Art. 2.2 · Maximale Geschossflächenziffer oberirdisch
BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 76 · Original-PDF
2.2 Maximale Geschossflächenziffer oberirdisch 1,1
Maximale Fassadenhöhe 22,50 m, Ziff. 2.3 bleibt vorbehalten. Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig. 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden oberirdischen Hauptgebäuden. Die Abmessungen dürfen allseitig zum Zweck der energetischen Sanierung um das technisch notwendige Mass vergrössert werden. Vorbehältlich Ziff. 3.1 ist der Ausbau von Balkonen zulässig. 2.2 Im Gebäude Nr. 305 sind ausserdem Läden mit Quartierbezug, Räume für soziale Infrastruktur und wohnergänzende Angebote zulässig. 2.2 Im Bereich der angrenzenden Wohnnutzung (entlang der Grünaustrasse und der Grundstücke Nrn. 3777 und 1822) gelten die Vorschriften der gemischten Zone AW. 2.2 Die Ausschöpfung des maximalen Nutzungsmasses und/oder der maximalen Fassadenhöhe steht unter Vorbehalt der qualitativ guten Integration der Neubauten in die gebaute Umgebung und der Einhaltung der Gestaltungsgrundsätze. 2.2 Die minimale Geschossfläche oberirdisch beträgt 4'000 m2 88. Die maximale Geschossfläche oberirdisch (GFo) beträgt, vorbehältlich Ziff. 2.4: max. GFo Sockelgeschoss 2‘800 m2 max. GFo Erdgeschoss 800 m2 max. GFo Obergeschosse 2‘400 m2 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden Gebäuden. Untergeordnete, einheitliche Erweiterungsbauten, wie Vergrösserung der Gebäudebreite, seitliche Anbauten oder Dachaufbauten, sind zugelassen. 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden Gebäuden. Diese können jedoch um ein Geschoss aufgestockt werden (wie bei den Bauten zwischen Bellevuestrasse und Jurablickstrasse). 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden Gebäuden. Untergeordnete, einheitliche Erweiterungsbauten, wie Vergrösserung der Gebäudebreite, seitliche Anbauten oder Dachaufbauten, sind zugelassen. 2.2 Traufseitige Fassadenhöhe 18,50 m für Bauten mit Schrägdach, Fassadenhöhe 21 m für Bauten mit Flachdach. Gebäudebreite 50 m. 2.2 Südlich der Bündenackerstrasse gilt eine Fassadenhöhe von 21 m. Nördlich der Bündenackerstrasse gilt HK 584,50 m ü.M. Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig. 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden Gebäuden. Zulässig sind jedoch der Dachausbau und die Umnutzung der Balkone zu Wintergärten. 2.2 Maximale Geschossfläche oberirdisch (GFo): 30'500 m2. Sektor A: 10'000 m2. Sektor B: 10'000 m2. Sektor C: 10'500 m2. Zwischen den Sektoren A bis C ist eine Übertragung der GFo von maximal 1'000 m2 pro Sektor gestattet. Aufgrund eines qualitätssichernden Verfahrens kann eine Verschiebung der Grenze zwischen den Sektoren von 3 m erfolgen. Unabhängig vom Nutzungsmass kann zusätzlich für die öffentliche Schulnutzung höchstens 500 m2 GFo realisiert werden. 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden Gebäuden. Zulässig sind jedoch der Dachausbau und die Umwandlung der Balkone zu Wintergärten. 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden oberirdischen Hauptgebäuden. Soweit bei der Erarbeitung einer Überbauungsordnung nachgewiesen wird, dass auf Parzelle 6172 (Hessstrasse 45) höhere Gebäude oder Gebäudeteile in der Gesamtüberbauung verträglich sind, ist eine Fassadenhöhe von bis zu 17 m (Flachdach, 5 Vollgeschosse) zulässig. 2.2 Anzahl Vollgeschosse mit Schrägdach 3, mit Flachdach 4. Sockelgeschosse können als Büros, Gemeinschafts- oder Bastelräume genutzt werden; sie werden nicht an die Anzahl Vollgeschosse angerechnet. 2.2 – Geschossfläche oberirdisch höchstens 6‘900 m2. – Fassadenhöhe 14,50 m. – max. 5 Vollgeschosse. – Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig. 2.2 Geschossfläche oberirdisch90 max. 5’850 m2, min. 5’000 m2. Geschossfläche unterirdisch frei. Die Fläche für Detailhandelseinrichtungen darf insgesamt max. 4’000 m2 Geschossfläche betragen, wobei max. 1’000 m2 für den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs vorgesehen werden dürfen. 2.2 Entlang der Köniz- und Schwarzenburgstrasse sowie angrenzend an den neuen Bahnhofplatz ist Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht zulässig. 2.2 Zwischen Bahnhofplatz und Freiburgstrasse ist im nordöstlichen Bereich ein Baukörper mit mindestens einer Fassadenhöhe FH oder Fassadenhöhe traufseitig FHtr von 25 m und maximal einer FH von 30 m oder einer FHtr von 27.5 m zu realisieren. 2.2 Es sind folgende zusätzliche Nutzungen zulässig:
–Ladengeschäfte und Gastgewerbebetriebe, die ausschliesslich den örtlichen Bedürfnissen (Wirkungsbereich der ZPP) dienen.
