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Köniz

Baugesuch prüfen →
Ablauf
EingabewegeBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)Beleg ↗
Gilt seit01.03.2022
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Bern
  1. ProfilierungArt. 16 BewD

    Zugleich mit der Eingabe des Baugesuchs abstecken: äussere Umrisse, Profile mit Fassadenhöhen und Dachneigung, Querlatte für die Erdgeschosskote. Die Profile bleiben stehen, bis endgültig entschieden ist.

  2. EinreichungArt. 10 BewD

    Das Baugesuch ist im kantonalen System eBau auszufüllen und zu übermitteln (obligatorisch); zusätzlich sind zwei unterzeichnete Papierausfertigungen einzureichen; sie sind rechtlich massgebend.

  3. Publikation & AuflageArt. 26/28 BewD

    Veröffentlichung an zwei aufeinanderfolgenden Herausgabedaten im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde; die Akten liegen bis zum Ablauf der Einsprachefrist auf.

  4. Einsprache30 TageArt. 31 BewD

    30 Tage ab der ersten Veröffentlichung, schriftlich und begründet im Doppel.

  5. BauentscheidArt. 27 BewD

    Keine allgemeine gesetzliche Entscheidfrist; einzig die kleine Baubewilligung mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarschaft ist innert 30 Tagen zu entscheiden.

Frist für den Bauentscheid

keine gesetzliche Frist

Kleine Vorhaben

«Kleine Baubewilligung» ohne Veröffentlichung: Mitteilung an die Nachbarn per eingeschriebenem Brief genügt (Art. 27 BewD).

Elektronische Eingabe

eBau Bern ↗ · Obligatorisch seit 1.3.2022; zusätzlich zwei unterzeichnete Papierausfertigungen.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Baugesetz (BauG), BSG 721.0 · Baubewilligungsdekret (BewD), BSG 725.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.