Zone A3 · Schwarzenburg

Bern · BFS 855 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Die Zone A3 in Schwarzenburg (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan max. 2 Jahre alt mit Grundeigentümerliste
  • Waldbaulinien und Waldränder im Situationsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Formular Erdbebensicherheit (EbS) zu jedem Baugesuch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwarzenburg, in denen «A3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 80

Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen: Art der Nutzung Zone Abk. Nutzungsart ES Wohnzonen W

–Wohnen1)

–stilles Gewerbe

–kleinere emissionsarme Geschäfte und Dienstleistungen mit geringem Publikumsverkehr WA

–Wohnen1)

–stille bis mässig störende Gewerbe

–Gastgewerbe

–Dienstleistungen

–Verkauf bis 1’000 m2 Geschossfläche Untersagt sind:

–Erotik- und ähnliche Betriebe Wohn- und Arbeitszonen

Nach dem Aufbau des Musterbaureglements beinhaltet Art. 4 keine Gestaltungsvorgaben mehr. Schutz- und andere sensible Ortsgebiete müssen deshalb zwingend mit einem entsprechenden Gestaltungsperimeter überlagert werden (Art. 54 GBR).

ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) II2) Stilles Gewerbe wie z.B. Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Künstlerateliers wirken in der Regel weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend (S. Art. 90 Abs. 1 BauV). III Mässig störende Gewerbe wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. Detailhandelseinrichtungen gelten als besondere Bauten und Anlagen, wenn ihre Geschossfläche ausserhalb von Geschäftsgebieten grösser als 1000 m2 ist. (Art. 20 Abs. 3 BauG). Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 6 Normativer Inhalt Hinweise

ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (vgl. Art. 43 LSV) III Die Kernzone umfasst den gestalterisch empfindlichen, histori …

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Art. 5BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 82

1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse: Mass der Nutzung Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG sowie der Gestaltungsspielraum Art. 50 GBR. Bei der Beanspruchung von Kulturland sind auch die Vorgaben zur hohen Nutzungsdichte aus Art. 11c BauV zu berücksichtigen. kA (m) gA (m) GL (m)1 Fh tr (m) FH gi Fh a MLZ/ MBZ2) GZ (m) (m) VG Zone Abk. Wohnzone 1 W1 4,0 8,0 25,0 5,5 8,5 8,0 1 – – kA = kleiner Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A3 GBR. gA = grosser Grenzabstand Vgl. Anhang 1 Art. A4 GBR. GL = Gebäudelänge (vgl. Art. 12 BMBV) Fh = Fassadenhöhe (vgl. Art. 15 BMBV) Wohnzone 2 W2 4,0 8,0 30,0 7,5 10,5 10,0 2 – – Wohnzone 3 W3 5,0 9,0 36,0 10,5 14,5 13,0 3 31/14 m 0,3 Wohnzone 4 W4 6,0 11,0 40,0 14,0 18,5 16,5 4 35/14 m 0,3 Wohn- und Arbeitszone 2 WA2 4,0 8,0 35,0 7,53) 10,5 10,03) 2 30/15 m 0,35) Fh tr = Fassadenhöhe traufseitig (gilt auch für Flachdachbauten inkl. Brüstung) Wohn- und Arbeitszone 3 WA3 5,0 9,0 40,0 11,03) 15,0 13,53) 3 35/15 m 0,255) Fh gi = Fassadenhöhe giebelseitig Fh a = Fassadenhöhe Attika Wohn- und Arbeitszone Albligen WAA 5,0 - 30,0 8,5 11,5 - 2 - - Vgl. Anhang 1 Art. A1 GBR. VG = Vollgeschosse (vgl. Art. 18 BMBV) MLZ = Mehrlängenzuschlag MBZ = Mehrbreitenzuschlag Arbeitszone 2 A2 4,04) – – 14,0 - 16,5 – – - Arbeitszone 3 A3 5,04) – – 19,0 - 21,5 – – - GZ = Grünflächenziffer (vgl. Art. 31 BMBV) Kernzone K gemäss Kernzonenplanung Kernzone Albligen KA 4,0 …

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Art. 44BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 31

ZPP Nr. 18 Zweck

1Sicherstellung >Ried<

–der bestehend Arbeitsnutzung und des notwendigen Entwicklungsspielraumes zur Gewährleistung des Fortbestand des Gewerbebetriebes

–einer möglichst landschaftsverträglichen Einbettung des Gewerbebetriebes

–einer zweckmässigen Erschliessung

2Änderung und Ablösung der bestehenden Überbauungsordnung UeO R >Ried< und deren Überführung in die UeO Nr. 18, welche in Kompetenz des Gemeinderates steht. Art der Nutzung

3Arbeiten in Sinne der Arbeitszone A3. Mass der Nutzung

4Das Mass der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der A3. Gestaltungsgrundsätze

5Die Gesamtanlage ist als bauliche Einheit zu gestalten. Bauvolumen, Dachgestaltung, Farbgebung und Materialwahl sind aufeinander abzustimmen. Auf eine grelle Farbgebung ist zu verzichten.

6Mit einer randlichen Bepflanzung (standortheimische Einzelbäume, Hecken) ist die Integration der Bauten und Anlagen in die Landschaft zu verbessern. Erschliessung und Parkierung

7Die Erschliessung erfolgt von Lanzenhäusern her via Wagerten und Kreuz.

8Die oberirdische Parkierung ist möglichst zusammenzufassen und flächensparend anzulegen. Empfindlichkeitsstufe: ES III Gemeindebaureglement (GBR) Seite 30 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar E Gestaltungs- und Umweltvorschriften

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Art. 47BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 33

1Für Hauptgebäude sind folgende Dachformen zugeDachform Hauptgebäude lassen: Zone Zulässige Dachform min. Neigung max. Neigung Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LW Satteldach 25° 45° Pultdach 5° 25° Flachdach Innerhalb Ortsbildschutzgebiet K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZ symmetrisches Satteldach 30° 42° Die Dachlandschaft ist für das Ortsbild von entscheidender Bedeutung. In den besonders empfindlichen Dorfteilen wird deshalb an den traditionellen Dachformen festgehalten. Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes sind ausschliesslich symmetrische Schrägdächer erlaubt. Vorbehalten bleiben die Instrumente zur Einordnung gemäss Art. 45 und Art. 57 GBR.

ZoneZulässige Dach- formmin. Nei- gungmax. Nei- gung
Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet
W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LWSatteldach25°45°
Pultdach Flachdach5°25°
Innerhalb Ortsbildschutzgebiet
K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZsymmetrisches Satteldach30°42°

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5 Abs. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 5, S. 820.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 19 mArt. 5, S. 820.95
Fassadenhöhe Attika≤ 21.5 mArt. 5, S. 820.95

Extrahiert aus der BZO Schwarzenburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone A3

Was gilt in der Zone A3 in Schwarzenburg?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone A3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwarzenburg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwarzenburg ein?
Baugesuche in Schwarzenburg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung / Fachbereich Bauinspektorat, Bernstrasse 1, Postfach 68, 3150 Schwarzenburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone A3 in der BZO Schwarzenburg?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schwarzenburg erwähnen die Zone A3 namentlich, darunter Art. 4, Art. 5, Art. 44. BZO Schwarzenburg lesen →

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