Zone IVb · Köniz

Bern · BFS 355 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen

Hinweis: Die baupolizeilichen Masse hängen in Köniz nicht an der Nutzungszone, sondern an der BAUKLASSE aus dem Bauklassenplan. Die Zonenzuordnung aus dem Kataster allein beantwortet die Frage nach Höhe und Geschosszahl deshalb nicht; massgebend ist zusätzlich die Bauklasse der Parzelle.

Die Zone IVb in Köniz (Bern) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan von bbp geomatik ag (kommunaler Nachführungsgeometer)
  • Plananforderungen: Farbcode, Plan-Name, Datum und Unterschriften auf jedem Plan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Dateinamen-Konvention für PDF-Unterlagen in eBau
  • Gewässerschutz-Frage in eBau auch bei Kleinvorhaben mit JA beantworten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Köniz, in denen «IVb» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 10BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 31

10 kGA SD SD IVa FD 5 4 17

–-

14,5 60 15 - 1,0 0,3 0,15 6 6 12 12
SD
IVb FD 5

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 31) verbindlich lesbar.

4 17

–- 14,5 60 20 - - 0,3 0,15 6 6 12 12 SD IVc FD frei frei 17

–- 14,5 frei frei - - 0,3 0,15 1/2 effektive

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 721.0BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 29

721.0 in einem der Ortsteile liegt, die von besonders hohen Mietzinsen betroffen sind; der Gemeinderat bezeichnet diese Ortsteile durch Verordnung.

3Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten durch Verordnung, insbesondere:

a)die Anforderungen an den preisgünstigen Wohnungsbau in Kostenmiete, die Instrumente zur Sicherung der Zweckbindung (insbesondere durch Vertrag, Anmerkung im Grundbuch) sowie die Sicherung und Kontrolle der Mietzinse;

b)die Anforderungen an gemeinnützige Wohnbauträger im Sinn von Absatz 1 Buchstabe b;

c) die Massnahmen zur Unterstützung der gemeinnützigen Wohnbauträger bei der Landbeschaffung. Art. 52

1In Gebieten mit Bauklasse IIIa oder IVa gelten bei Erfüllung der Voraussetzungen der Absätze 2 bis 6 in Bezug auf Artikel 53 folgende Erleichterungen: Innenentwicklungsgebiete

a)die oberirdische Geschossfläche ist frei;

b)Gebäudelänge und -breite sind frei;

c) die Anzahl Vollgeschosse ist innerhalb der Fassadenhöhe/Fassadenhöhe traufseitig frei;

d)Grenz- und Gebäudeabstände innerhalb der von der Projektierung erfassten Fläche sind frei.

2Es muss eine gemeinsame Projektierung über eine zusammenhängende Fläche von 3'500 m2 mit mindestens öV-Erschliessungsgüteklasse C vorliegen. Wenn die Gemeinde zustimmt, können folgende Flächen zusätzlich einbezogen werden:

a)direkt angrenzende Flächen mit Bauklasse IIIb oder IVb;

b)an Gemeindestrassen gegenüberliegende Flächen mit Bauklasse IIIa oder IVa.

3Die Projektierung muss so ausgestaltet sein, dass:

a)eine qualitativ hochwertige Überbauung mit guter städtebauliche …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 53, S. 310.90
Fassadenhöhe≤ 17 mArt. 53, S. 310.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 14.5 mArt. 53, S. 310.90
Gebäudelänge≤ 60 mArt. 53, S. 310.90
Gebäudebreite≤ 20 mArt. 53, S. 310.90
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 53, S. 310.90
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 53, S. 310.90

Extrahiert aus der BZO Köniz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone IVb

Was gilt in der Zone IVb in Köniz?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Köniz erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone IVb sein?
Laut BZO Köniz: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone IVb einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Köniz. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Köniz?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Köniz ein?
Baugesuche in Köniz laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Gemeinde Köniz (Direktion Planung und Verkehr), Landorfstrasse 1, 3098 Köniz. Ablauf nach der Einreichung →

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