Zone B · Köniz
Bern · BFS 355 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone B in Köniz (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan von bbp geomatik ag (kommunaler Nachführungsgeometer)
- Plananforderungen: Farbcode, Plan-Name, Datum und Unterschriften auf jedem Plan
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Dateinamen-Konvention für PDF-Unterlagen in eBau
- Gewässerschutz-Frage in eBau auch bei Kleinvorhaben mit JA beantworten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat Gemeinde Köniz (Direktion Planung und Verkehr)
- 031 970 90 27
- bik@koeniz.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Köniz, in denen «B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 152
1 Ergänzung der Hotelzone Gurten-Kulm HT durch Bauten und Anlagen der Kultur, Bildung, Freizeit und des Sportes. In den einzelnen Sektoren sind zugelassen: ES III – Sektor A: Nutzungen im allgemeinen Interesse sowie Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal, ferner Bauten und Anlagen des Fernmeldewesens und Anlagen zur Nutzung von Alternativenergie. – Sektor B: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Garderoben, WC-Anlagen, Kiosk, feste oder mobile Bühnen, Terrassen, Geländemodulationen und dergleichen. Im Bereich der Bergstation der Gurtenbahn bleiben die Bestimmungen des Eisenbahnrechts vorbehalten. – Sektor C: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Spielplätze, Picknickplätze, mobile Bühnen und dergleichen. Mit Ausnahme von künstlerischen Skulpturen und technischen Anschlussstellen (Strom, Wasser usw.) sowie einem Aussichtsturm von höchstens 40 m2 Grundfläche im Bereich des Westsignals, dessen Höhe die Kote 885,00 m ü.M. nicht übersteigen darf, sind keine Bauten zugelassen.
Art. 1.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 96
1.1 Realisierung einer dichten, qualitätsvollen Überbauung mit Wohnnutzung (Sektor A), gemischter Nutzung (Sektoren B, D und E) sowie Dienstleistungen und Verteilzentrum (Sektor C).
Art. 1.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 126
1.2 Am Westrand kann eine Fläche für ein Nasslager für Holzstämme verwendet werden. Entlang der Büschigasse sind Parkplätze auszuscheiden, die auch von Besuchenden der Anlagen auf der angrenzenden Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF benutzt werden dürfen.
Art. 2.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 111
2.1 Wohnüberbauung, Arbeitsaktivitäten die das gesunde und ruhige Wohnen nicht stören sind zulässig. Geschossfläche oberirdisch: Sektor A mindestens 4’500 m2, höchstens 4’900 m2; Sektor B mindestens 7’000 m2, höchstens 7’500 m2. In beiden Sektoren können ausserdem total 320 m2 Geschossfläche oberirdisch für die Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen beansprucht werden.
Art. 2.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 92
2.2 Maximale Geschossfläche oberirdisch (GFo): 30'500 m2. Sektor A: 10'000 m2. Sektor B: 10'000 m2. Sektor C: 10'500 m2. Zwischen den Sektoren A bis C ist eine Übertragung der GFo von maximal 1'000 m2 pro Sektor gestattet. Aufgrund eines qualitätssichernden Verfahrens kann eine Verschiebung der Grenze zwischen den Sektoren von 3 m erfolgen. Unabhängig vom Nutzungsmass kann zusätzlich für die öffentliche Schulnutzung höchstens 500 m2 GFo realisiert werden.
Art. 2.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 112
2.3 Es gilt ein Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen von 10 % des erlaubten Nutzungsmasses gemäss Ziff. 2.1, wenn
a)bei Neubauten im Sinn von Artikel 1 Absatz 2 KEnV93, die kantonalen Anforderungen an den gewichteten Energiebedarf um 15 % unterschritten werden,
b)bei bereits bestehenden Bauten, gegebenenfalls durch Sanierungsmassnahmen, die kantonalen Anforderungen an den gewichteten Energiebedarf um 10 % unterschritten werden.
Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 48
3. der Schutzplan vom 7. März 1993, bestehend aus den folgenden drei Teilplänen:
a)Teilplan Schutzgebiete69
b)Teilplan schützens- und erhaltenswerte Bauten (inkl. dazugehörige Inventare)70 c) Teilplan Naturobjekte, Archäologische Schutzgebiete und -objekte, IVS-Objekte (inkl. dazugehörige Inventare)
Art. 3.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 102
3.1 Als Grundlage für die Überbauungsordnung dient ein Studienauftrag gemäss SIA 143. Bauvolumetrie und Aussenräume sollen einerseits eine der spezifischen Nutzung entsprechende Eigenständigkeit darstellen. Anderseits ist mittels gut proportionierter und differenziert gestalteter Aussenräume die stadträumliche Integration ins Quartier zu ermöglichen. Sektor B
Art. 3.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 155
3.2 Im Perimeter vorhandene Bachläufe sind zu revitalisieren und neu zu bestocken. 9/61 Kinderspielplatz Büschiwald
Art. 3.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 86
3.3 Aufwertung und Ergänzung des Areals Bächtelen mit dreigeschossigem Neubau auf einem Sockelgeschoss entlang der Bahnlinie. Erdgeschoss als offenes, transparentes Geschoss.
88Fassung gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020.
