Zone C · Köniz
Bern · BFS 355 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone C in Köniz (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 8 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan von bbp geomatik ag (kommunaler Nachführungsgeometer)
- Plananforderungen: Farbcode, Plan-Name, Datum und Unterschriften auf jedem Plan
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Dateinamen-Konvention für PDF-Unterlagen in eBau
- Gewässerschutz-Frage in eBau auch bei Kleinvorhaben mit JA beantworten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat Gemeinde Köniz (Direktion Planung und Verkehr)
- 031 970 90 27
- bik@koeniz.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Köniz, in denen «C» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 152
1 Ergänzung der Hotelzone Gurten-Kulm HT durch Bauten und Anlagen der Kultur, Bildung, Freizeit und des Sportes. In den einzelnen Sektoren sind zugelassen: ES III – Sektor A: Nutzungen im allgemeinen Interesse sowie Wohnungen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal, ferner Bauten und Anlagen des Fernmeldewesens und Anlagen zur Nutzung von Alternativenergie. – Sektor B: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Garderoben, WC-Anlagen, Kiosk, feste oder mobile Bühnen, Terrassen, Geländemodulationen und dergleichen. Im Bereich der Bergstation der Gurtenbahn bleiben die Bestimmungen des Eisenbahnrechts vorbehalten. – Sektor C: Nutzungen im allgemeinen Interesse, namentlich Spielplätze, Picknickplätze, mobile Bühnen und dergleichen. Mit Ausnahme von künstlerischen Skulpturen und technischen Anschlussstellen (Strom, Wasser usw.) sowie einem Aussichtsturm von höchstens 40 m2 Grundfläche im Bereich des Westsignals, dessen Höhe die Kote 885,00 m ü.M. nicht übersteigen darf, sind keine Bauten zugelassen.
Art. 1.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 96
1.1 Realisierung einer dichten, qualitätsvollen Überbauung mit Wohnnutzung (Sektor A), gemischter Nutzung (Sektoren B, D und E) sowie Dienstleistungen und Verteilzentrum (Sektor C).
Art. 2.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 91
2.1 Die Art der Nutzung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen: Sektor A: Gemischte Zone AW (Anordnung von publikumsorientierten Dienstleistungs- und Ladennutzungen in den Erdgeschossen entlang der Könizstrasse), Verkaufsläden sind bis zu einer Verkaufsfläche von je 500 m2 zulässig. Sektoren B, C: Wohnzone W.
Art. 2.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 92
2.2 Maximale Geschossfläche oberirdisch (GFo): 30'500 m2. Sektor A: 10'000 m2. Sektor B: 10'000 m2. Sektor C: 10'500 m2. Zwischen den Sektoren A bis C ist eine Übertragung der GFo von maximal 1'000 m2 pro Sektor gestattet. Aufgrund eines qualitätssichernden Verfahrens kann eine Verschiebung der Grenze zwischen den Sektoren von 3 m erfolgen. Unabhängig vom Nutzungsmass kann zusätzlich für die öffentliche Schulnutzung höchstens 500 m2 GFo realisiert werden.
Art. 2.3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 92
2.3 Maximale Fassadenhöhe: Sektor A: FH 18,0 m, Sektor B: FH 15,0 m, Sektor C: FH 21,0 m.
Art. 3BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 48
3. der Schutzplan vom 7. März 1993, bestehend aus den folgenden drei Teilplänen:
a)Teilplan Schutzgebiete69
b)Teilplan schützens- und erhaltenswerte Bauten (inkl. dazugehörige Inventare)70 c) Teilplan Naturobjekte, Archäologische Schutzgebiete und -objekte, IVS-Objekte (inkl. dazugehörige Inventare)
Art. 3.2BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 97
3.2 Im Sektor B ist der Spiel- und Aufenthaltsbereich für die Wohnsiedlung (Sektor A) zu erstellen. Sektor C:
Art. 4BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 109
4 Planungszweck Art und Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze Verschiedene Bestimmungen Im Sektor C sind mindestens 20 rund um die Uhr öffentlich zugängliche, unterirdische Parkplätze vorzusehen. 7/2 Zentrum Niederwangen91
Art. 4.1BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 108
4.1 In den Sektoren A, B und C sind Teil-Überbauungsordnungen möglich, sofern sie eine minimale Fläche von 2'000 m2 aufweisen.
Sektorenübergreifende Teil-UeO's sind möglich.
Art. 4.5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 98
4.5 Empfindlichkeitsstufen (ES): – Sektor A: ES II. – Sektor B, D und E: ES III. – Sektor C: ES IV.
Art. 4.7BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 93
4.7 Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss LSV: Sektor A: ES III, Sektoren B, C: ES II.
