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Art. 77 · ZPP Nr. 23 "Steingrüebli"

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 46 · Original-PDF

ZPP Nr. 23 "Steingrüebli" 1 Die ZPP Nr. 23 bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung, die sich gut in die Hanglage integriert.

2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen für die Wohnzone 2 (W2).

3 Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:

–interne Gebäude- und Grenzabstände: frei

–Anteil Wohnnutzung: min. 90%

–Gebäudelänge und -tiefe: frei

–Terrassenbebauungen und Flachdächer sind zugelassen und in der Regel extensiv zu begrünen.

–max. Ausnützungsziffer: 0.6

4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss LSV.

5 Für die Parkierung sind Gemeinschaftsanlagen vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.