Zone Sektor B · Köniz

Bern · BFS 355 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Die baupolizeilichen Masse hängen in Köniz nicht an der Nutzungszone, sondern an der BAUKLASSE aus dem Bauklassenplan. Die Zonenzuordnung aus dem Kataster allein beantwortet die Frage nach Höhe und Geschosszahl deshalb nicht; massgebend ist zusätzlich die Bauklasse der Parzelle.

Die Zone Sektor B in Köniz (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan von bbp geomatik ag (kommunaler Nachführungsgeometer)
  • Plananforderungen: Farbcode, Plan-Name, Datum und Unterschriften auf jedem Plan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Dateinamen-Konvention für PDF-Unterlagen in eBau
  • Gewässerschutz-Frage in eBau auch bei Kleinvorhaben mit JA beantworten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Köniz, in denen «Sektor B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 152

1 Ergänzung der Hotelzone Gurten-Kulm HT durch Bauten und Anlagen der Kultur, Bildung, Freizeit und des Sportes. In den einzelnen Sektoren sind zugelassen: ES III – Sektor A: Nutzungen im allgemeinen Interesse sowie Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal, ferner Bauten und Anlagen des Fernmeldewesens und Anlagen zur Nutzung von Alternativenergie. – Sektor B: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Garderoben, WC-Anlagen, Kiosk, feste oder mobile Bühnen, Terrassen, Geländemodulationen und dergleichen. Im Bereich der Bergstation der Gurtenbahn bleiben die Bestimmungen des Eisenbahnrechts vorbehalten. – Sektor C: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Spielplätze, Picknickplätze, mobile Bühnen und dergleichen. Mit Ausnahme von künstlerischen Skulpturen und technischen Anschlussstellen (Strom, Wasser usw.) sowie einem Aussichtsturm von höchstens 40 m2 Grundfläche im Bereich des Westsignals, dessen Höhe die Kote 885,00 m ü.M. nicht übersteigen darf, sind keine Bauten zugelassen.

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Art. 2.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 111

2.1 Wohnüberbauung, Arbeitsaktivitäten die das gesunde und ruhige Wohnen nicht stören sind zulässig. Geschossfläche oberirdisch: Sektor A mindestens 4’500 m2, höchstens 4’900 m2; Sektor B mindestens 7’000 m2, höchstens 7’500 m2. In beiden Sektoren können ausserdem total 320 m2 Geschossfläche oberirdisch für die Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen beansprucht werden.

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Art. 2.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 92

2.2 Maximale Geschossfläche oberirdisch (GFo): 30'500 m2. Sektor A: 10'000 m2. Sektor B: 10'000 m2. Sektor C: 10'500 m2. Zwischen den Sektoren A bis C ist eine Übertragung der GFo von maximal 1'000 m2 pro Sektor gestattet. Aufgrund eines qualitätssichernden Verfahrens kann eine Verschiebung der Grenze zwischen den Sektoren von 3 m erfolgen. Unabhängig vom Nutzungsmass kann zusätzlich für die öffentliche Schulnutzung höchstens 500 m2 GFo realisiert werden.

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Art. 2.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 119

2.3 Unter Berücksichtigung einer ausgewogenen horizontalen sowie vertikalen Staffelung gelten folgende Gesamthöhen (GH) und Höhenkoten des obersten Punktes der Dachkonstruktion (HK):

–HK 602.00 m ü.M. für einen städtebaulichen Akzent mit einer maximalen Gesamthöhe (GH) von 26.5 m auf einer Fläche von höchstens 250m2 innerhalb der projizierten Fassadenlinie

–Sektor A: HK 593,50 m ü.M. und Gesamthöhe GH von max. 20.5 m

–Sektor B: HK 601,00 m ü.M. und Gesamthöhe GH von max. 23.5 m Die maximale Gebäudelänge beträgt 40 m. Im Sektor A ist die Gebäudelänge frei.

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Art. 3.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 102

3.1 Als Grundlage für die Überbauungsordnung dient ein Studienauftrag gemäss SIA 143. Bauvolumetrie und Aussenräume sollen einerseits eine der spezifischen Nutzung entsprechende Eigenständigkeit darstellen. Anderseits ist mittels gut proportionierter und differenziert gestalteter Aussenräume die stadträumliche Integration ins Quartier zu ermöglichen. Sektor B

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Art. 3.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 97

3.2 Im Sektor B ist der Spiel- und Aufenthaltsbereich für die Wohnsiedlung (Sektor A) zu erstellen. Sektor C:

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Art. 3.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 85

3.3 Nördlich der Bahngeleise Realisierung eines öffentlichen, durchgrünten Bahnhofplatzes als städtischer Freiraum für Aufenthalt sowie Nutzungen des öffentlichen Verkehrs und des Individualverkehrs. SEKTOR B

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Art. 4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 97

4 Planungszweck Art und Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze Verschiedene Bestimmungen Sektor B:

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Art. 4.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 104

4.1 Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III gemäss Art. 43 LSV.

Sektor B

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Art. 4.4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 108

4.4 Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt für den Sektor A ausschliesslich über den Sonnenweg. Für Anlieferung, Güterumschlag und Kurzzeitparkierung ist die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr ab der Schwarzenburg- / Könizstrasse möglich. Die Haupterschliessung des Sektor B erfolgt über maximal drei Zufahrten ab der Schwarzenburgstrasse. Wohngebäude können rückwärtig über die Wiesenstrasse erschlossen werden.

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Art. 4.5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 98

4.5 Empfindlichkeitsstufen (ES): – Sektor A: ES II. – Sektor B, D und E: ES III. – Sektor C: ES IV.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8.5 mArt. 2.1, S. 1520.90
Fassadenhöhe≤ 11 mArt. 2.1, S. 1520.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 2.1, S. 1520.85
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 2.1, S. 1520.90

Extrahiert aus der BZO Köniz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Sektor B

Was gilt in der Zone Sektor B in Köniz?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Köniz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Sektor B sein?
Laut BZO Köniz: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Köniz?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Köniz ein?
Baugesuche in Köniz laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Gemeinde Köniz (Direktion Planung und Verkehr), Landorfstrasse 1, 3098 Köniz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Sektor B in der BZO Köniz?
11 Artikel der Bau- und Zonenordnung Köniz erwähnen die Zone Sektor B namentlich, darunter Art. 1, Art. 2.1, Art. 2.2. BZO Köniz lesen →

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