Zone A · Köniz

Bern · BFS 355 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Die baupolizeilichen Masse hängen in Köniz nicht an der Nutzungszone, sondern an der BAUKLASSE aus dem Bauklassenplan. Die Zonenzuordnung aus dem Kataster allein beantwortet die Frage nach Höhe und Geschosszahl deshalb nicht; massgebend ist zusätzlich die Bauklasse der Parzelle.

Die Zone A in Köniz (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan von bbp geomatik ag (kommunaler Nachführungsgeometer)
  • Plananforderungen: Farbcode, Plan-Name, Datum und Unterschriften auf jedem Plan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Dateinamen-Konvention für PDF-Unterlagen in eBau
  • Gewässerschutz-Frage in eBau auch bei Kleinvorhaben mit JA beantworten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Köniz, in denen «A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 152

1 Ergänzung der Hotelzone Gurten-Kulm HT durch Bauten und Anlagen der Kultur, Bildung, Freizeit und des Sportes. In den einzelnen Sektoren sind zugelassen: ES III – Sektor A: Nutzungen im allgemeinen Interesse sowie Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal, ferner Bauten und Anlagen des Fernmeldewesens und Anlagen zur Nutzung von Alternativenergie. – Sektor B: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Garderoben, WC-Anlagen, Kiosk, feste oder mobile Bühnen, Terrassen, Geländemodulationen und dergleichen. Im Bereich der Bergstation der Gurtenbahn bleiben die Bestimmungen des Eisenbahnrechts vorbehalten. – Sektor C: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Spielplätze, Picknickplätze, mobile Bühnen und dergleichen. Mit Ausnahme von künstlerischen Skulpturen und technischen Anschlussstellen (Strom, Wasser usw.) sowie einem Aussichtsturm von höchstens 40 m2 Grundfläche im Bereich des Westsignals, dessen Höhe die Kote 885,00 m ü.M. nicht übersteigen darf, sind keine Bauten zugelassen.

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Art. 1.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 96

1.1 Realisierung einer dichten, qualitätsvollen Überbauung mit Wohnnutzung (Sektor A), gemischter Nutzung (Sektoren B, D und E) sowie Dienstleistungen und Verteilzentrum (Sektor C).

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Art. 1.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 103

1.2 Sicherstellung eines multifunktionalen, ökologisch wertvollen und gestalterisch ansprechenden Übergangs von der Siedlung zur angrenzenden Grünzone und Offenlegung / Revitalisierung des Sulgenbachs.

Sektor A

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Art. 1.4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 96

1.4 Sicherstellung einer öffentlichen Radund Fusswegverbindung vom Buchseeweg zur Sägemattstrasse. Sektor A:

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Art. 2.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 111

2.1 Wohnüberbauung, Arbeitsaktivitäten die das gesunde und ruhige Wohnen nicht stören sind zulässig. Geschossfläche oberirdisch: Sektor A mindestens 4’500 m2, höchstens 4’900 m2; Sektor B mindestens 7’000 m2, höchstens 7’500 m2. In beiden Sektoren können ausserdem total 320 m2 Geschossfläche oberirdisch für die Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen beansprucht werden.

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Art. 2.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 92

2.2 Maximale Geschossfläche oberirdisch (GFo): 30'500 m2. Sektor A: 10'000 m2. Sektor B: 10'000 m2. Sektor C: 10'500 m2. Zwischen den Sektoren A bis C ist eine Übertragung der GFo von maximal 1'000 m2 pro Sektor gestattet. Aufgrund eines qualitätssichernden Verfahrens kann eine Verschiebung der Grenze zwischen den Sektoren von 3 m erfolgen. Unabhängig vom Nutzungsmass kann zusätzlich für die öffentliche Schulnutzung höchstens 500 m2 GFo realisiert werden.

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Art. 2.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 112

2.3 Es gilt ein Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen von 10 % des erlaubten Nutzungsmasses gemäss Ziff. 2.1, wenn

a)bei Neubauten im Sinn von Artikel 1 Absatz 2 KEnV93, die kantonalen Anforderungen an den gewichteten Energiebedarf um 15 % unterschritten werden,

b)bei bereits bestehenden Bauten, gegebenenfalls durch Sanierungsmassnahmen, die kantonalen Anforderungen an den gewichteten Energiebedarf um 10 % unterschritten werden.

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Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 48

3. der Schutzplan vom 7. März 1993, bestehend aus den folgenden drei Teilplänen:

a)Teilplan Schutzgebiete69

b)Teilplan schützens- und erhaltenswerte Bauten (inkl. dazugehörige Inventare)70 c) Teilplan Naturobjekte, Archäologische Schutzgebiete und -objekte, IVS-Objekte (inkl. dazugehörige Inventare)

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Art. 3.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 97

3.2 Im Sektor B ist der Spiel- und Aufenthaltsbereich für die Wohnsiedlung (Sektor A) zu erstellen. Sektor C:

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Art. 3.7BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 98

3.7 Sorgfältige Abstimmung der Umgebungsgestaltung, insbesondere im Bereich der Erschliessung, auf die Umgebung der bestehenden Überbauung der Sektoren A und B.

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Art. 4.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 108

4.1 In den Sektoren A, B und C sind Teil-Überbauungsordnungen möglich, sofern sie eine minimale Fläche von 2'000 m2 aufweisen.

Sektorenübergreifende Teil-UeO's sind möglich.

