Zone ZPP Nr. 15 · Schwarzenburg
Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen
Die Zone ZPP Nr. 15 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
- Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat
- 031 734 00 50
- bauverwaltung@schwarzenburg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «ZPP Nr. 15» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 33BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 109
Für die ZPP Nr. 15 «Brülle Süd» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 15 «Brülle Süd»
1Die ZPP Nr. 15 bezweckt eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung des vormaligen Abbau- und Deponiestandorts sowie die möglichst optimale landschaftliche Integration der Bauten und Anlagen durch orts- und landschaftstypische Gestaltungsmassnahmen. Planungszweck
2Innerhalb der ZPP sind Nutzungen wie folgt gegliedert:
–Teilbereich A: Werkhöfe zur Zwischenlagerung von Bau- und Transportgeräten, Betriebsmaterial, Transportmulden
–Teilbereich B: Kompostanlage für Grünabfälle
–Teilbereich C: Nutzung des bestehenden Gebäudes als Lagerhaus; restliche Fläche als Zwischenlager für landwirtschaftliche Erzeugnisse Art der Nutzung
3Eine geringfügige Anpassung der Abgrenzung der Teilbereiche ist im Rahmen der Ausarbeitung der UeO möglich.
4Teilbereich A: Neben den Lagerflächen dürfen zweckgebundene Gebäude mit einem Vollgeschoss (Unterstand) erstellt werden. Der Grenzabstand für Hochbauten beträgt 3,0 m. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt max. 6,0 m, Gebäudelänge max. 50 m. Mass der Nutzung
5Teilbereich B: Neben den Lager- und Umschlagsflächen dürfen zweckgebundene Gebäude mit einem Vollgeschoss (Unterstand) sowie gedeckte Lager- und Sortierbereiche erstellt werden. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt 6,0 m, Gebäudelänge max. 50 m.
6Teilbereich C: Das bestehende Gebäude darf als Lagerhaus genutzt, unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Der Umschwung darf zur Zwischenlagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt werden.
7Auf allen Hau …
Art. 41BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 27
ZPP Nr. 15 Zweck
1Die ZPP Nr. 15 bezweckt eine eingeschränkte ge- "Brülle Süd" werbliche Nutzung der vormaligen Abbau- und Deponiestandorts sowie die möglichst optimale landschaftliche Integration der Bauten und Anlagen durch ortsund landschaftstypische Gestaltungsmassnahmen. Nutzungsart
2Innerhalb der ZPP sind Nutzungen wie folgt gegliedert:
–Teilbereich A: Werkhöfe zur Zwischenlagerung von Bau- und Transportgeräten, Betriebsmaterial, Transportmulden
–Teilbereich B: Kompostanlage für Grünabfälle
–Teilbereich C: Nutzung des bestehenden Gebäudes als Lagerhaus; restliche Fläche als Zwischenlager für landwirtschaftliche Erzeugnisse
3Eine geringfügige Anpassung der Abgrenzung der Teilbereiche ist im Rahmen der Ausarbeitung der UeO möglich. Nutzungsmass
4Teilbereich A: Neben den Lagerflächen dürfen zweckgebundene eingeschossige Unterstände erstellt Gemeindebaureglement (GBR) Seite 26 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar werden. Der Grenzabstand für Hochbauten beträgt 3,0 m. Die Lager- und Gebäudehöhe beträgt max. 5,0 m, Gebäudelänge max. 50m. .
5Teilbereich B: Neben den Lager- und Umschlagsflächen dürfen zweckgebundene eingeschossige Unterstände sowie gedeckte Lager- und Sortierbereiche erstellt werden. Die Lager- und Gebäudehöhe beträgt 5,0 m, Gebäudelänge max. 50m.
6Teilbereich C: Das bestehende Gebäude darf als Lagerhaus genutzt, unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Der Umschwung darf zur Zwischenlagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt werden. Gestaltungsgrundsätze
7Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte D …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Dachneigung | ≤ 30 ° | Art. 33, S. 109 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 15
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Wo steht die Zone ZPP Nr. 15 in der BZO Schwarzenburg?
Weitere Zonen in Schwarzenburg
A2A3ErhZKASZHW1W2W3W4WA2WA3WAAZPP Nr. 1 OstteilZPP Nr. 1 WestteilZPP Nr. 10ZPP Nr. 15 Teilbereich AZPP Nr. 15 Teilbereich BZPP Nr. 2ZPP Nr. 3ZPP Nr. 6ZPP Nr. 7ZPP Nr. 8 Teilbereich AZPP Nr. 8 Teilbereich BZPP Nr. 9ZöN 10ZöN 14ZöN 15ZöN 2ZöN 2 EinschlagZöN 3ZöN 3 ThunstrasseZöN 4ZöN 4 WellenriedZöN 5ZöN 9ZöN 9 Schlossausserhalb Ortsbildschutzgebietausserhalb Ortsbildschutzgebiet Pultdachinnerhalb Ortsbildschutzgebiet