Zone ZPP Nr. 19 · Ostermundigen
Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Die Zone ZPP Nr. 19 in Ostermundigen (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
- Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Abteilung Hochbau)
- +41 31 930 11 30
- hochbau@ostermundigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «ZPP Nr. 19» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 75BZO Baureglement Ostermundigen · S. 45
ZPP Nr. 19 "Oberdorf" 1 Die ZPP Nr. 19 bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung mit Mehrfamilienhäusern. Die Bebauung soll hohe Siedlungsqualität und Wohneinheiten verschiedener Grössen aufweisen. Ein Teil des Areals soll der Nutzung durch öffentliche Familiengärten dienen. Eine allfällige Etappierung der baulichen Entwicklung muss aus der UeO hervorgehen.
2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Wohnzone 3 (W3).
3 Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:
–Geschosszahl: max. 4
–Fassadenhöhe: max. 12.00 m
–interne Gebäude-/ Grenzabstände: frei
–Flachdächer sind zugelassen und in der Regel extensiv zu begrünen.
4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss LSV.
5 Folgende Gestaltungsgrundsätze sind zu beachten:
–Ein Teil der Arealfläche ist für öffentliche Familiengärten und einen Hochstammobstgarten im Sinne vom Art. 97 sicherzustellen, wobei deren Flächen für die Berechnung der realisierbaren Bruttogeschossfläche angerechnet werden.
–Die Aussenräume sind in halböffentliche und private Bereiche zu unterteilen und möglichst durch standortgerechte Bepflanzung zu gliedern.
–Es sind Aufenthaltsbereiche und Spielplätze für Kinder und Jugendliche zu erstellen.
6 Für die Parkierung von Motorfahrzeugen sind Gemeinschaftsanlagen vorzusehen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die ZPP Nr. 19 bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung mit Mehrfamilienhäusern.» · Art. 75
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 75). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 75, S. 45 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 12 m | Art. 75, S. 45 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 19
Was gilt in der Zone ZPP Nr. 19 in Ostermundigen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP Nr. 19 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Wo steht die Zone ZPP Nr. 19 in der BZO Ostermundigen?
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