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Art. 4.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 83

4.3 Innerhalb des ZPP-Perimeters sind Bauvorhaben gemäss Artikel 93 Buchstabe a BauG zulässig, sofern die Festlegungen der Grundordnung eingehalten sind und die Parkierung nachgewiesen werden kann und vertraglich gesichert ist. 2/4 Areal Station Wabern87

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Art. 4.4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 108

4.4 Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt für den Sektor A ausschliesslich über den Sonnenweg. Für Anlieferung, Güterumschlag und Kurzzeitparkierung ist die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr ab der Schwarzenburg- / Könizstrasse möglich. Die Haupterschliessung des Sektor B erfolgt über maximal drei Zufahrten ab der Schwarzenburgstrasse. Wohngebäude können rückwärtig über die Wiesenstrasse erschlossen werden.

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Art. 4.5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 84

4.5 Neubauten haben den gewichteten Energiebedarf gemäss Art. 30 der kantonalen Energieverordnung vom 1.9.2016 um 15 % zu unterschreiten. SEKTOR A

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Art. 4.7BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 93

4.7 Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss LSV: Sektor A: ES III, Sektoren B, C: ES II.

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Art. 104BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 106

104 Planungszweck Art und Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze Verschiedene Bestimmungen * Flachdach (FD) / Schrägdach (SD) Über die maximale Anzahl Vollgeschosse sind keine Attika- oder Dachgeschosse zulässig. Technisch bedingte Installationen sind bei Flachdachbauten oberhalb der zulässigen Fassadenhöhe gestattet, wenn sie sich auf das technisch bzw. gesetzlich notwendige Mindestmass beschränken und eine ästhetisch gute Gesamtwirkung erzielen. Sektor C: Bei einer Überbauung auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat dem Bau von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit max. 12 Geschossen zustimmen, sofern der Nachweis der Kongruenz zum regionalen Hochhauskonzept zuvor erbracht wurde. Bei einem horizontalen Versatz (Gebäuderücksprung) von mindestens 10 m erhöht sich die maximale Gebäudelänge um ihre Hälfte. Werden Abstellplätze für Fahrräder auf einer oberirdischen Geschossfläche im Erdgeschoss von Hauptbauten realisiert, erhöht sich die oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) um das dafür erforderliche Mass. 2.3 Sektor Anzahl Vollgeschosse max. Fassadenhöhe in m max. Fassadenhöhe traufseitig in m

Baureglement

2.3SektorAnzahl Vollgeschossemax. Fassaden- höhe in mmax. Fassaden- höhe trauf- seitig in m
FD*SDFDSD
A541714,5
B431411,5
C8 (12)426 (38)14,5

Tabelle von S. 106 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 721.0BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 32

721.0 Baureglement Legende:

GL/GB Gebäudelänge / Gebäudebreite41 BK Bauklasse GFZo Geschossflächenziffer42 oberirdisch (Art. 60) FD/SD Flachdach / Schrägdach

K = in Kernzone K

üZ = in übrigen Zonen VG Anzahl Vollgeschosse39 FH/FHtr Fassadenhöhe / Fassadenhöhe traufseitig40

(vorbehalten bleibt die Mehrhöhe für Bauten am Hang (Art. 85) sowie die Dachbegrenzungslinie (Art. 88) GZ Grünflächenziffer43

WZ = in Wohnzone W

üZ = in übrigen Zonen ½ effektive ½ der effektiven FH(tr) Fassadenhöhe respektive

Fassadenhöhe traufseitig

(nicht Zahl aus der Tabelle) min. 3 mindestens 3 GA Grenzabstand44 kGA = kleiner Grenzabstand (Art. 74 f.) gGA = grosser Grenzabstand (Art. 73 f.) WB = Wohnbauten, ausgenommen Bauten mit standortbedingtem Wohnen (Art. 33 Abs. 2) NWB = Nicht-Wohnbauten (Art. 74 Abs. 4)

2Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit nach den Bestimmungen des Baugesetzes45, wo diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, sowie die Vorschriften zu den Überbauungsordnungen, den Zonen mit Planungspflicht ZPP, den Zonen mit besonderen Vorschriften ZBV, den Ortsbildschutzgebieten, zur Bauklasse E sowie den Innenentwicklungsgebieten. Art. 54

1Klein- und Anbauten gemäss Artikel 3 und Artikel 4 BMBV46 sind solche, die nur Nebennutzflächen enthalten und die folgenden Masse nicht überschreiten: Klein- und Anbauten

a)Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie: 60 m2

b)traufseitige Fassadenhöhe (FH tr) bzw. Fassadenhöhe (FH): 4 m.

2Für diese Klein- und Anbauten gilt ein Grenzabstand von 2 m. Sie können innerhal …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 32 Abs. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 17 mArt. 104, S. 1060.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 14.5 mArt. 104, S. 1060.90
Geschossflächenziffer (GFZ)≥ 0.8Art. 104, S. 1060.90
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 1.3Art. 104, S. 1060.90
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 104, S. 1060.90
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 104, S. 1060.90

Extrahiert aus der BZO Köniz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone A

Was gilt in der Zone A in Köniz?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Köniz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone A sein?
Laut BZO Köniz: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Köniz?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Köniz ein?
Baugesuche in Köniz laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Gemeinde Köniz (Direktion Planung und Verkehr), Landorfstrasse 1, 3098 Köniz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone A in der BZO Köniz?
17 Artikel der Bau- und Zonenordnung Köniz erwähnen die Zone A namentlich, darunter Art. 1, Art. 1.1, Art. 1.2. BZO Köniz lesen →

Weitere Zonen in Köniz