleiben unberücksichtigt. Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraumes gemäss Art. 50 GBR. Firstoblichter dienen der Belichtung von Dachräumen und innen liegenden Treppenhäusern und sind liegend auf der First angeordnet. vgl. a …

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Art. 79bBZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 83

EGzZGB vorspringende Bauteile bleibt vorbehalten. vgl. Art. 11 BMBV kleinere Gebäude sind bewohnt. eingeschossige Gebäudeteile sind bewohnt.

3Zudem gelten die folgenden Masse für: Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 9 Normativer Inhalt Hinweise

e)Kleinbauten

–Grenzabstand (A) min. 2,0 m

–anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) max. 60 m2

–traufseitige Fassadenhöhe (Fh tr) max. 4 m

–giebelseitige Fassadenhöhe (Fh gi) max. 6,0 m

–Grenzabstand (A) min. 2,0 m

–anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) max. 60 m2

–traufseitige Fassadenhöhe (Fh tr) max. 4 m

–giebelseitige Fassadenhöhe (Fh gi) max. 6,0 m

f)Anbauten

g)unterirdische Bauten

h)Unterniveaubauten

4Bezüglich dem Näherbau resp. Grenzanbau gelten folgende Bestimmungen:

–Benachbarte Grundeigentümer können die von Bauten gegenüber ihrem Grund einzuhaltenden Abstände untereinander mit Dienstbarkeiten oder schriftlicher Vereinbarung und ohne Ausnahmebewilligung regeln. Vorbehalten bleibt Art. 5 Abs. 5 Punkt

5GBR.

–Sie können insbesondere den Bau an der Grenze und – innerhalb der zulässigen Gebäudelänge – den Zusammenbau an der Grenze gestatten. Näherbau / Grenzanbau

5Bezüglich Gebäudeabstand gelten folgende Bestimmungen:

–Der Abstand zweier Gebäude muss mindestens der Summe der dazwischen liegenden für sie vorgeschriebenen Grenzabstände entsprechen. Bei Gebäuden auf demselben Grundstück wird er berechnet, wie wenn eine Grenze zwischen ihnen läge. Gebäudeabstand vgl. Art. 3 und 30 Abs. 2 BMBV Kleinbauten sind Garagen, Geräte …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 5, S. 820.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 5, S. 820.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8.5 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 11.5 mArt. 5, S. 820.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 5, S. 820.95

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KA

Was gilt in der Zone KA in Schwarzenburg?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KA sein?
Laut BZO Schwarzenburg: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KA einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →

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