Art. 77 · ZPP Nr. 23 "Steingrüebli"
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 46 · Original-PDF
ZPP Nr. 23 "Steingrüebli" 1 Die ZPP Nr. 23 bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung, die sich gut in die Hanglage integriert.
2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen für die Wohnzone 2 (W2).
3 Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:
–interne Gebäude- und Grenzabstände: frei
–Anteil Wohnnutzung: min. 90%
–Gebäudelänge und -tiefe: frei
–Terrassenbebauungen und Flachdächer sind zugelassen und in der Regel extensiv zu begrünen.
–max. Ausnützungsziffer: 0.6
4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss LSV.
5 Für die Parkierung sind Gemeinschaftsanlagen vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.