Zone ZPP Nr. 15 · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone ZPP Nr. 15 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «ZPP Nr. 15» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 33BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 109

Für die ZPP Nr. 15 «Brülle Süd» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 15 «Brülle Süd»

1Die ZPP Nr. 15 bezweckt eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung des vormaligen Abbau- und Deponiestandorts sowie die möglichst optimale landschaftliche Integration der Bauten und Anlagen durch orts- und landschaftstypische Gestaltungsmassnahmen. Planungszweck

2Innerhalb der ZPP sind Nutzungen wie folgt gegliedert:

–Teilbereich A: Werkhöfe zur Zwischenlagerung von Bau- und Transportgeräten, Betriebsmaterial, Transportmulden

–Teilbereich B: Kompostanlage für Grünabfälle

–Teilbereich C: Nutzung des bestehenden Gebäudes als Lagerhaus; restliche Fläche als Zwischenlager für landwirtschaftliche Erzeugnisse Art der Nutzung

3Eine geringfügige Anpassung der Abgrenzung der Teilbereiche ist im Rahmen der Ausarbeitung der UeO möglich.

4Teilbereich A: Neben den Lagerflächen dürfen zweckgebundene Gebäude mit einem Vollgeschoss (Unterstand) erstellt werden. Der Grenzabstand für Hochbauten beträgt 3,0 m. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt max. 6,0 m, Gebäudelänge max. 50 m. Mass der Nutzung

5Teilbereich B: Neben den Lager- und Umschlagsflächen dürfen zweckgebundene Gebäude mit einem Vollgeschoss (Unterstand) sowie gedeckte Lager- und Sortierbereiche erstellt werden. Die Fassadenhöhe traufseitig beträgt 6,0 m, Gebäudelänge max. 50 m.

6Teilbereich C: Das bestehende Gebäude darf als Lagerhaus genutzt, unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Der Umschwung darf zur Zwischenlagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt werden.

7Auf allen Hau …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 41BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 27

ZPP Nr. 15 Zweck

1Die ZPP Nr. 15 bezweckt eine eingeschränkte ge- "Brülle Süd" werbliche Nutzung der vormaligen Abbau- und Deponiestandorts sowie die möglichst optimale landschaftliche Integration der Bauten und Anlagen durch ortsund landschaftstypische Gestaltungsmassnahmen. Nutzungsart

2Innerhalb der ZPP sind Nutzungen wie folgt gegliedert:

–Teilbereich A: Werkhöfe zur Zwischenlagerung von Bau- und Transportgeräten, Betriebsmaterial, Transportmulden

–Teilbereich B: Kompostanlage für Grünabfälle

–Teilbereich C: Nutzung des bestehenden Gebäudes als Lagerhaus; restliche Fläche als Zwischenlager für landwirtschaftliche Erzeugnisse

3Eine geringfügige Anpassung der Abgrenzung der Teilbereiche ist im Rahmen der Ausarbeitung der UeO möglich. Nutzungsmass

4Teilbereich A: Neben den Lagerflächen dürfen zweckgebundene eingeschossige Unterstände erstellt Gemeindebaureglement (GBR) Seite 26 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar werden. Der Grenzabstand für Hochbauten beträgt 3,0 m. Die Lager- und Gebäudehöhe beträgt max. 5,0 m, Gebäudelänge max. 50m. .

5Teilbereich B: Neben den Lager- und Umschlagsflächen dürfen zweckgebundene eingeschossige Unterstände sowie gedeckte Lager- und Sortierbereiche erstellt werden. Die Lager- und Gebäudehöhe beträgt 5,0 m, Gebäudelänge max. 50m.

6Teilbereich C: Das bestehende Gebäude darf als Lagerhaus genutzt, unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Der Umschwung darf zur Zwischenlagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt werden. Gestaltungsgrundsätze

7Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte D …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≤ 30 °Art. 33, S. 1090.85

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 15

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP Nr. 15 in der BZO Schwarzenburg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erwähnen die Zone ZPP Nr. 15 namentlich, darunter Art. 33, Art. 41. BZO Schwarzenburg lesen →

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