Zone ZPP Nr. 1 · Ostermundigen
Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Die Zone ZPP Nr. 1 in Ostermundigen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2-3 plus Dachausbau oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
- Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Abteilung Hochbau)
- +41 31 930 11 30
- hochbau@ostermundigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «ZPP Nr. 1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 681BZO Baureglement Ostermundigen · S. 38
ZPP Nr. 1 "Kernschutzzone" 1 Die ZPP Nr. 1 "Kernschutzzone" bezweckt die Erhaltung und Ergänzung der Bauweise und des spezifischen Charakters der Überbauung sowie der Wirkung des Strassenraumes.
2 Der Grosse Gemeinderat erlässt Gestaltungsrichtpläne. Bauvorhaben die den Gestaltungsrichtplänen und dem Planungszweck entsprechen, können ohne Erlass einer UeO bewilligt werden (Art. 93.1 BauG).
3 Es sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen. Reine Lagerbetriebe sowie Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an ortsfremdem Verkehr verursachen sind untersagt.
4 Es gelten folgende baupolizeiliche Vorschriften:
1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 23. April 1998. 38/124 BAUREGLEMENT
–Ausnützungsziffer: maximal 1.0
–Geschosszahl: maximal 2 - 3 plus Dachausbau
oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan
–Fassadenhöhe: eingeschossige Bauten: maximal 4.50 m
zweigeschossige Bauten: maximal 8.00 m
dreigeschossige Bauten: maximal 11.00 m
–Gebäudelänge: maximal 30.00 m
–Grenzabstand: minimal 3.00 m
5 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.
6 Erweiterungen der Hauptgebäude wie Dachausbauten, Anbauten, Balkone usw. sind zulässig, wenn sie sich in die Umgebung und das Ortsbild einordnen.
7 Abweichungen von der Lage, den Abmessungen oder der Gestaltung des bestehenden Baukörpers sind von der Baubewilligungsbehörde zu bewilligen oder zu verfügen, wenn
a)damit eine bessere Eingliederung ins Ortsbild erreicht wird oder
b)eine wohnhygieni …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1 | Art. 681, S. 38 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 11 m | Art. 681, S. 38 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 681, S. 38 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 681, S. 38 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2-3 plus Dachausbau oder Attika gemäss Gestaltungsrichtplan Vollgeschosse | Art. 681, S. 38 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 1
Was gilt in der Zone ZPP Nr. 1 in Ostermundigen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP Nr. 1 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZPP Nr. 1 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
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