Zone W2 · Ostermundigen
Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Die Zone W2 in Ostermundigen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
- Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Abteilung Hochbau)
- +41 31 930 11 30
- hochbau@ostermundigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Baureglement Ostermundigen · S. 12
Grundsätze 1 Bei der Gestaltung der Umgebung und der Aussenräume sind folgende Grundsätze zu beachten:
a)die harmonische Eingliederung der Umgebung in das Strassen-, Quartier- und Landschaftsbild;
b)die Erhaltung von bestehenden Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie von vorhandenen charakteristischen Elementen der Aussenraumgestaltung wie Vorgärten, Mauern, Zäune usw.;
c)eine intensive Durchgrünung, gezielte Bildung und Gliederung von Aussen- und Strassenräumen mittels halbhoher und hoher standortgerechter Bepflanzung;
d)die Versickerung von Regenwasser mittels durchlässiger Beläge (bei Zufahrten, Vorplätzen und Parkplätzen) oder die Sammlung durch den Einbau von Regenwasserspeichern zu Bewässerungszwecken.
2 Über Ver- und Entsorgungsleitungen dürfen keine Bäume und Sträucher gepflanzt werden. 12/124 BAUREGLEMENT
3 Die Umgebungsarbeiten sind unverzüglich nach der Bauvollendung abzuschliessen. Art. 11a 1 Antennenanlagen 1 Als Antennenanlagen (Antennen) gelten Anlagen, die dem drahtund kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Signalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk u.a. dienen. 2 Antennenanlagen haben sich in allen Zonen gut einzuordnen und dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht stören. Unter die Absätze 3 bis 8 fallen Antennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von allgemein zugänglichen Standorten visuell wahrgenommen werden können. Davon ausgenommen sind Antennenanlagen für nichtkommerzielle Funkdienste (Blaulichtorganisationen, Amateur- resp. CB-Funk), die in u …
Art. 59BZO Baureglement Ostermundigen · S. 32
1 Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten. Wohnzonen W1/W2/W3 2 In den Wohnzonen sind Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Umfang der Bestimmungen der BauV zugelassen, wobei sie höchstens 30% der realisierten oberirdischen Geschossfläche betragen dürfen. 3 Ausgeschlossen sind Landwirtschaftsbetriebe jeder Art, Verkauf ab 150 m2 Geschossfläche sowie Nutzungen, deren Verkehrsaufkommen das ruhige Wohnen überdurchschnittlich beeinträchtigen. Bestehende landwirtschaftliche Betriebe dürfen unterhalten und erneuert, jedoch nicht erweitert werden. Art. 59a1 Wohnzone Oberfeld WO 1 Bezüglich Art der Nutzung gelten die Vorschriften gemäss Artikel 59.
2 Die Dachform ist frei. Flachdächer sind - soweit nicht als Terrassen genutzt - extensiv zu begrünen.
3 Die Gemeinde legt mittels Überbauungsordnung die Detailerschliessungsanlagen, die Gestaltung des öffentlichen Raumes sowie mit Baulinien die Lage der Bauten gegenüber dem öffentlichen Raum (Strassen) fest. Die Vorgaben des Richtplanes "Oberfeld" vom 6. Juli 1998, die für die Gestaltung (insbesondere Anbaupflicht infolge Gestaltungsbaulinien) wegweisend sind, sind in einem Erschliessungsvertrag zu regeln.
4 Die einzelnen Baubereiche gemäss Richtplan "Oberfeld" vom 6. Juli 1998 sind in sich nach einem einheitlichen städtebaulichen Konzept zu überbauen. Bei etappenweisem Bebauen einzelner Bausteine ist zusammen mit dem Baugesuch die künftige städtebauliche Struktur für den gesamten Baubereich aufzuzeigen (Bebauungs-, Erschliessungs- und Aussenraumkonzept).
5 Es ist eine öffentlic …
Art. 77BZO Baureglement Ostermundigen · S. 46
ZPP Nr. 23 "Steingrüebli" 1 Die ZPP Nr. 23 bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung, die sich gut in die Hanglage integriert.
2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen für die Wohnzone 2 (W2).
3 Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:
–interne Gebäude- und Grenzabstände: frei
–Anteil Wohnnutzung: min. 90%
–Gebäudelänge und -tiefe: frei
–Terrassenbebauungen und Flachdächer sind zugelassen und in der Regel extensiv zu begrünen.
–max. Ausnützungsziffer: 0.6
4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss LSV.
