Zone DS · Ostermundigen

Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen

Hinweis: In Ostermundigen gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone DS in Ostermundigen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
  • Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «DS» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 62BZO Baureglement Ostermundigen · S. 34

Dorfschutzzone DS 1 In der Dorfschutzzone sind Wohnbauten und Bauten mässig störender Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen.

2 Ausgeschlossen sind neue Landwirtschaftsbetriebe und die Neuanlage von Zucht- und Mastbetrieben sowie Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an quartierfremdem Verkehr verursachen.

3 Erweiterungen der Gebäude wie Dachausbauten, Anbauten, Balkone usw. sind zulässig, wenn sie sich in die Umgebung und das Ortsbild einordnen.

4 Abweichungen von der Lage, den Abmessungen oder der Gestaltung des bestehenden Baukörpers sind von der Baubewilligungsbehörde zu bewilligen oder zu verfügen, wenn

a)damit eine bessere Eingliederung ins Ortsbild erreicht wird oder

b)eine wohnhygienisch ungenügende Situation behoben oder verbessert werden kann.

5 Zu beachten sind insbesondere die Bestimmungen der Ortsbildschutzgebiete (Art. 87), soweit diese gemäss Schutzzonenplan davon betroffen sind.

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Art. 86BZO Baureglement Ostermundigen · S. 62

Baupolizeiliche Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen 1 In den einzelnen Zonen gelten unter Vorbehalt von Abs. 4 folgende baupolizeilichen Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen: Zone VG FH tr in m GH A in m GL in m GB in m GA in m oGFZ/GZ ES Bem.

min. 6,0 min. 0.65 max. 0.9 III a), c), d)

T Für die baupolizeilichen Masse ist die bestehende Bebauung massgebend IV

Abkürzungen: W1 Wohnzone 1-geschossig W2 Wohnzone 2-geschossig W3 Wohnzone 3-geschossig WG2 Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG3 Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig WO Wohnzone Oberfeld Ga Gewerbezone a Gb Gewerbezone b T Tanklagerzone I Industriezone DS Dorfschutzzone K4 Kernzone 4-geschossig AB Abbauzone LW Landwirtschaftszone GZ Grünzone VG maximale Vollgeschosszahl FH tr traufseitige Fassadenhöhe GH A Gesamthöhe Attika GL maximale Gebäudelänge GB maximale Gebäudebreite GA minimaler Grenzabstand 63/124 BAUREGLEMENT oGFZ oberirdische Geschossflächenziffer GZ min. Grünflächenziffer (%) ES Lärmempfindlich …

ZoneVG FH tr in mGH A in mGL in mGB in mGA in moGFZ/GZESBem.
W114,58,020,012,05,0-IIc)
W227,511,025,015,05,0-IIc)
W3310,514,050,015,04/5 FH min. 6,0min. 0.55 max. 0.9IIa), c), d)
WO310,514,0--min. 6,0min. 0.55 max. 0.9II

Tabelle von S. 62 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 511BZO Baureglement Ostermundigen · S. 28

Flachdachgestaltung 1 Auf Flachdachbauten, ausgenommen auf eingeschossigen Bauten, kann ohne Anrechnung an die Vollgeschosszahl ein Attikageschoss erstellt werden.

2 Die Attikafassaden sind - mit Ausnahme des Treppenhauses - wenigstens um 1.50 m von den Fassaden des darunterliegenden Vollgeschosses zurückzunehmen.

3 Auf den umfassenden Rücksprung kann - ausser in den Wohnzone W2, der Wohn- und Gewerbezone WG2 sowie in der Dorfschutzzone DS - verzichtet werden, wenn die Länge der jeweiligen Attikafassade nicht mehr als 70% der Länge der jeweils unterliegenden Fassade beträgt und die Attikagrundfläche gegenüber dem Regelfall gemäss Absatz 2 nicht erhöht wird.

1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 8. August 2011 28/124 BAUREGLEMENT

4 Der Dachvorsprung des Attikageschosses darf höchstens 3.00 m über die Fassadenflucht der Attika hinausragen; jedoch maximal bis zu dem unter Abs. 2 definierten minimal erforderlichen Rückversatz.

5 Auf Flachdächern sind nur die folgenden Dachaufbauten gestattet:

a)Kamine, Lüftungsrohre und dgl.

b)Oblichter;

c)Liftaufbauten bis zu einer Höhe von 1.20 m ab oberkant Flachdach;

d)Anlagen und Installationen für die Gewinnung der Sonnenenergie wie Sonnenkollektoren Solarzellen und ähnlichen Einrichtungen.

6 Flachdächer, die nicht als Terrassen genutzt werden, sind extensiv zu begrünen. V SICHERHEIT UND GESUNDHEIT

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 86, S. 620.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 7.5 mArt. 86, S. 620.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 86, S. 620.95
Gebäudebreite≤ 13 mArt. 86, S. 620.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 86, S. 620.85

Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone DS

Was gilt in der Zone DS in Ostermundigen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone DS sein?
Laut BZO Ostermundigen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone DS einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Baugesuche in Ostermundigen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Abteilung Hochbau), Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen. Ablauf nach der Einreichung →

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