Zone Ga · Ostermundigen

Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen

Hinweis: In Ostermundigen gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone Ga in Ostermundigen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 80 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
  • Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «Ga» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Baureglement Ostermundigen · S. 12

Grundsätze 1 Bei der Gestaltung der Umgebung und der Aussenräume sind folgende Grundsätze zu beachten:

a)die harmonische Eingliederung der Umgebung in das Strassen-, Quartier- und Landschaftsbild;

b)die Erhaltung von bestehenden Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie von vorhandenen charakteristischen Elementen der Aussenraumgestaltung wie Vorgärten, Mauern, Zäune usw.;

c)eine intensive Durchgrünung, gezielte Bildung und Gliederung von Aussen- und Strassenräumen mittels halbhoher und hoher standortgerechter Bepflanzung;

d)die Versickerung von Regenwasser mittels durchlässiger Beläge (bei Zufahrten, Vorplätzen und Parkplätzen) oder die Sammlung durch den Einbau von Regenwasserspeichern zu Bewässerungszwecken.

2 Über Ver- und Entsorgungsleitungen dürfen keine Bäume und Sträucher gepflanzt werden. 12/124 BAUREGLEMENT

3 Die Umgebungsarbeiten sind unverzüglich nach der Bauvollendung abzuschliessen. Art. 11a 1 Antennenanlagen 1 Als Antennenanlagen (Antennen) gelten Anlagen, die dem drahtund kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Signalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk u.a. dienen. 2 Antennenanlagen haben sich in allen Zonen gut einzuordnen und dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht stören. Unter die Absätze 3 bis 8 fallen Antennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von allgemein zugänglichen Standorten visuell wahrgenommen werden können. Davon ausgenommen sind Antennenanlagen für nichtkommerzielle Funkdienste (Blaulichtorganisationen, Amateur- resp. CB-Funk), die in u …

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Art. 63BZO Baureglement Ostermundigen · S. 34

Gewerbezonen Ga und Gb 1 Die Gewerbezonen sind mässig störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben vorbehalten.

2 Reine Lagerbetriebe, Detailhandelseinrichtungen im Sinne der Baugesetzgebung sowie Ausstellungs- und Verkaufsgeschäfte wie Möbelgeschäfte, Gartencenter und dgl., die auf einen überörtlichen Kundenkreis ausgerichtet sind, sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Werkhöfe der Bauindustrie.

3 Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehren für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird.

4 Gegenüber Wohn-, Wohngewerbe-, Landwirtschafts- und Zonen für öffentliche Nutzung ist ein Grüngürtel von mindestens 3.00 m Breite mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu pflanzen.

5 Gegenüber angrenzenden Wohngebieten ist der Nachweis zu erbringen, dass das technisch Mögliche zur Verhinderung von nachhaltigen Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen, Risikopotential) vorgekehrt ist. 34/124 BAUREGLEMENT Art. 63a1 2 Arbeitszone "Mösli" (AZM) 1 Die Arbeitszone "Mösli" ist für Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industrienutzungen bestimmt. Detailhandelseinrichtungen im Sinne der Baugesetzgebung (Art. 20 Abs. 3 BauG) sind nicht zugelassen. Detailhandelseinrichtungen und Freizeitnutzungen dürfen lediglich in den ersten Vollgeschossen erstellt werden und die Geschossfläche für Verkauf darf in den einzelnen Detailhandelseinrichtungen 1'000 m2 nicht überschreiten.

2 Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal sind zugelassen, …

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Art. 76BZO Baureglement Ostermundigen · S. 45

ZPP Nr. 21 "Bernstrasse 1 Die ZPP Nr. 21 bezweckt die Realisierung einer Gewerbeüberbauung des Dienstleistungssektors bzw. die Aufstockung des bestehenden eingeschossigen Gebäudes. 45/124 BAUREGLEMENT

2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Gewerbezone a (Ga).

3 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

4 Folgende Gestaltungsgrundsätze sind zu beachten:

–Die Bebauung hat in ihrem Erscheinungsbild auf die entlang der Bernstrasse vorherrschende Struktur Rücksicht zu nehmen.

–Der bestehende Fussgängerdurchgang muss gewährleistet bleiben.

–Die Baumreihe entlang der Bernstrasse muss in ihrem Bestand erhalten bleiben.

