Zone ZPP Nr. 29 · Ostermundigen
Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Die Zone ZPP Nr. 29 in Ostermundigen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
- Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Abteilung Hochbau)
- +41 31 930 11 30
- hochbau@ostermundigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «ZPP Nr. 29» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 791BZO Baureglement Ostermundigen · S. 47
ZPP Nr. 27 "Bahnhof" 1 Die ZPP Nr. 27 "Bahnhof" bezweckt die Realisierung einer Überbauung von hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität. Die Gestaltung des Verkehrsraumes östlich, westlich und in der Bahnunterführung sowie die optimale Führung und Verknüpfung des öffentlichen Verkehrs sind wesentliche Bestandteile des Planungszwecks.
2 Die ZPP Nr. 27 ist in die 4 Sektoren A (Nordwest), B (Südwest), C (Unterführung) und D (Nordost) unterteilt. Die Sektorengrenzen
1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 7. November 1997. 47/124 BAUREGLEMENT sind verschiebbar; sie werden mit der entsprechenden UeO oder im Verfahren nach Art. 93 Absatz 1 lit. b und c BauG 95 definitiv festgelegt.
3 Die einzelnen Sektoren können unabhängig voneinander der Baureife zugeführt werden. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer rechtskräftigen UeO für den Sektor C, welche auf der Grundlage eines Wettbewerbes oder eines wettbewerbsähnlichen Verfahrens nach den Regeln des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins beruht.
4 Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.
5 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Baureglementes. Aufgrund von Landanteilen in Form von Strassenparzellen und Geleisearealen besteht kein Nutzungsanspruch auf Bruttogeschossfläche.
Für die einzelnen Sektoren gelten die folgenden Bestimmungen: Sektor A (Nordwest) "Bahnhof" 6 Im Sektor A sind Bauten für Gewerbe und Dienstleistungen zugelassen. Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Stand …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 | Art. 79a, S. 47 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 29
Was gilt in der Zone ZPP Nr. 29 in Ostermundigen?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone ZPP Nr. 29 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Wo steht die Zone ZPP Nr. 29 in der BZO Ostermundigen?
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