Zone ZPP Nr. 3 · Ostermundigen
Bern · BFS 363 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen
Die Zone ZPP Nr. 3 in Ostermundigen (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 1. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als unterzeichnetes Original der bbp Geomatik AG
- Farbkonvention der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsunterlagen mindestens 3-fach, Pläne mindestens 2-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Abteilung Hochbau)
- +41 31 930 11 30
- hochbau@ostermundigen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ostermundigen, in denen «ZPP Nr. 3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 691BZO Baureglement Ostermundigen · S. 40
ZPP Nr. 3 "Mitteldorfstrasse/Gärtnerei" 1 Die ZPP Nr. 3 bezweckt die Realisierung einer gemischten Überbauung mit Zentrumsfunktion. Eine allfällige Etappierung der baulichen Entwicklung muss aus der UeO hervorgehen.
2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3).
3 Es gelten folgende baupolizeiliche Vorschriften:
–Ausnützungsziffer: maximal 1.0
–Interner Grenz-/Gebäudeabstand: frei
–Flachdächer sind zugelassen und in der Regel extensiv zu begrünen.
4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss LSV.
5 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
–Die Überbauung hat sich in bezug auf Gebäudevolumen und Dachgestaltung harmonisch in die bestehende Siedlungsstruktur einzufügen. Sie hat den Strassenraum klar zu gliedern und mit dem markanten Gebäude des Restaurants "National" in Einklang zu stehen.
–Die Aussenräume sind in halböffentliche und private Bereiche zu unterteilen und möglichst durch standortgerechte Bepflanzung zu gliedern.
6 Für die Anordnung von Erschliessungsanlagen sind die Grundsätze der Verkehrsrichtplanung zu beachten. Der Normbedarf (BauV) an gewerblichen Autoabstellplätzen ist für Beschäftigte um 70% und für Besucher um 60% zu reduzieren. Berechnungsarten gemäss aktuellen übergeordneten Regelungen (Wegleitungen, Dekrete usw.) gehen den vorgenannten Reduktionsfaktoren vor, sofern nicht das Parkplatzreglement gemäss Art. 17 Abs. 2 den Parkplatzbedarf stärker einschränkt.
1Geändert gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 7. Juni 2000. 40/ …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1 | Art. 69, S. 40 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Ostermundigen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone ZPP Nr. 3
Was gilt in der Zone ZPP Nr. 3 in Ostermundigen?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ostermundigen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ostermundigen ein?
Wo steht die Zone ZPP Nr. 3 in der BZO Ostermundigen?
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