Zone ZPP Nr. 10 · Schwarzenburg
Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen
Die Zone ZPP Nr. 10 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse 2 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
- Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat
- 031 734 00 50
- bauverwaltung@schwarzenburg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «ZPP Nr. 10» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 29BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 104
Für die ZPP Nr. 10 «Alchenfuhren II» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 10 «Alchenfuhren II»
1Die ZPP Nr. 10 bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung, die sich harmonisch ins Landschaftsbild (Siedlungsrand) und Siedlungsgefüge einpasst. Planungszweck
2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone gemäss Art. 4 GBR. Nicht störende, kleinere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Art der Nutzung
3Es gelten folgende Masse:
–min. GFZo 0.50, max. GFZo 0.70.
–Anzahl Vollgeschosse: 2 Mass der Nutzung GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR
4Auf allen Hauptgebäuden sind nur Satteldächer gestattet. Gestaltungsgrundsätze
5Die Hauptgebäude sind so zu gruppieren, dass keine Längsfassaden auf die Guggisbergstrasse hin orientiert werden. Die Überbauungsstudie Nr. C1 vom März 1990 gilt richtungsweisend.
6Auf eine harmonische Gestaltung der Übergänge zwischen dem Siedlungsgebiet und der offenen Landschaft ist Wert zu legen. Aussenräume, Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind dementsprechend sorgfältig zu gestalten.
7Die Erschliessung hat ab der Guggisbergstrasse zu erfolgen (Art. 71 SBG). Erschliessung
8Eine öffentliche Fusswegverbindung ist von der Guggisbergstrasse bis zur Buhnenstocküberbauung sicherzustellen.
9Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 30 Normativer Inhalt Hinweise Genehmigung ZPP Nr. 11 Art. 31 GBR ist sistiert.
Art. 37BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 23
ZPP Nr. 10 Zweck
1Die ZPP Nr. 10 bezweckt die Realisierung einer "Alchenfuhren II" Wohnüberbauung, die sich harmonisch ins Landschaftsbild (Siedlungsrand) und Siedlungsgefüge einpasst. Nutzungsart
2Wohnen im Sinne der Wohnzone W2, wobei nicht störende kleinere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,5 , max. AZ 0,6. Die Geschossanzahl beträgt zwei. Gestaltungsgrundsätze
4Auf allen Hauptbauten sind nur symmetrische gleichschenklige Satteldächer gestattet.
5Die Hauptbauten sind so zu gruppieren, dass keine Längsfassaden auf die Guggisbergstrasse hin orientiert werden. Die Überbauungsstudie Nr. C1 vom März 1990 gilt richtungsweisend.
6Auf eine harmonische Gestaltung der Übergänge Gemeindebaureglement (GBR) Seite 22 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar zwischen dem Siedlungsgebiet und der offenen Landschaft ist Wert zu legen. Aussenräume, Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind dementsprechend sorgfältig zu gestalten. Erschliessung
7Die Erschliessung hat ab der Guggisbergstrasse zu erfolgen. (Art. 71 SBG)
8Eine öffentliche Fusswegverbindung ist von der Guggisbergstrasse bis zur Buhnenstocküberbauung sicherzustellen.
Empfindlichkeitsstufe: ES II Genehmigung ZPP Nr. 11 GBR Art. 38 ist sistiert ZPP Nr. 11
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 23) verbindlich lesbar.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 37). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≥ 0.5 | Art. 29, S. 104 | 0.85 |
| Vollgeschosse | 2 Vollgeschosse | Art. 29, S. 104 | 0.85 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 0.7 | Art. 29, S. 104 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 10
Was gilt in der Zone ZPP Nr. 10 in Schwarzenburg?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP Nr. 10 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Wo steht die Zone ZPP Nr. 10 in der BZO Schwarzenburg?
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