Zone X · Ostermundigen
Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Die Zone X in Ostermundigen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
- Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Abteilung Hochbau)
- +41 31 930 11 30
- hochbau@ostermundigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «X» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 82BZO Baureglement Ostermundigen · S. 60
Zonen für Sport- und Freizeitanlagen 1 Die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen sind für Anlagen und Bauten der Freizeitgestaltung, des Sportes und des Spiels bestimmt. Campingplätze sind untersagt.
2 In den einzelnen Zonen gelten folgende Vorschriften: Bezeichnung Zweckbestimmung Bauvorschriften; Empfindlichkeitsstufe V (Dammweg)1 Familiengärten Veloabstellplätze Lärmschutzwände Im Zusammenhang mit Familiengärten sind eingeschossige Fahrnisbauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von höchstens 10 m2 zugelassen. Innerhalb des Areals soll die Möglichkeit bestehen, "Magerwiesenflächen", welche im Raum "Poststrasse / Bernstrasse" entfernt werden, neu entstehen zu lassen. Veloabstellplätze können überdacht werden. ES III W (Hättenberg) Familiengärten Im Zusammenhang mit Familiengärten sind eingeschossige Fahrnisbauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von höchstens 10 m2 zugelassen. ES III X (Rüti) Spielplatz und Freizeitanlagen Bauten mit einem Vollgeschoss und Anlagen, die dem Zweck dienen, sind zugelassen. ES III Y (Hättenberg) Bauten für Jugendorganisationen Es sind Bauten mit einem Vollgeschoss mit Dachausbau und einer anrechenbaren Gebäudefläche von höchstens 250 m2 zugelassen.
1Eingefügt gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 7. November 1997. 60/124 BAUREGLEMENT ES III Z (Dennigkofen) Sportanlage Es sind Ergänzungsbauten im Rahmen der Vorschriften der Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2) zugelassen, jedoch ohne Beschränkung der Gebäudelänge und -breite. ES III U2 (Arena Oberfeld)1 F …
Art. 102BZO Baureglement Ostermundigen · S. 69
Gemeinderat 1 Der Gemeinderat nimmt alle der Gemeinde im Planerlass- , Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr, sofern sie nicht reglementarisch einem anderen Gemeindeorgan zustehen.
2 Im Planerlassverfahren entscheidet er insbesondere über: 69/124 BAUREGLEMENT
a)den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Planungszonen;
b)den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Überbauungsordnungen, die lediglich Detailerschliessungsanlagen festlegen sowie in Zonen mit Planungspflicht nach Art. 67 Abs. 3;
c)den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Richtlinien;
d)geringfügige Änderung von Richtplänen sowie Vorschriften und Plänen im Sinne von Art. 122 BauV;
e)die Einleitung des Vorprüfungs-, des Auflage- und des Genehmigungsverfahrens;
f)die Antragstellung an die Genehmigungsbehörde bezüglich der unerledigten Einsprachen.
3 Im Baubewilligungsverfahren beschliesst er insbesondere über:
a)Gesuche zur Befreiung von der Planungspflicht nach Art. 92.1 BauG;
b)Planungseinsprachen;
c)die Erhebung von Einsprachen im Baubewilligungsverfahren und die Aufrechterhaltung von Einsprachen, welche von anderen Gemeindeorganen erhoben wurden. X STRAF-, SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Art. 106BZO Baureglement Ostermundigen · S. 73
Folgende Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit: Beibehaltung und Ergänzung bestehender Vorschriften
a)Überbauungsordnung "Poststrasse" vom 22. Mai 1989;
b)Überbauungsordnung "Hüsliweg" vom 28. Juni 1993;
c)Überbauungsordnung "Nobsstrasse" vom 13. September 1993;
d)Überbauungsordnung "Dennigkofenweg" vom 18. Februar 1994 mit Änderungen vom 6. Dezember 2004
e)Überbauungsordnung "Unterdorfstrasse/Bärtschihaus" vom 23. Februar 1994;
f)Überbauungsordnung Tägetli-Weissacker Nr. 3 (Ue23) vom 14. November 1990
g)Überbauungsordnung Rütiweg (Blatt 7) Ausbau (Ue28) vom 22. Dezember 1993
h)Überbauungsordnung Oberdorf (Ue34) vom 1. Oktober 1996
i)Bernstrasse-Wiesenstrasse; Fuss-, Rad- und Waldweg; Signalisation (Ue35) vom 25. März 1998
j)Überbauungsordnung Beaulieu (Ue36) vom 23. April 1998
k)Überbauungsordnung Wärmeverbund Dennigkofen (Ue37) vom 12. August 1999
l)Überbauungsordnung Grube Nr. 6 vom 30. März 2000
m)Überbauungsordnung Bernstrasse-Bahnhofplatz Sektor C; ZPP Nr. 27 (Ue39) vom 26. Juli 2002
n)Überbauungsordnung Mitteldorfstrasse 3 Gärtnerei Nr. 3 (Ue40) vom
2. Juli 2003 o) Überbauungsordnung Oberfeld 3 Verlegung Buslinie 10 (Ue41) vom 14. August 2003
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 73) verbindlich lesbar.
73/124 BAUREGLEMENT
p)Baulinienplan Entlastungsstrasse vom 11. April 2006
q)Basis- und Detailerschliessung Oberfeld vom 11. April 2006
r)Überbauungsordnung Obere Zollgasse 6+8 vom 19. Juli 2007
s)Überbauungsordnung ZPP Nr, 15 Hättenberg vom 25. September 2007
t)Überbauungsordnung Nr. 5 Rütihoger vom 26.09.2007
u)Überbauungsordnung Güterstrasse vom 7. November 2007
v)Überbauungsordnung Gar …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 82). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 82, S. 60 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone X
Was gilt in der Zone X in Ostermundigen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone X sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Wo steht die Zone X in der BZO Ostermundigen?
Weitere Zonen in Ostermundigen
AAZMDSGaGbIK4PU2U3W1W2W3WG2WG3WOYZPP Nr. 1ZPP Nr. 17ZPP Nr. 19ZPP Nr. 23ZPP Nr. 27 Sektor AZPP Nr. 27 Sektor DZPP Nr. 29ZPP Nr. 3