Zone V · Köniz

Bern · BFS 355 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Die baupolizeilichen Masse hängen in Köniz nicht an der Nutzungszone, sondern an der BAUKLASSE aus dem Bauklassenplan. Die Zonenzuordnung aus dem Kataster allein beantwortet die Frage nach Höhe und Geschosszahl deshalb nicht; massgebend ist zusätzlich die Bauklasse der Parzelle.

Die Zone V in Köniz (Bern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan von bbp geomatik ag (kommunaler Nachführungsgeometer)
  • Plananforderungen: Farbcode, Plan-Name, Datum und Unterschriften auf jedem Plan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Dateinamen-Konvention für PDF-Unterlagen in eBau
  • Gewässerschutz-Frage in eBau auch bei Kleinvorhaben mit JA beantworten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Köniz, in denen «V» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 27

5 2 bis 7 Abstellplätze

3Ab 6 Wohnungen beträgt in diesen Gebieten die Bandbreite: für alle Wohnungen 0,5 bis 1,25 Abstellplätze

4Im Übrigen gilt das kantonale Recht. Art. 49

1In Zonen mit Planungspflicht gelten die folgenden Bestimmungen, falls die dazugehörigen besonderen Vorschriften keine andere Regelung vorsehen. Reduzierte Parkplatzerstellung in Zonen mit Planungspflicht

2Vorbehalten sind Zonen mit Planungspflicht, welche als Siedlungsschutzgebiet bezeichnet sind.

3Bei Neubauten in einem Gebiet, welches vollständig mindestens über eine öV-Erschliessungsgüteklasse C verfügt, bestimmt sich die maximal zulässige Anzahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge nach dem unteren Wert der Bandbreite nach Artikel 48 oder dem unteren Wert der Bandbreite des jeweils geltenden kantonalen Rechts36. Massgebend ist der tiefere dieser beiden Werte.

34BSG 721.3

35Art. 16 und 17 BauG, Art. 49 ff. der kantonalen Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV, BSG 721.1).

36Art. 16 und 17 BauG, Art. 49 ff. BauV

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Art. 12BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 31

12 kGA SD SD V FD frei frei 21

–- 18,5 frei frei - - 0,3 0,1 1/2 effektive

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Art. 721.0BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 29

721.0 in einem der Ortsteile liegt, die von besonders hohen Mietzinsen betroffen sind; der Gemeinderat bezeichnet diese Ortsteile durch Verordnung.

3Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten durch Verordnung, insbesondere:

a)die Anforderungen an den preisgünstigen Wohnungsbau in Kostenmiete, die Instrumente zur Sicherung der Zweckbindung (insbesondere durch Vertrag, Anmerkung im Grundbuch) sowie die Sicherung und Kontrolle der Mietzinse;

b)die Anforderungen an gemeinnützige Wohnbauträger im Sinn von Absatz 1 Buchstabe b;

c) die Massnahmen zur Unterstützung der gemeinnützigen Wohnbauträger bei der Landbeschaffung. Art. 52

1In Gebieten mit Bauklasse IIIa oder IVa gelten bei Erfüllung der Voraussetzungen der Absätze 2 bis 6 in Bezug auf Artikel 53 folgende Erleichterungen: Innenentwicklungsgebiete

a)die oberirdische Geschossfläche ist frei;

b)Gebäudelänge und -breite sind frei;

c) die Anzahl Vollgeschosse ist innerhalb der Fassadenhöhe/Fassadenhöhe traufseitig frei;

d)Grenz- und Gebäudeabstände innerhalb der von der Projektierung erfassten Fläche sind frei.

2Es muss eine gemeinsame Projektierung über eine zusammenhängende Fläche von 3'500 m2 mit mindestens öV-Erschliessungsgüteklasse C vorliegen. Wenn die Gemeinde zustimmt, können folgende Flächen zusätzlich einbezogen werden:

a)direkt angrenzende Flächen mit Bauklasse IIIb oder IVb;

b)an Gemeindestrassen gegenüberliegende Flächen mit Bauklasse IIIa oder IVa.

3Die Projektierung muss so ausgestaltet sein, dass:

a)eine qualitativ hochwertige Überbauung mit guter städtebauliche …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 21 mArt. 53, S. 310.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 18.5 mArt. 53, S. 310.90

Extrahiert aus der BZO Köniz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone V

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Köniz?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Köniz ein?
Baugesuche in Köniz laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Gemeinde Köniz (Direktion Planung und Verkehr), Landorfstrasse 1, 3098 Köniz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone V in der BZO Köniz?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Köniz erwähnen die Zone V namentlich, darunter Art. 5, Art. 12, Art. 721.0. BZO Köniz lesen →

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