–Verkaufs- und Ausstellungsräume, Anlagen der Intensiverholung Kultusnutzungen und Versammlungsräume bis 20 % der realisierten Hauptnutzfläche.
–Beherbergungsbetriebe. 2.2 Sektor A: 4- bis 5-geschossige Bauweise. Gebäudelänge bis 41,50 m. Sektor B: 2- bis 3-geschossige Bauweise. Gebäudelänge bis 78,50 m. 2.2 Geschossfläche oberirdisch – vorbehältlich Ziff. 2.3 – 10’900 m2, wobei mindestens 9’000 m2 der Wohnnutzung vorbehalten sind. 2.2 Zulässige Verkaufsnutzungen:
a)Ein grösserer Verkaufsladen auf den Bahnhofplatz ausgerichtet mit einer Geschossfläche von höchstens 750 m2.
b)Höchstens 690 m2 Geschossfläche für kleinere Verkaufsläden mit bis zu einer Geschossfläche von je 230 m2. 2.2 Traufseitige Fassadenhöhe 9 m für Bauten mit Schrägdach, Fassadenhöhe 11,50 m für Bauten mit Flachdach. Gebäudebreite 50 m. 2.2 Geschossflächenziffer oberirdisch mindestens 0.5, höchstens 0,8, Traufseitige Fassadenhöhe 8,50 m für Bauten mit Schrägdach, Fassadenhöhe 11 m für Bauten mit Flachdach. 2.2 Die Geschossfläche oberirdisch beträgt maximal 14’750 m2, wobei mindestens 13’500 m2 der Wohnnutzung vorbehalten sind. 2.2 Für den Teil der Anlage zur Energiegewinnung (Turm der Holzvergasungsanlage) ist auf einer Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie von 125 m² eine maximale Fassadenhöhe von 15,90 m zulässig - wobei nur ein Flachdach gestattet ist.96
96Fassung gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020. 2.2 Zur besseren Veranschaulichung der Überbauungsidee wurde ein Masterplan erarbeitet. Dieser ist für zukünftige Baugesuche bezüglich Nutzung, Gestaltung und Erschliessung wegleitend. 2.2 Baupolizeiliche Masse entsprechend den bestehenden Gebäuden. Untergeordnete, einheitliche Erweiterungsbauten, wie Vergrösserung der Gebäudebreite, seitliche Anbauten oder Dachaufbauten, sind zugelassen. 2.2 Zulässig sind Erweiterungen und Erneuerungen der Bauten und Anlagen sowie Neubauten für Zivilschutz und Blaulichtorganisationen.. 2.2 In den Sektoren A, B, C und D gelten ferner folgende Vorschriften: – Sektoren A und C: Anzahl Vollgeschosse 2. Fassadenhöhe 8,50 m. Gebäudelänge 50 m. Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig. – Sektor B: Fassadenhöhe 18,50 m. Gebäudelänge 110 m. Es dürfen mehrere Hauptgebäude mit Zwischentrakten, deren Fassadenhöhe 8,50 m nicht überschreiten darf, miteinander verbunden werden. Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig. – Im Sektor D sind keine Hochbauten zugelassen. 2.2 Hochbauten sind innerhalb der bestehenden Gebäudevolumen mit beschränkten, auf die örtliche Situation abgestimmten Erweiterungen zugelassen. Sie dürfen nur die westliche Hälfte der Fläche beanspruchen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.