Art. 3.4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 85
3.4 Die massgebenden Raumkanten des bestehenden östlich angrenzenden Blockrandansatzes sind mit einer den öffentlichen Raum definierenden Überbauung weiterzuführen. Die Überbauung ist um einen gemeinsamen, durchgrünten Innenhof, der als siedlungsinterner, privater Aussenraum dient, zu gruppieren. 2/6 Bächtelen
Art. 3.7BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 98
3.7 Sorgfältige Abstimmung der Umgebungsgestaltung, insbesondere im Bereich der Erschliessung, auf die Umgebung der bestehenden Überbauung der Sektoren A und B.
Art. 4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 117
4 Die Zufahrt hat über Schaufelweg und Talbodenstrasse zu erfolgen. Zwischen Büschiackerstrasse und Schaufelweg ist eine rollstuhlgängige Verbindung zu schaffen. 12/1 Inselrain Oberwangen
Art. 4.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 108
4.1 In den Sektoren A, B und C sind Teil-Überbauungsordnungen möglich, sofern sie eine minimale Fläche von 2'000 m2 aufweisen.
Sektorenübergreifende Teil-UeO's sind möglich.
Art. 4.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 80
4.3 Die An- und Zulieferung sowie 4 oberirdische Besucher- und Kundenparkplätze sind an der Weyerstrasse am Arealeingang anzuordnen. Weitere Besucherparkplätze sind unterirdisch im Gebäude Nr. 301 zu errichten. Die Mitte des Areals ist weitgehend für den motorisierten Verkehr verkehrsfrei zu gestalten.
Art. 4.4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 108
4.4 Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt für den Sektor A ausschliesslich über den Sonnenweg. Für Anlieferung, Güterumschlag und Kurzzeitparkierung ist die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr ab der Schwarzenburg- / Könizstrasse möglich. Die Haupterschliessung des Sektor B erfolgt über maximal drei Zufahrten ab der Schwarzenburgstrasse. Wohngebäude können rückwärtig über die Wiesenstrasse erschlossen werden.
Art. 4.5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 98
4.5 Empfindlichkeitsstufen (ES): – Sektor A: ES II. – Sektor B, D und E: ES III. – Sektor C: ES IV.
Art. 4.7BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 93
4.7 Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss LSV: Sektor A: ES III, Sektoren B, C: ES II.
Art. 13.05.81BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 50
13.05.81
34. Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften Mösliacker, Änderungen vom 24.04.1991 und 7.05.1990
35. Baulinien- und Bebauungsplan mit Sonderbauvorschriften Morillongut vom 17.03.1970
36. Baulinien- und Bebauungsplan mit Sonderbauvorschriften Schliern-Nord, Änderungen vom 13.10.1972, 21.01.1977, 30.01.1980, 27.02.1980, 28.03.1994 und 09.11.199479
37. …80
38. Baulinienplan Landorfstrasse vom 21.01.1964 inkl. Änderungen vom 25.08.1977 und 5.08.199881
39. Gurtenbühl-Wabern, Änderungen vom 4.05.1973, 29.11.1977, 7.03.1985 und 25.04.1985
40. Baulinienplan Klein Wabern Gebiet Gasbahn und Bächtelenweg vom 31.07.1959 inkl. Änderungen vom 4.10.1966 und 1.09.1967
77Fassung gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020.
78Fassung gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020.
79Fassung gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020.
80Aufgehoben gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020.
81Fassung gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020.
Art. 104BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 106
104 Planungszweck Art und Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze Verschiedene Bestimmungen * Flachdach (FD) / Schrägdach (SD) Über die maximale Anzahl Vollgeschosse sind keine Attika- oder Dachgeschosse zulässig. Technisch bedingte Installationen sind bei Flachdachbauten oberhalb der zulässigen Fassadenhöhe gestattet, wenn sie sich auf das technisch bzw. gesetzlich notwendige Mindestmass beschränken und eine ästhetisch gute Gesamtwirkung erzielen. Sektor C: Bei einer Überbauung auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat dem Bau von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit max. 12 Geschossen zustimmen, sofern der Nachweis der Kongruenz zum regionalen Hochhauskonzept zuvor erbracht wurde. Bei einem horizontalen Versatz (Gebäuderücksprung) von mindestens 10 m erhöht sich die maximale Gebäudelänge um ihre Hälfte. Werden Abstellplätze für Fahrräder auf einer oberirdischen Geschossfläche im Erdgeschoss von Hauptbauten realisiert, erhöht sich die oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) um das dafür erforderliche Mass. 2.3 Sektor Anzahl Vollgeschosse max. Fassadenhöhe in m max. Fassadenhöhe traufseitig in m
Baureglement
| 2.3 | Sektor | Anzahl Vollgeschosse | max. Fassaden- höhe in m | max. Fassaden- höhe trauf- seitig in m | |
|---|---|---|---|---|---|
| FD* | SD | FD | SD | ||
| A | 5 | 4 | 17 | 14,5 | |
| B | 4 | 3 | 14 | 11,5 | |
| C | 8 (12) | 4 | 26 (38) | 14,5 |
Tabelle von S. 106 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
1 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 14 m | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 11.5 m | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≥ 0.8 | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 1.2 | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 45 m | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Köniz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone B
Was gilt in der Zone B in Köniz?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone B sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Köniz?
Wo reiche ich das Baugesuch in Köniz ein?
Wo steht die Zone B in der BZO Köniz?
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