Zone ZPP Nr. 1 · Ostermundigen

Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen

Hinweis: In Ostermundigen gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone ZPP Nr. 1 in Ostermundigen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2-3 plus Dachausbau oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
  • Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «ZPP Nr. 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 681BZO Baureglement Ostermundigen · S. 38

ZPP Nr. 1 "Kernschutzzone" 1 Die ZPP Nr. 1 "Kernschutzzone" bezweckt die Erhaltung und Ergänzung der Bauweise und des spezifischen Charakters der Überbauung sowie der Wirkung des Strassenraumes.

2 Der Grosse Gemeinderat erlässt Gestaltungsrichtpläne. Bauvorhaben die den Gestaltungsrichtplänen und dem Planungszweck entsprechen, können ohne Erlass einer UeO bewilligt werden (Art. 93.1 BauG).

3 Es sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen. Reine Lagerbetriebe sowie Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an ortsfremdem Verkehr verursachen sind untersagt.

4 Es gelten folgende baupolizeiliche Vorschriften:

1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 23. April 1998. 38/124 BAUREGLEMENT

–Ausnützungsziffer: maximal 1.0

–Geschosszahl: maximal 2 - 3 plus Dachausbau

oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan

–Fassadenhöhe: eingeschossige Bauten: maximal 4.50 m

zweigeschossige Bauten: maximal 8.00 m

dreigeschossige Bauten: maximal 11.00 m

–Gebäudelänge: maximal 30.00 m

–Grenzabstand: minimal 3.00 m

5 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

6 Erweiterungen der Hauptgebäude wie Dachausbauten, Anbauten, Balkone usw. sind zulässig, wenn sie sich in die Umgebung und das Ortsbild einordnen.

7 Abweichungen von der Lage, den Abmessungen oder der Gestaltung des bestehenden Baukörpers sind von der Baubewilligungsbehörde zu bewilligen oder zu verfügen, wenn

a)damit eine bessere Eingliederung ins Ortsbild erreicht wird oder

b)eine wohnhygieni …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 681, S. 380.95
Fassadenhöhe≤ 11 mArt. 681, S. 380.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 681, S. 380.95
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 681, S. 380.95
Vollgeschosse≤ 2-3 plus Dachausbau oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan VollgeschosseArt. 681, S. 380.80

Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 1

Was gilt in der Zone ZPP Nr. 1 in Ostermundigen?
Vollgeschosse ≤ 2-3 plus Dachausbau oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP Nr. 1 sein?
Laut BZO Ostermundigen: Vollgeschosse ≤ 2-3 plus Dachausbau oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZPP Nr. 1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Baugesuche in Ostermundigen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Abteilung Hochbau), Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen. Ablauf nach der Einreichung →

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