Art. 38 · Zur Sicherstellung einer qualitativ guten Eingliederung der Überbauung ins …
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 24 · Original-PDF
Zur Sicherstellung einer qualitativ guten Eingliederung der Überbauung ins Ortsbild sollte als Grundlage für das Überbauungskonzept bzw. UeO ein Ideenwettbewerb oder Studienauftrag durchgeführt werden. Die Grundlage für die Durchführung bildet die SIAHonorarordnung 142. "Bahnhof " Zweck
1Die ZPP Nr. 11 bezweckt eine ortsintegrierte Neuüberbauung nördlich des Bahnhofareals, die zweckmässige Erschliessung des Gebietes für den privaten Verkehr sowie die Sicherung der notwendigen Flächen für die Umgestaltung des Dorfbachs. Nutzungsart
2Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone WA3. Nutzungsmass
3Für Neubauten gelten die Bestimmungen der WA3. Gestaltungsgrundsätze
4Die Haupt- und Nebenbauten sind in ihrer Architektur (Gebäudekörper) und Ästhetik (Gestaltung) so zu gestalten, dass ein zeitgemässes Erscheinungsbild entsteht. Zusammen mit den sorgfältig zu gestaltenden Aussenräumen muss die Integration in die Kernzone und die angrenzenden Grünräume gewährleistet werden.
5Die Freiräume für den Dorfbach sind entsprechend dem Wasserbauprojekt freizuhalten und umzugestalten. Erschliessung
6Die Erschliessung für den Privatverkehr erfolgt ab der Bernstrasse.
7Für Fussgänger ist ein möglichst direkter Zugang zum Bahnhof und zum Ortskern sicherzustellen. Empfindlichkeitsstufe: ES III Gemeindebaureglement (GBR) Seite 23 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.