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Art. 37 · ZPP Nr. 10

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 23 · Original-PDF

Zweck

1Die ZPP Nr. 10 bezweckt die Realisierung einer "Alchenfuhren II" Wohnüberbauung, die sich harmonisch ins Landschaftsbild (Siedlungsrand) und Siedlungsgefüge einpasst. Nutzungsart

2Wohnen im Sinne der Wohnzone W2, wobei nicht störende kleinere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen sind. Nutzungsmass 3 min. AZ 0,5 , max. AZ 0,6. Die Geschossanzahl beträgt zwei. Gestaltungsgrundsätze

4Auf allen Hauptbauten sind nur symmetrische gleichschenklige Satteldächer gestattet.

5Die Hauptbauten sind so zu gruppieren, dass keine Längsfassaden auf die Guggisbergstrasse hin orientiert werden. Die Überbauungsstudie Nr. C1 vom März 1990 gilt richtungsweisend.

6Auf eine harmonische Gestaltung der Übergänge Gemeindebaureglement (GBR) Seite 22 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar zwischen dem Siedlungsgebiet und der offenen Landschaft ist Wert zu legen. Aussenräume, Fusswege, Gärten, Parkplätze sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind dementsprechend sorgfältig zu gestalten. Erschliessung

7Die Erschliessung hat ab der Guggisbergstrasse zu erfolgen. (Art. 71 SBG)

8Eine öffentliche Fusswegverbindung ist von der Guggisbergstrasse bis zur Buhnenstocküberbauung sicherzustellen.

Empfindlichkeitsstufe: ES II
Genehmigung ZPP Nr. 11 GBR Art. 38
ist sistiert
ZPP Nr. 11

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 23) verbindlich lesbar.

Art. 37 Für die ZPP Nr. 20 «Bernaville» gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP Nr. 20 «Bernaville»

–Fördern einer neuen Gesamtanlage, die die bestehende erhaltenswerte Anlage mit einer gestalterisch ebenbürtigen Gesamtanlage ersetzt und eine hohe ortsbauliche Qualität aufweist.

–Sicherstellung einer guten Einordnung der neuen Gesamtanlage in das Orts- und Landschaftsbild.

–Förderung einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung.

–Sicherstellung einer optimalen und zweckmässigen Verkehrserschliessung. Planungszweck

–Es sind Wohn-, Arbeits- und Freizeiteinrichtungen der Institution Bernaville zugelassen. Art der Nutzung

–Geschossflächen oberirdisch (GFo) max. 15‘ 000 m2. Mass der Nutzung

–Im Teilbereich A beträgt die Kote des höchsten Punktes der Dachkonstruktion maximal 827.00 m.ü.M. Über dieser Kote sind keine Attiken oder Dachausbauten zugelassen. Die Gesamthöhe beträgt max. 14.50 m.

–Im Teilbereich B beträgt die Gesamthöhe (grösster Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain) maximal 10.0 m. Über dieser Gesamthöhe sind keine Attiken oder Dachausbauten zugelassen.

–Der Ersatz der bestehenden erhaltenswerten Bauten und Anlagenkann bei Vorliegen einer rechtskräftigen Abbruchbewilligung bewilligt werden, wenn die bestehenden erhaltenswerten Bauten und Anlagen im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens nach anerkannten Verfahrensregeln (Projektwettbewerb SIA 142 oder Studienauftrag SIA 143)durch eine gestalterisch ebenbürtige Gestaltungsgrundsätze Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 40 Normativer Inhalt Hinweise Gesamtanlage ersetzt werden und die Ersatzbauten eine hohe Qualität aufweisen.

–Die wertvollen Naturelemente wie Einzelbäume und Hecken gemäss Schutzzonenplan sind zu erhalten und eine naturnahe Durchgrünung mit einer standort-heimischen Bepflanzung der Überbauung ist zu gewährleisten.

–Für Hochbauten ist gegenüber der Zonengrenze ein Abstand von mind. 5.0 m und gegenüber den Hecken ein Bauabstand von mind. 6.0 m einzuhalten.

–Die Haupterschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über den bestehenden Anschluss Langenwilweg. Erschliessungsgrundsätze

–Die oberirdische Parkierung ist möglichst zusammengefasst und flächensparend anzulegen.

–Die bestehende Energieversorgung mit erneuerbarer Energie ist beizubehalten. Energie

–Die zusammenhängende Kulturlandfläche ist möglichst zu erhalten. Kulturland

–Es gelten die Vorschriften der ES III. Lärmempfindlichkeitsstufe Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 41 Normativer Inhalt Hinweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.