Zone ZPP Nr. 2 · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone ZPP Nr. 2 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «ZPP Nr. 2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 22BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 97

Für die ZPP Nr. 2 «Galgenzelg Nord» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 2 «Galgenzelg Nord»

1Die ZPP Nr. 2 bezweckt eine leicht verdichtete, landschaftlich gut eingepasste Siedlungsrandüberbauung. Im Besonderen ist auf den bestehenden Aussichtspunkt „Galgenzelg“ Rücksicht zu nehmen. Planungszweck

2Es gelten die Bestimmungen der Wohnzonen gemäss Art. 4 GBR. Nicht störende kleinere Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Art der Nutzung 3 min. GFZo 0.35, max. 0.60. Die Anzahl Vollgeschosse beträgt eins. Mass der Nutzung GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer; vgl. Art. A11 GBR

4Die Hauptgebäude sind talseitig mit geneigten Dächern zu versehen; bergseitig sind Anteile mit begrünten Flachdächern zugelassen. Firstrichtungen sind parallel zum Hang zu richten. Gestaltungsgrundsätze

5Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen den neuen Bauten und dem Siedlungsrand Richtung Aussichtspunkt Galgenzelg ist besonders Wert zu legen. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 23 Normativer Inhalt Hinweise

6Die Parkierung ist, soweit möglich, unterirdisch oder in offenen überdeckten Einstellhallen, zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Parkierung

7Es gelten die Vorschriften der ES II. Lärmempfindlichkeitsstufe

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 30BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 18

ZPP Nr. 2 Zweck

1Die ZPP Nr. 2 bezweckt eine leicht verdichtete, "Galgenzelg Nord" landschaftlich gut eingepasste Siedlungsrandüberbauung. Im Besonderen ist auf den bestehenden Aussichtspunkt "Galgenzelg" Rücksicht zu nehmen. Nutzungsart

2Wohnen im Sinne der Wohnzone W1; nicht störende kleinere Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,3, max. AZ 0,5. Die Geschossanzahl beträgt eins. Gestaltungsgrundsätze

4Die Hauptbauten sind talseitig mit geneigten Dächern zu versehen; bergseitig sind Anteile mit begrünten Flachdächern zugelassen. Firstrichtungen sind parallel zum Hang zu richten.

5Auf eine rücksichtsvolle Gestaltung des Übergangs zwischen den neuen Bauten und dem Siedlungsrand Richtung Aussichtspunkt Galgenzelg ist besonders Wert zu legen. Parkierung

6Die Parkierung ist, soweit möglich, unterirdisch oder in offenen überdeckten Einstellhallen, zusammenzufassen. Oberirdische Besucherparkplätze sind gestattet. Empfindlichkeitsstufe: ES II

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Geschossflächenziffer (GFZ)≥ 0.35Art. 22, S. 970.85
Vollgeschosse1 VollgeschosseArt. 22, S. 970.85
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 0.6Art. 22, S. 970.85

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 2

Was gilt in der Zone ZPP Nr. 2 in Schwarzenburg?
Vollgeschosse 1 Vollgeschosse. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP Nr. 2 sein?
Laut BZO Schwarzenburg: Vollgeschosse 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP Nr. 2 in der BZO Schwarzenburg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erwähnen die Zone ZPP Nr. 2 namentlich, darunter Art. 22, Art. 30. BZO Schwarzenburg lesen →

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