Zone K4 · Ostermundigen

Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen

Hinweis: In Ostermundigen gelten zwei Rechtsregime nebeneinander: die Grundordnung misst nach altem Recht (Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe), einzelne nach 2011 revidierte Zonen mit Planungspflicht dagegen nach BMBV (Geschossflächenziffer, Gesamthöhe). Welches gilt, hängt an der konkreten Zone. AZ und GFZ sind nicht umrechenbar.

Die Zone K4 in Ostermundigen (Bern) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 8 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
  • Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «K4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 61BZO Baureglement Ostermundigen · S. 33

Kernzone K4 1 Es sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen.

2 Im 1. Vollgeschoss sind ausschliesslich Läden und kundenorientierte Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe gestattet. 3 Reine Lagerbetriebe, sowie Nutzungen, die ein überdurchschnittlich hohes Mass an ortsfremdem Verkehr verursachen, sind untersagt.

4 Für das 1. Vollgeschoss gilt auf einer Gebäudetiefe von höchstens 35.00 m die geschlossene, ab dem 2. Vollgeschoss die offene Bauweise.

5 Auf den Hauptgebäuden sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dachformen, die gegenüber dem Strassenraum und der Umgebung als Flachdach in Erscheinung treten, gestattet.

6 Die lichte Höhe des 1. Vollgeschosses muss mindestens 2.80 m betragen. Das Dachgesimse bzw. die Oberkante der offenen oder geschlossenen Brüstung darf nicht höher als 4.50 m über dem angrenzenden Strassenniveau liegen. 7 Wo keine Gestaltungsbaulinien bestehen, muss auf der Gebäudeseite der Baulinie ein Fussgängerdurchgang von mindestens 2.50 m lichter Weite und 2.80 m lichter Höhe offengehalten werden. Die dem Erdgeschoss vorgelagerten Fussgängerwege sind mit einem Wetterschutz von mindestens 3.00 m Breite zu überdecken. 33/124 BAUREGLEMENT Säulen, Schaukästen und Reklame dürfen die minimale Weite des Durchganges nicht beeinträchtigen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 86BZO Baureglement Ostermundigen · S. 62

Baupolizeiliche Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen 1 In den einzelnen Zonen gelten unter Vorbehalt von Abs. 4 folgende baupolizeilichen Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen: Zone VG FH tr in m GH A in m GL in m GB in m GA in m oGFZ/GZ ES Bem.

min. 6,0 min. 0.65 max. 0.9 III a), c), d)

T Für die baupolizeilichen Masse ist die bestehende Bebauung massgebend IV

Abkürzungen: W1 Wohnzone 1-geschossig W2 Wohnzone 2-geschossig W3 Wohnzone 3-geschossig WG2 Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG3 Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig WO Wohnzone Oberfeld Ga Gewerbezone a Gb Gewerbezone b T Tanklagerzone I Industriezone DS Dorfschutzzone K4 Kernzone 4-geschossig AB Abbauzone LW Landwirtschaftszone GZ Grünzone VG maximale Vollgeschosszahl FH tr traufseitige Fassadenhöhe GH A Gesamthöhe Attika GL maximale Gebäudelänge GB maximale Gebäudebreite GA minimaler Grenzabstand 63/124 BAUREGLEMENT oGFZ oberirdische Geschossflächenziffer GZ min. Grünflächenziffer (%) ES Lärmempfindlich …

ZoneVG FH tr in mGH A in mGL in mGB in mGA in moGFZ/GZESBem.
W114,58,020,012,05,0-IIc)
W227,511,025,015,05,0-IIc)
W3310,514,050,015,04/5 FH min. 6,0min. 0.55 max. 0.9IIa), c), d)
WO310,514,0--min. 6,0min. 0.55 max. 0.9II

Tabelle von S. 62 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Es sind Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen zugelassen.» · Art. 61

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 86, S. 620.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 15.5 mArt. 86, S. 620.95
Gesamthöhe≤ 19 mArt. 86, S. 620.90
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 86, S. 620.95
Gebäudebreite≤ 20 mArt. 86, S. 620.90
Grenzabstand (klein)≥ 8 mArt. 86, S. 620.85
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 1.35Art. 86, S. 620.90

Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K4

Was gilt in der Zone K4 in Ostermundigen?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 8 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K4 sein?
Laut BZO Ostermundigen: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ostermundigen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Baugesuche in Ostermundigen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung (Abteilung Hochbau), Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen. Ablauf nach der Einreichung →

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