Zone ZPP Nr. 7 · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone ZPP Nr. 7 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «ZPP Nr. 7» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 26BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 100

Für die ZPP Nr. 7 «Leimern III» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 7 «Leimern III»

1Die ZPP Nr. 7 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht verdichtete Überbauung unter Einbezug und Berücksichtigung bestehender Bauten. Planungszweck

2Teilgebiet A: Es gelten die Bestimmungen der Mischzone gemäss Art.

4GBR. Teilgebiet B: Es gelten die Bestimmungen der Mischzone gemäss Art.

4GBR. Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Büros, Ateliers, Praxen etc.) sind zugelassen. Art der Nutzung 3 min. GFZo 0.60, max. 0.90. Die Anzahl Vollgeschosse beträgt drei. GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR Mass der Nutzung

4Auf allen neu erstellten Hauptgebäuden sind nur geneigte Dächer gestattet. Gestaltungsgrundsätze

5Die Hauptgebäude sind im Zusammenhang mit bestehenden Hauptgebäuden und der Aussenraumgestaltung so zu gruppieren, dass eine Ortsintegration gewährleistet wird und optimale Aufenthaltsbereiche entstehen. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 26 Normativer Inhalt Hinweise

6Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, sind sorgfältig zu gestalten.

7Die Erschliessung erfolgt vorwiegend über die Berg-gasse und die Leimernstrasse. Erschliessung und Parkierung

8Die Parkierung ist, soweit möglich, in unterirdischen Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet.

9Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 34BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 20

ZPP Nr. 7 Zweck

1Die ZPP Nr. 7 bezweckt eine ortsintegrierte, leicht "Leimern III" verdichtete Überbauung unter Einbezug und Berücksichtigung bestehender Bauten. Nutzungsart

2Teilgebiet A: Wohnen im Sinne der Wohn- und Arbeitszone W3; Teilgebiet B: Wohnen und Arbeiten im Sinne der Wohn- und Arbeitszone W3, wobei neben dem Wohnen, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Büros, Ateliers, Praxen etc.) zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,5, max. AZ 0,8. Die Geschossanzahl beträgt drei. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 19 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Gestaltungsgrundsätze

4Auf allen neu erstellten Hauptbauten sind nur geneigte Dächer gestattet.

5Die Hauptbauten sind im Zusammenhang mit bestehenden Hauptbauten und der Aussenraumgestaltung so zu gruppieren, dass eine Ortsintegration gewährleistet wird und optimale Aufenthaltsbereiche entstehen.

6Aussenräume, wie Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind sorgfältig zu gestalten Erschliessung und Parkierung

7Die Erschliessung erfolgt vorwiegend über die Berggasse und die Leimernstrasse.

8Die Parkierung ist, soweit möglich, in unterirdischen Einstellhallen zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES III

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Geschossflächenziffer (GFZ)≥ 0.6Art. 26, S. 1000.90
Vollgeschosse3 VollgeschosseArt. 26, S. 1000.85
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 0.9Art. 26, S. 1000.50

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 7

Was gilt in der Zone ZPP Nr. 7 in Schwarzenburg?
Vollgeschosse 3 Vollgeschosse. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP Nr. 7 sein?
Laut BZO Schwarzenburg: Vollgeschosse 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP Nr. 7 in der BZO Schwarzenburg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erwähnen die Zone ZPP Nr. 7 namentlich, darunter Art. 26, Art. 34. BZO Schwarzenburg lesen →

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