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Art. 2.1 · Die Art der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Wohnzone W, Ziff. …

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 78 · Original-PDF

2.1 Wohnzone W. Geschossflächenziffer oberirdisch 0,8. Die bestehenden Gebäudevolumen bestimmen, vorbehältlich Ziff. 2.2 und 2.3, die zulässigen Gebäudeabmessungen. 2.1 Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen Geschossfläche oberirdisch höchstens 38’600 m2 (inkl. bestehender Bausubstanz). HK inklusive Dachaufbauten 595,50 m ü.M. 2.1 Preisgünstiges Wohnen: Anteil gemäss Art. 51 Abs. 1 Bst. a) BauR 20–40 %. Der genaue Anteil ist in der Überbauungsordnung festzulegen und privatrechtlich sicherzustellen. 2.1 Im Neubau sind folgende Nutzungen zulässig: Sockelgeschoss: Arbeitsnutzung, Gastgewerbe und Verkaufsladen, VL 230 Erdgeschoss: Gemeinschaftsanlagen, Dienstleistungsnutzung Obergeschosse: Wohn- und Dienstleistungsnutzung Gebäude Grünaustrasse 37: Wohnnutzung Gebäude Grünaustrasse 33: Arbeitsnutzung 2.1 Arbeitszone 1 A1. Anlagen der Intensiverholung sind ohne Flächenbeschränkung möglich. Lager- und Verteilzentren sind ausgeschlossen. 2.1 Insgesamt 114’000 m2 Geschossfläche oberirdisch mit folgender Aufteilung: – mindestens 33’600 m2 Wohnnutzung – höchstens 72’500 m2 Dienstleistungsnutzung – 7‘500 m2 Zentrumsnutzung / Wohnnutzung auf Grundstück Nr. 5499 2.1 Kernzone K. Geschossflächenziffer oberirdisch 1,0, bei Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen bis höchstens 1,4: – Anordnung von publikumsorientierten Dienstleistungs- und Ladennutzungen im Erdgeschoss – Einrichtungen und Anlagen für das Quartier 2.1 Die Art der Nutzung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen: Sektor A: Gemischte Zone AW (Anordnung von publikumsorientierten Dienstleistungs- und Ladennutzungen in den Erdgeschossen entlang der Könizstrasse), Verkaufsläden sind bis zu einer Verkaufsfläche von je 500 m2 zulässig. Sektoren B, C: Wohnzone W. 2.1 Wohnnutzung, Dienstleistungssowie nicht kundenintensive Verkaufsnutzungen. Geschossfläche oberirdisch höchstens 6’600 m2 Anzahl Vollgeschosse: max. 4 Vollgeschosse. Im Eckbereich Bahnübergang max. 5 Vollgeschosse, vgl. Ziff. 3.1. Die HK beträgt: a) bei 4-Geschossigkeit: 590,50 m ü.M. b) bei 5-Geschossigkeit: 594,00 m ü.M. Im ganzen Perimeter sind für Hauptbauten nur Flachdächer zulässig. Technisch bedingte Dachaufbauten (z.B. für Klima, Lüftung) sind zulässig, wenn sie baulich und architektonisch zusammengefasst werden und die architektonische Gesamterscheinung nicht beeinträchtigen. 2.1 Wohnnutzung, Dienstleistungen vorwiegend für die Bewohnenden. ES II In den Erdgeschossen, welche auf die Schlossstrasse ausgerichtet sind, sind öffentliche und gemeinschaftliche Nutzungen vorzusehen. Sektor A 2.1 Wohnnutzung, Detailhandelseinrichtungen, Dienstleistungs-, Gastgewerbe- sowie Beherbergungsbetriebe sind zulässig. Im Erdgeschoss sind nur publikumsorientierte Nutzungen zulässig. 2.1 Kernzone K. Die maximale oberirdische Geschossfläche (GFo) im Perimeter beträgt 40‘000 m², die minimale GFo 32‘000 m². 2.1 Industrielle, Gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsnutzungen.

92Aufgehoben gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 11. Oktober 2023. 2.1 Wohnüberbauung, Arbeitsaktivitäten die das gesunde und ruhige Wohnen nicht stören sind zulässig. Geschossfläche oberirdisch: Sektor A mindestens 4’500 m2, höchstens 4’900 m2; Sektor B mindestens 7’000 m2, höchstens 7’500 m2. In beiden Sektoren können ausserdem total 320 m2 Geschossfläche oberirdisch für die Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen beansprucht werden. 2.1 Wohnzone W, Arbeitsaktivitäten die das gesunde und ruhige Wohnen nicht stören, dürfen bis zu 15 % der realisierten oberirdischen Geschossfläche einnehmen. 2.1 Arbeitszone 2 A2. Reine Dienstleistungsbetriebe sind nicht zulässig. Büros, Läden, Verteilzentren, Werkhöfe, Anlagen der Intensiverholung sowie Gastgewerbebetriebe sind bis zu 30 % der realisierbaren Geschossfläche zugelassen. 2.1 Kernzone K. Lagerbetriebe, Verteilzentren, Werkhöfe und dgl. sind ausgeschlossen. Sportund Freizeitanlagen sind nur im Innern der Gebäude oder auf den Dächern zugelassen. 2.1 Baupolizeiliche Masse: Fassadenhöhe traufseitig: 11,50 m. Für Hauptbauten sind nur Schrägdächer zulässig, vorbehältlich Ziff. 2.2. Gebäudelänge: 80 m Gebäudebreite: 50 m Grenzabstand: 1/2 der effektiven Fassadenhöhe traufseitig 2.1 Die Gestaltung von Gebäuden und Anlagen hat unter Berücksichtigung der Topografie sowie des Orts- und Landschaftsbildes zu erfolgen. Dazu ist eine hohe architektonische Qualität, insbesondere der Gebäudehüllen, anzustreben. 2.1 Zulässig sind Erweiterungen und Erneuerungen der Bauten und Anlagen. Zwischen Kirchstrasse und Rasensportfeld darf ein Garderobengebäude mit Vereinslokal und Buvette erstellt werden. 2.1 Zulässig sind die Umnutzung und bauliche Veränderung sämtlicher Bauten und Anlagen, Ersatz- respektive Neubauten. ES III 2.1 Sektor A: Traufseitige Fassadenhöhe 12 m, 3 Vollgeschosse für Bauten mit Schrägdach, Fassadenhöhe 14,50 m und 4 Vollgeschosse für Bauten mit Flachdach. Gebäudelänge 50 m. Die Grenz- und Gebäudeabstände sind frei. Sektor B: Traufseitige Fassadenhöhe 8,50 m, 1 Vollgeschoss für Bauten mit Schrägdach, Fassadenhöhe 11 m und 2 Vollgeschosse für Bauten mit Flachdach. Gebäudelänge 40 m. Die Grenzund Gebäudeabstände sind frei. 2.1 Der Grenzabstand zu benachbarten Grundstücken beträgt für Hauptgebäude 7,50 m bzw. 1/2 Fassadenhöhe. Nebenbauten bis zu einer Fassadenhöhe von 3 m dürfen direkt an die Grenze gestellt werden. Die internen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei. ES III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.