Zone ZPP Nr. 17 · Ostermundigen

Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen

Hinweis: In Ostermundigen gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone ZPP Nr. 17 in Ostermundigen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
  • Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «ZPP Nr. 17» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 74BZO Baureglement Ostermundigen · S. 44

ZPP Nr. 17 "Hochhaus" 1 Die ZPP Nr. 17 ist für Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen bestimmt.

2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).

3 Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:

–Die Ausnützungsziffer (AZ) beträgt maximal 1.0.

4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.

5 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:

–Neu-, Um- und Anbauten sind in ihrer Struktur und Volumetrie auf die bestehende Bebauung abzustimmen.

6 Für die Anordnung von Erschliessungsanlagen sind die Grundsätze der Verkehrsrichtplanung zu beachten. Der Normbedarf (BauV) an 44/124 BAUREGLEMENT gewerblichen Autoabstellplätzen ist für Beschäftigte um 70% und für Besucher um 60% zu reduzieren. Berechnungsarten gemäss aktuellen übergeordneten Regelungen (Wegleitungen, Dekrete usw.) gehen den vorgenannten Reduktionsfaktoren vor, sofern nicht das Parkplatzreglement gemäss Art. 17 Abs. 2 den Parkplatzbedarf stärker einschränkt.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 74, S. 440.95

Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 17

Was gilt in der Zone ZPP Nr. 17 in Ostermundigen?
Ausnützungsziffer ≤ 1. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Baugesuche in Ostermundigen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Abteilung Hochbau), Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP Nr. 17 in der BZO Ostermundigen?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen erwähnen die Zone ZPP Nr. 17 namentlich, darunter Art. 74. BZO Ostermundigen lesen →

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