Zone W1 · Ostermundigen
Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Die Zone W1 in Ostermundigen (Bern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
- Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Abteilung Hochbau)
- +41 31 930 11 30
- hochbau@ostermundigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Baureglement Ostermundigen · S. 12
Grundsätze 1 Bei der Gestaltung der Umgebung und der Aussenräume sind folgende Grundsätze zu beachten:
a)die harmonische Eingliederung der Umgebung in das Strassen-, Quartier- und Landschaftsbild;
b)die Erhaltung von bestehenden Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie von vorhandenen charakteristischen Elementen der Aussenraumgestaltung wie Vorgärten, Mauern, Zäune usw.;
c)eine intensive Durchgrünung, gezielte Bildung und Gliederung von Aussen- und Strassenräumen mittels halbhoher und hoher standortgerechter Bepflanzung;
d)die Versickerung von Regenwasser mittels durchlässiger Beläge (bei Zufahrten, Vorplätzen und Parkplätzen) oder die Sammlung durch den Einbau von Regenwasserspeichern zu Bewässerungszwecken.
2 Über Ver- und Entsorgungsleitungen dürfen keine Bäume und Sträucher gepflanzt werden. 12/124 BAUREGLEMENT
3 Die Umgebungsarbeiten sind unverzüglich nach der Bauvollendung abzuschliessen. Art. 11a 1 Antennenanlagen 1 Als Antennenanlagen (Antennen) gelten Anlagen, die dem drahtund kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Signalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk u.a. dienen. 2 Antennenanlagen haben sich in allen Zonen gut einzuordnen und dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht stören. Unter die Absätze 3 bis 8 fallen Antennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von allgemein zugänglichen Standorten visuell wahrgenommen werden können. Davon ausgenommen sind Antennenanlagen für nichtkommerzielle Funkdienste (Blaulichtorganisationen, Amateur- resp. CB-Funk), die in u …
Art. 59BZO Baureglement Ostermundigen · S. 32
1 Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten. Wohnzonen W1/W2/W3 2 In den Wohnzonen sind Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Umfang der Bestimmungen der BauV zugelassen, wobei sie höchstens 30% der realisierten oberirdischen Geschossfläche betragen dürfen. 3 Ausgeschlossen sind Landwirtschaftsbetriebe jeder Art, Verkauf ab 150 m2 Geschossfläche sowie Nutzungen, deren Verkehrsaufkommen das ruhige Wohnen überdurchschnittlich beeinträchtigen. Bestehende landwirtschaftliche Betriebe dürfen unterhalten und erneuert, jedoch nicht erweitert werden. Art. 59a1 Wohnzone Oberfeld WO 1 Bezüglich Art der Nutzung gelten die Vorschriften gemäss Artikel 59.
2 Die Dachform ist frei. Flachdächer sind - soweit nicht als Terrassen genutzt - extensiv zu begrünen.
3 Die Gemeinde legt mittels Überbauungsordnung die Detailerschliessungsanlagen, die Gestaltung des öffentlichen Raumes sowie mit Baulinien die Lage der Bauten gegenüber dem öffentlichen Raum (Strassen) fest. Die Vorgaben des Richtplanes "Oberfeld" vom 6. Juli 1998, die für die Gestaltung (insbesondere Anbaupflicht infolge Gestaltungsbaulinien) wegweisend sind, sind in einem Erschliessungsvertrag zu regeln.
4 Die einzelnen Baubereiche gemäss Richtplan "Oberfeld" vom 6. Juli 1998 sind in sich nach einem einheitlichen städtebaulichen Konzept zu überbauen. Bei etappenweisem Bebauen einzelner Bausteine ist zusammen mit dem Baugesuch die künftige städtebauliche Struktur für den gesamten Baubereich aufzuzeigen (Bebauungs-, Erschliessungs- und Aussenraumkonzept).
5 Es ist eine öffentlic …
Art. 86BZO Baureglement Ostermundigen · S. 62
Baupolizeiliche Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen 1 In den einzelnen Zonen gelten unter Vorbehalt von Abs. 4 folgende baupolizeilichen Masse und Lärmempfindlichkeitsstufen: Zone VG FH tr in m GH A in m GL in m GB in m GA in m oGFZ/GZ ES Bem.
min. 6,0 min. 0.65 max. 0.9 III a), c), d)
T Für die baupolizeilichen Masse ist die bestehende Bebauung massgebend IV
Abkürzungen: W1 Wohnzone 1-geschossig W2 Wohnzone 2-geschossig W3 Wohnzone 3-geschossig WG2 Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig WG3 Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig WO Wohnzone Oberfeld Ga Gewerbezone a Gb Gewerbezone b T Tanklagerzone I Industriezone DS Dorfschutzzone K4 Kernzone 4-geschossig AB Abbauzone LW Landwirtschaftszone GZ Grünzone VG maximale Vollgeschosszahl FH tr traufseitige Fassadenhöhe GH A Gesamthöhe Attika GL maximale Gebäudelänge GB maximale Gebäudebreite GA minimaler Grenzabstand 63/124 BAUREGLEMENT oGFZ oberirdische Geschossflächenziffer GZ min. Grünflächenziffer (%) ES Lärmempfindlich …
| Zone | VG FH tr in m | GH A in m | GL in m | GB in m | GA in m | oGFZ/GZ | ES | Bem. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| W1 | 14,5 | 8,0 | 20,0 | 12,0 | 5,0 | - | II | c) |
| W2 | 27,5 | 11,0 | 25,0 | 15,0 | 5,0 | - | II | c) |
| W3 | 310,5 | 14,0 | 50,0 | 15,0 | 4/5 FH min. 6,0 | min. 0.55 max. 0.9 | II | a), c), d) |
| WO | 310,5 | 14,0 | - | - | min. 6,0 | min. 0.55 max. 0.9 | II |
Tabelle von S. 62 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten.» · Art. 59
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 62). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 86, S. 62 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 4.5 m | Art. 86, S. 62 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 86, S. 62 | 0.95 |
| Gebäudebreite | ≤ 12 m | Art. 86, S. 62 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 86, S. 62 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W1
Was gilt in der Zone W1 in Ostermundigen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
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