Art. 5BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 27
5 2 bis 7 Abstellplätze
3Ab 6 Wohnungen beträgt in diesen Gebieten die Bandbreite: für alle Wohnungen 0,5 bis 1,25 Abstellplätze
4Im Übrigen gilt das kantonale Recht. Art. 49
1In Zonen mit Planungspflicht gelten die folgenden Bestimmungen, falls die dazugehörigen besonderen Vorschriften keine andere Regelung vorsehen. Reduzierte Parkplatzerstellung in Zonen mit Planungspflicht
2Vorbehalten sind Zonen mit Planungspflicht, welche als Siedlungsschutzgebiet bezeichnet sind.
3Bei Neubauten in einem Gebiet, welches vollständig mindestens über eine öV-Erschliessungsgüteklasse C verfügt, bestimmt sich die maximal zulässige Anzahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge nach dem unteren Wert der Bandbreite nach Artikel 48 oder dem unteren Wert der Bandbreite des jeweils geltenden kantonalen Rechts36. Massgebend ist der tiefere dieser beiden Werte.
34BSG 721.3
35Art. 16 und 17 BauG, Art. 49 ff. der kantonalen Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV, BSG 721.1).
36Art. 16 und 17 BauG, Art. 49 ff. BauV
Art. 104BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 106
104 Planungszweck Art und Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze Verschiedene Bestimmungen * Flachdach (FD) / Schrägdach (SD) Über die maximale Anzahl Vollgeschosse sind keine Attika- oder Dachgeschosse zulässig. Technisch bedingte Installationen sind bei Flachdachbauten oberhalb der zulässigen Fassadenhöhe gestattet, wenn sie sich auf das technisch bzw. gesetzlich notwendige Mindestmass beschränken und eine ästhetisch gute Gesamtwirkung erzielen. Sektor C: Bei einer Überbauung auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat dem Bau von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit max. 12 Geschossen zustimmen, sofern der Nachweis der Kongruenz zum regionalen Hochhauskonzept zuvor erbracht wurde. Bei einem horizontalen Versatz (Gebäuderücksprung) von mindestens 10 m erhöht sich die maximale Gebäudelänge um ihre Hälfte. Werden Abstellplätze für Fahrräder auf einer oberirdischen Geschossfläche im Erdgeschoss von Hauptbauten realisiert, erhöht sich die oberirdische Geschossflächenziffer (GFZo) um das dafür erforderliche Mass. 2.3 Sektor Anzahl Vollgeschosse max. Fassadenhöhe in m max. Fassadenhöhe traufseitig in m
Baureglement
| 2.3 | Sektor | Anzahl Vollgeschosse | max. Fassaden- höhe in m | max. Fassaden- höhe trauf- seitig in m | |
|---|---|---|---|---|---|
| FD* | SD | FD | SD | ||
| A | 5 | 4 | 17 | 14,5 | |
| B | 4 | 3 | 14 | 11,5 | |
| C | 8 (12) | 4 | 26 (38) | 14,5 |
Tabelle von S. 106 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 721.0BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 47
721.0 Art. 97 Änderung von Erlassen Folgende Erlasse werden geändert: 1. Gemeindeordnung vom 16. Mai 2004
Art. 32 Marginalie unverändert
Die Stimmberechtigten beschliessen den Erlass, die Änderung und die Aufhebung
a) Unverändert.
b) der baurechtlichen Grundordnung,
c) Unverändert.
2. Reklamereglement vom 23. September 2012 Art. 13 Marginalie unverändert
1Unverändert.
2Reklamen haben gegenüber Nachbargrundstücken den gleichen Grenzabstand einzuhalten, wie er gemäss Baureglement für Klein- und Anbauten gemäss Artikel 3 und Artikel 4 BMBV67 gilt.
Fussnote zu Artikel 13 Absatz 2 (Fussnote 7): Vgl. Art. 54 Abs. 2 des Baureglements der Gemeinde Köniz vom 23. September 2018.
Artikel 31 Marginalie unverändert
1Unverändert.
2Die in andern Erlassen bezeichneten Baubewilligungsbehörden und Baupolizeibehörden sind im Geltungsbereich der kantonalen Baugesetzgebung auch für den Vollzug der Reklameordnung zuständig. Fussnote zu Artikel 31 Absatz 2 (Fussnote 9): Aufgehoben Artikel 34 Marginalie unverändert Die Gebühren werden in besonderen Erlassen geregelt.
Artikel 36 Marginalie unverändert Unverändert. Fussnote zu Artikel 36 (Fussnote 11): Vgl. Art. 3 BauG sowie Art. 2 des Baureglements. Anhang I Titel Anhang Grafische Darstellungen
67Kantonale Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV, BSG 721.3).
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 8 Vollgeschosse | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 26 m | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 14.5 m | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≥ 0.8 | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 1.5 | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 104, S. 106 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Köniz (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone C
Was gilt in der Zone C in Köniz?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone C sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Köniz?
Wo reiche ich das Baugesuch in Köniz ein?
Wo steht die Zone C in der BZO Köniz?
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