Zone SZH · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone SZH in Schwarzenburg (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «SZH» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 92

1In der Zone Heizzentrale Stalden SZH sind Bauten und Anlagen zur Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien zugelassen. Dazu gehören auch Maschinenhalle, Lager udgl., welche für den Betrieb der Heizzentrale notwendig sind. Spezialzone Heiz-zentrale Stalden (SZH)

2Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:

–Grenzabstand: mindestens 5.0 m

–Gesamthöhe: maximal 8.5 m.

3Es gelten die Vorschriften der Empfindlichkeitsstufe ES III. 2.4 Nutzungszonen im Nichtbaugebiet

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Zone Heizzentrale Stalden SZH sind Bauten und Anlagen zur Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien zugelassen.» · Art. Art. 13 Abs. 1

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13 Abs. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 13, S. 920.90
Gesamthöhe≤ 8.5 mArt. 13, S. 920.90

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone SZH

Was gilt in der Zone SZH in Schwarzenburg?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone SZH einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone SZH in der BZO Schwarzenburg?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erwähnen die Zone SZH namentlich, darunter Art. 13. BZO Schwarzenburg lesen →

Weitere Zonen in Schwarzenburg