Zone W3 · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone W3 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 36 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 5

1Wohnzonen sind in erster Linie für die Wohnnutzung Arbeitsnutzungen wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers sind zugelassen, sofern sie sich baulich gut einordnen und weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend wirken können. Wohnzonen W1, W2, W3, bestimmt.

2Zugelassen sind zudem nicht störende gewerbliche W4 Betriebe sowie kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungen mit geringem Publikumsverkehr.

3Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe ES II. Ausnahmen bilden die aufgestuften Gebiete gemäss Zonenplan Siedlung (ES III).

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Art. 5BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 82

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Mass der Nutzung Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie der Gestaltungsspielraum Art. 50 GBR. Bei der Beanspruchung von Kulturland sind auch die Vorgaben zur hohen Nutzungsdichte aus Art. 11c BauV zu berücksichtigen. kA (m) gA (m) GL (m)1 Fh tr (m) FH gi Fh a MLZ/ MBZ2) GZ (m) (m) VG Zone Abk. Wohnzone 1 W1 4,0 8,0 25,0 5,5 8,5 8,0 1 – – kA = kleiner Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A3 GBR. gA = grosser Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A4 GBR. GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 12 BMBV) Fh = Fassadenhöhe (vgl. Art. 15 BMBV) Wohnzone 2 W2 4,0 8,0 30,0 7,5 10,5 10,0 2 – – Wohnzone 3 W3 5,0 9,0 36,0 10,5 14,5 13,0 3 31/14 m 0,3 Wohnzone 4 W4 6,0 11,0 40,0 14,0 18,5 16,5 4 35/14 m 0,3 Wohn- und Arbeitszone 2 WA2 4,0 8,0 35,0 7,53) 10,5 10,03) 2 30/15 m 0,35) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (gilt auch für Flachdachbauten inkl. Brüstung) Wohn- und Arbeitszone 3 WA3 5,0 9,0 40,0 11,03) 15,0 13,53) 3 35/15 m 0,255) Fh gi = Fassadenhöhe giebelseitig Fh a = Fassadenhöhe Attika Wohn- und Arbeitszone Albligen WAA 5,0 - 30,0 8,5 11,5 - 2 - - Vgl. Anhang 1 Art. A1 GBR. VG = Vollgeschosse (vgl. Art. 18 BMBV) MLZ = Mehrlängenzuschlag MBZ = Mehrbreitenzuschlag Arbeitszone 2 A2 4,04) – – 14,0 - 16,5 – – - Arbeitszone 3 A3 5,04) – – 19,0 - 21,5 – – - GZ = Grünflächenziffer (vgl. Art. 31 BMBV) Kernzone K gemäss Kernzonenplanung Kernzone Albligen KA 4,0 …

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Art. 32BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 19

ZPP Nr. 5 Zweck

1Die ZPP Nr. 5 bezweckt eine verdichtete und grup- "Schufle" pierte, siedlungsmässig optimal eingepasste Überbauung. Nutzungsart

2Wohnen im Sinne der Wohnzone W3, wobei Dienstleistungsbetriebe und nicht störende kleinere Gewerbe zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,4, max. AZ 0,6. Die Geschossanzahl beträgt drei. Gestaltungsgrundsätze:

4Auf allen Hauptbauten sind nur geneigte Dächer gestattet.

5Auf die Integration der Neubauten in die bestehende Siedlungsstruktur ist zu achten. Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, sind sorgfältig zu gestalten. Empfindlichkeitsstufe: ES II Gemeindebaureglement (GBR) Seite 18 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar

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Art. 34BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 20

ZPP Nr. 7 Zweck

1Die ZPP Nr. 7 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht "Leimern III" verdichtete Überbauung unter Einbezug und Berücksichtigung bestehender Bauten. Nutzungsart

2Teilgebiet A: Wohnen im Sinne der Wohn- und Arbeitszone W3; Teilgebiet B: Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone W3, wobei neben dem Wohnen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Büros, Ateliers, Praxen etc.) zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,5, max. AZ 0,8. Die Geschossanzahl beträgt drei. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 19 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Gestaltungsgrundsätze

4Auf allen neu erstellten Hauptbauten sind nur geneigte Dächer gestattet.

5Die Hauptbauten sind im Zusammenhang mit bestehenden Hauptbauten und der Aussenraumgestaltung so zu gruppieren, dass eine Ortsintegration gewährleistet wird und optimale Aufenthaltsbereiche entstehen.

6Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind sorgfältig zu gestalten Erschliessung und Parkierung

7Die Erschliessung erfolgt vorwiegend über die Berggasse und die Leimernstrasse.

8Die Parkierung ist, soweit möglich, in unterirdischen Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES III

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Art. 47BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 33

1Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugeDachform Hauptgebäude lassen: Zone Zulässige Dachform min. Neigung max. Neigung Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LW Satteldach 25° 45° Pultdach 5° 25° Flachdach Innerhalb Ortsbildschutzgebiet K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZ symmetrisches Satteldach 30° 42° Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Schrägdächer erlaubt. Vorbehalten bleiben die Instrumente zur Einordnung gemäss Art. 45 und Art. 57 GBR.

ZoneZulässige Dach- formmin. Nei- gungmax. Nei- gung
Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet
W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LWSatteldach25°45°
Pultdach Flachdach5°25°
Innerhalb Ortsbildschutzgebiet
K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZsymmetrisches Satteldach30°42°

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2 Abs. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 5, S. 820.95
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 5, S. 820.95
Gebäudelänge≤ 36 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 10.5 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 14.5 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe Attika≤ 13 mArt. 5, S. 820.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 5, S. 820.95
Grünflächenziffer≥ 30 %Art. 5, S. 820.90

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Schwarzenburg?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 36 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Schwarzenburg: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →

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