5 Für die Parkierung sind Gemeinschaftsanlagen vorzusehen.
Art. 86BZO Baureglement Ostermundigen · S. 62
Baupolizeiliche Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen 1 In den einzelnen Zonen gelten unter Vorbehalt von Abs. 4 folgende baupolizeilichen Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen: Zone VG FH tr in m GH A in m GL in m GB in m GA in m oGFZ/GZ ES Bem.
min. 6,0 min. 0.65 max. 0.9 III a), c), d)
T Für die baupolizeilichen Masse ist die bestehende Bebauung massgebend IV
Abkürzungen: W1 Wohnzone 1-geschossig W2 Wohnzone 2-geschossig W3 Wohnzone 3-geschossig WG2 Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG3 Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig WO Wohnzone Oberfeld Ga Gewerbezone a Gb Gewerbezone b T Tanklagerzone I Industriezone DS Dorfschutzzone K4 Kernzone 4-geschossig AB Abbauzone LW Landwirtschaftszone GZ Grünzone VG maximale Vollgeschosszahl FH tr traufseitige Fassadenhöhe GH A Gesamthöhe Attika GL maximale Gebäudelänge GB maximale Gebäudebreite GA minimaler Grenzabstand 63/124 BAUREGLEMENT oGFZ oberirdische Geschossflächenziffer GZ min. Grünflächenziffer (%) ES Lärmempfindlich …
| Zone | VG FH tr in m | GH A in m | GL in m | GB in m | GA in m | oGFZ/GZ | ES | Bem. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| W1 | 14,5 | 8,0 | 20,0 | 12,0 | 5,0 | - | II | c) |
| W2 | 27,5 | 11,0 | 25,0 | 15,0 | 5,0 | - | II | c) |
| W3 | 310,5 | 14,0 | 50,0 | 15,0 | 4/5 FH min. 6,0 | min. 0.55 max. 0.9 | II | a), c), d) |
| WO | 310,5 | 14,0 | - | - | min. 6,0 | min. 0.55 max. 0.9 | II |
Tabelle von S. 62 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 511BZO Baureglement Ostermundigen · S. 28
Flachdachgestaltung 1 Auf Flachdachbauten, ausgenommen auf eingeschossigen Bauten, kann ohne Anrechnung an die Vollgeschosszahl ein Attikageschoss erstellt werden.
2 Die Attikafassaden sind - mit Ausnahme des Treppenhauses - wenigstens um 1.50 m von den Fassaden des darunterliegenden Vollgeschosses zurückzunehmen.
3 Auf den umfassenden Rücksprung kann - ausser in den Wohnzone W2, der Wohn- und Gewerbezone WG2 sowie in der Dorfschutzzone DS - verzichtet werden, wenn die Länge der jeweiligen Attikafassade nicht mehr als 70% der Länge der jeweils unterliegenden Fassade beträgt und die Attikagrundfläche gegenüber dem Regelfall gemäss Absatz 2 nicht erhöht wird.
1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 8. August 2011 28/124 BAUREGLEMENT
4 Der Dachvorsprung des Attikageschosses darf höchstens 3.00 m über die Fassadenflucht der Attika hinausragen; jedoch maximal bis zu dem unter Abs. 2 definierten minimal erforderlichen Rückversatz.
5 Auf Flachdächern sind nur die folgenden Dachaufbauten gestattet:
a)Kamine, Lüftungsrohre und dgl.
b)Oblichter;
c)Liftaufbauten bis zu einer Höhe von 1.20 m ab oberkant Flachdach;
d)Anlagen und Installationen für die Gewinnung der Sonnenenergie wie Sonnenkollektoren Solarzellen und ähnlichen Einrichtungen.
6 Flachdächer, die nicht als Terrassen genutzt werden, sind extensiv zu begrünen. V SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
Art. 691BZO Baureglement Ostermundigen · S. 40
ZPP Nr. 3 "Mitteldorfstrasse/Gärtnerei" 1 Die ZPP Nr. 3 bezweckt die Realisierung einer gemischten Überbauung mit Zentrumsfunktion. Eine allfällige Etappierung der baulichen Entwicklung muss aus der UeO hervorgehen.
2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).
3 Es gelten folgende baupolizeiliche Vorschriften:
–Ausnützungsziffer: maximal 1.0
–Interner Grenz-/Gebäudeabstand: frei
–Flachdächer sind zugelassen und in der Regel extensiv zu begrünen.
4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.
5 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
–Die Überbauung hat sich in bezug auf Gebäudevolumen und Dachgestaltung harmonisch in die bestehende Siedlungsstruktur einzufügen. Sie hat den Strassenraum klar zu gliedern und mit dem markanten Gebäude des Restaurants "National" in Einklang zu stehen.
–Die Aussenräume sind in halböffentliche und private Bereiche zu unterteilen und möglichst durch standortgerechte Bepflanzung zu gliedern.
6 Für die Anordnung von Erschliessungsanlagen sind die Grundsätze der Verkehrsrichtplanung zu beachten. Der Normbedarf (BauV) an gewerblichen Autoabstellplätzen ist für Beschäftigte um 70% und für Besucher um 60% zu reduzieren. Berechnungsarten gemäss aktuellen übergeordneten Regelungen (Wegleitungen, Dekrete usw.) gehen den vorgenannten Reduktionsfaktoren vor, sofern nicht das Parkplatzreglement gemäss Art. 17 Abs. 2 den Parkplatzbedarf stärker einschränkt.
1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 7. Juni 2000. 40/ …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten.» · Art. 59
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 62). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 86, S. 62 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 7.5 m | Art. 86, S. 62 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 86, S. 62 | 0.95 |
| Gebäudebreite | ≤ 15 m | Art. 86, S. 62 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 86, S. 62 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2
Was gilt in der Zone W2 in Ostermundigen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
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