5 Für die Anordnung von Erschliessungsanlagen sind die Grundsätze der Verkehrsrichtplanung zu beachten. Der Normbedarf (BauV) an gewerblichen Autoabstellplätzen ist für Beschäftigte um 70% und für Besucher um 60% zu reduzieren. Berechnungsarten gemäss aktuellen übergeordneten Regelungen (Wegleitungen, Dekrete usw.) gehen den vorgenannten Reduktionsfaktoren vor, sofern nicht das Parkplatzreglement gemäss Art. 17 Abs. 2 den Parkplatzbedarf stärker einschränkt.

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Art. 78BZO Baureglement Ostermundigen · S. 46

ZPP Nr. 25 "Ringstrasse/Güterstrasse 1 Die ZPP Nr. 25 bezweckt die Realisierung einer Gewerbeüberbauung von architektonisch und städtebaulich hoher Qualität, die den Ortseingang markiert sowie die Verkehrsverhältnisse bezüglich der 46/124 BAUREGLEMENT Einmündung von Ring- und Güterstrasse in die Bernstrasse verbessert.

2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Gewerbezone a (Ga).

3 Zusätzlich gelten folgende baupolizeiliche Vorschriften:

–interner Grenz- und Gebäudeabstand: frei

–maximale Fassadenhöhe: 574.50 m.ü.M

–unter Einhaltung des vorgeschriebenen Lichtraumprofils kann die Ringstrasse überbaut werden.

4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

5 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

–Der Eckbau an der Bernstrasse und Güterstrasse ist kubisch und architektonisch entsprechend seiner Bedeutung am Ortseingang zu gestalten.

6 Es gelten folgende Erschliessungsgrundsätze:

–Die Ringstrasse soll in die Güterstrasse münden.

–Zufahrten zu publikumsintensiven Nutzungen sollen an der Güter- oder Ringstrasse und nicht an der Bernstrasse liegen.

7 Für die Anordnung von Erschliessungsanlagen sind die Grundsätze der Verkehrsrichtplanung zu beachten. Der Normbedarf (BauV) an gewerblichen Autoabstellplätzen ist für Beschäftigte um 70% und für Besucher um 60% zu reduzieren. Berechnungsarten gemäss aktuellen übergeordneten Regelungen (Wegleitungen, Dekrete usw.) gehen den vorgenannten Reduktionsfaktoren vor, sofern nicht das Parkplatzreglement gemäss Art. 17 Abs. 2 den Parkplatzbedarf stärker einsch …

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Art. 86BZO Baureglement Ostermundigen · S. 62

Baupolizeiliche Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen 1 In den einzelnen Zonen gelten unter Vorbehalt von Abs. 4 folgende baupolizeilichen Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen: Zone VG FH tr in m GH A in m GL in m GB in m GA in m oGFZ/GZ ES Bem.

min. 6,0 min. 0.65 max. 0.9 III a), c), d)

T Für die baupolizeilichen Masse ist die bestehende Bebauung massgebend IV

Abkürzungen: W1 Wohnzone 1-geschossig W2 Wohnzone 2-geschossig W3 Wohnzone 3-geschossig WG2 Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG3 Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig WO Wohnzone Oberfeld Ga Gewerbezone a Gb Gewerbezone b T Tanklagerzone I Industriezone DS Dorfschutzzone K4 Kernzone 4-geschossig AB Abbauzone LW Landwirtschaftszone GZ Grünzone VG maximale Vollgeschosszahl FH tr traufseitige Fassadenhöhe GH A Gesamthöhe Attika GL maximale Gebäudelänge GB maximale Gebäudebreite GA minimaler Grenzabstand 63/124 BAUREGLEMENT oGFZ oberirdische Geschossflächenziffer GZ min. Grünflächenziffer (%) ES Lärmempfindlich …

ZoneVG FH tr in mGH A in mGL in mGB in mGA in moGFZ/GZESBem.
W114,58,020,012,05,0-IIc)
W227,511,025,015,05,0-IIc)
W3310,514,050,015,04/5 FH min. 6,0min. 0.55 max. 0.9IIa), c), d)
WO310,514,0--min. 6,0min. 0.55 max. 0.9II

Tabelle von S. 62 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 13.5 mArt. 86, S. 620.95
Gesamthöhe≤ 17 mArt. 86, S. 620.90
Gebäudelänge≤ 80 mArt. 86, S. 620.95
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 86, S. 620.85
Grünflächenziffer≥ 25 %Art. 86, S. 620.90

Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ga

Was gilt in der Zone Ga in Ostermundigen?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 80 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ga einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Baugesuche in Ostermundigen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Abteilung Hochbau), Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ga in der BZO Ostermundigen?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen erwähnen die Zone Ga namentlich, darunter Art. 11, Art. 63, Art. 76. BZO Ostermundigen lesen →

Weitere Zonen in Ostermundigen