Zone S · Köniz
Bern · BFS 355 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone S in Köniz (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan von bbp geomatik ag (kommunaler Nachführungsgeometer)
- Plananforderungen: Farbcode, Plan-Name, Datum und Unterschriften auf jedem Plan
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Dateinamen-Konvention für PDF-Unterlagen in eBau
- Gewässerschutz-Frage in eBau auch bei Kleinvorhaben mit JA beantworten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat Gemeinde Köniz (Direktion Planung und Verkehr)
- 031 970 90 27
- bik@koeniz.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Köniz, in denen «S» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 118
1 Zentrumsergänzende Überbauung bei der SBahn-Station Oberwangen mit guter Vernetzung mit dem bestehenden Siedlungsgefüge. Städtebauliche Setzung mit identitätsstiftender Silhouette und wirksamem Lärmschutz. ES III
95Eingefügt durch Beschluss der Einwohnergmeinde vom 22. September 2024, genehmigt am 18. Dezember 2025, in Kraft seit dem 27. Januar 2026.
Art. 1.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 96
1.2 Entflechtung von Wohn- und gewerblicher Nutzung; Konzentration gewerblicher Nutzung entlang der Sägestrasse, Wohnnutzung entlang Buchseeweg, gemischte Nutzung am Knoten Landorfstrasse/ Sägestrasse.
Art. 1.4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 96
1.4 Sicherstellung einer öffentlichen Radund Fusswegverbindung vom Buchseeweg zur Sägemattstrasse. Sektor A:
Art. 2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 39
2 Die Anwendung der Artikel 78 und Artikel 79 ist ausgeschlossen. 4.3 Grenzabstände Art. 73 Grosser Grenzabstand
1Der grosse Grenzabstand (gGA) bezeichnet die geringste zulässige Entfernung der projizierten Fassadenlinie auf der besonnten Längsseite des Gebäudes von der Grundstücksgrenze. Er wird rechtwinklig zur projizierten Fassadenlinie gemessen und kann nicht im Bereich zwischen Nordwesten und Nordosten zu liegen kommen (vgl. Anhang I, Skizze 8.1).
2Ist keine Seite mehr als 10 % länger als die kürzeste, so bestimmt die baugesuchstellende Person, auf welcher dieser Seiten der grosse Grenzabstand gemessen wird. Er kann nicht im Bereich zwischen Nordwesten und Nordosten zu liegen kommen.
3Bei Ost-West-Orientierung der in Betracht fallenden Längsseiten bestimmt die baugesuchstellende Person, auf welcher dieser Seiten der grosse Grenzabstand gemessen wird. Er kann nicht im Bereich zwischen Nordwesten und Nordosten zu liegen kommen. Art. 74 Kleiner Grenzabstand
1Der kleine Grenzabstand (kGA) bezeichnet die geringste zulässige Entfernung der projizierten Fassadenlinie von der Grundstücksgrenze. Er wird rechtwinklig zur Grundstücksgrenze gemessen (vgl. Anhang I, Skizze 8.2).
2Der kleine Grenzabstand ist durch alle Fassadenseiten einzuhalten, bei denen nicht der grosse Grenzabstand zur Anwendung kommt.
3In einzelnen Bauklassen kann vorgesehen werden, dass für NichtWohnbauten allseitig nur der kleine Grenzabstand einzuhalten ist.
4Als Nicht-Wohnbauten gelten Gebäude, welche höchstens eine Wohnung beinhalten und deren Wohnanteil an der …
Art. 2.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 103
2.1 Wohnnutzung, Detailhandelseinrichtungen, Dienstleistungs-, Gastgewerbe- sowie Beherbergungsbetriebe sind zulässig. Im Erdgeschoss sind nur publikumsorientierte Nutzungen zulässig.
Art. 2.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 111
2.2 Es sind folgende zusätzliche Nutzungen zulässig:
–Ladengeschäfte und Gastgewerbebetriebe, die ausschliesslich den örtlichen Bedürfnissen (Wirkungsbereich der ZPP) dienen.
–Verkaufs- und Ausstellungsräume, Anlagen der Intensiverholung Kultusnutzungen und Versammlungsräume bis 20 % der realisierten Hauptnutzfläche.
–Beherbergungsbetriebe.
Art. 2.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 117
2.3 Unabhängig vom Nutzungsmass können zusätzlich gemeinschaftliche Nutzungen für die Bewohner der Siedlung bis höchstens 400 m2 GFo sowie Schulnutzungen bis höchstens 500 m2 GFo realisiert werden. Die realisierbare Geschossfläche oberirdisch für die Wohnnutzung erhöht sich bei der Realisierung von Gemeinschaftsanlagen im Verhältnis 1:3 (Mehrnutzung höchstens 1’200 m2), diejenige für gewerbliche Nutzung entlang der Talbodenstrasse und im Bereich öffentlicher Plätze im Verhältnis 1:1 (Mehrnutzung höchstens 400 m2).
Art. 2.4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 97
2.4 HK entlang der Sägestrasse 586,50 m ü.M. Bauten östlich davon dürfen die HK des StettlergutHauptgebäudes (Kote 583 m ü.M.) nicht überragen.
Art. 2.5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 128
2.5 Die arealinternen Grenzabstände richten sich nach einer zweckmässigen Nutzung und guten Gestaltung von Gebäuden und Aussenräumen. Bauten am südwestlichen und nordwestlichen Zonenrand sind im Sinne des Masterplans volumetrisch zu strukturieren. Sie dürfen hangseitig baulich eingeschossig verbunden sein.
Art. 2.7BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 97
2.7 Fassadenhöhe gegenüber der angrenzenden Arbeitszone im Norden 18,5 m, gegenüber dem Sektor D im Süden 12,5 m. Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig.
Art. 2.8BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 97
2.8 Grenzabstand von der südlichen Zonengrenze 5 m.
Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 139
3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/31 Blaulichtorganisationen Sägematte
Art. 3.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 124
3.1 Die Überbauung ist an der südöstlichen Arealgrenze mittels grosszügiger Freihaltefläche vom Areal der ZBV 22/1 zu trennen.
Art. 3.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 99
3.2 Die Überbauung ist gegen Süd-Osten mit einem grosszügigen Freiraum – im räumlichen Zusammenhang ein Hof – zu gestalten. Entlang der Landorfstrasse– zwischen dem Kreisel Landorfstrasse und der Weggabelung Sägestrasse/Buchseeweg – ist eine lockere Baumreihe zu pflanzen.
Art. 3.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 116
3.3 Für Hauptgebäude sind nur Flachdächer zulässig.
Art. 3.5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 96
3.5 Die Verbindungen Tulpenweg und Waldrainstrasse-Nelkenweg sind nur für Fussgänger, Zweiräder und Notzufahrten offen zu halten. 5/2 Buchseeweg/ Sägestrasse
Art. 4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 140
4 Planungszweck Art und Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze Verschiedene Bestimmungen – Neubau Sozialwohnungen im südöstlichen Grundstücksteil: HK 588,90 m ü.M., Grenzabstand zur südwestlichen Grundstücksgrenze 9 m.
Art. 4.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 100
4.1 Die Haupt-Arealerschliessung MIV erfolgt über die Landorfstrasse im südwestlichen Bereich. Ab dieser Stelle wird auch der Brunnenhof (Grundstück Nr. 1750) erschlossen.
Art. 4.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 83
4.2 Es ist eine direkte, eigenständige Fussverbindung zur S-Bahnstation Wabern sowie eine das Areal querende öffentlich-rechtliche Fussgängerverbindung ab der Dorfstrasse Richtung Westen sicherzustellen.
Art. 4.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 83
4.3 Innerhalb des ZPP-Perimeters sind Bauvorhaben gemäss Artikel 93 Buchstabe a BauG zulässig, sofern die Festlegungen der Grundordnung eingehalten sind und die Parkierung nachgewiesen werden kann und vertraglich gesichert ist. 2/4 Areal Station Wabern87
4 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Parkfelder | ≤ 12 Stk | Art. 721.0, S. 25 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 721.0, S. 25 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Köniz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone S
Was gilt in der Zone S in Köniz?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone S sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Köniz?
Wo reiche ich das Baugesuch in Köniz ein?
Wo steht die Zone S in der BZO Köniz?
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