Art. 2.5 · Der arealexterne Grenzabstand beträgt 5 m
BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 104 · Original-PDF
2.5 Wohnnutzung, Arbeitsaktivitäten die das gesunde und ruhige Wohnen nicht stören bis maximal 20 % der realisierten oberirdischen Geschossfläche. 2.5 Bei Durchführung eines Projektwettbewerbes nach den Regeln des SIA auf einer zusammenhängenden Grundstücksfläche von mindestens 2'000 m2 erhöht sich das zulässige Nutzungsmass um 0,2. 2.5 Auf dem Bahnhofplatz sind Klein- und Anbauten sowie die erforderliche Ausstattung der öffentlichen Infrastruktur wie Wartehallen, Überdachungen, Sitzgelegenheiten und Veloabstellplätze gestattet.
91Eingefügt durch Beschluss der Einwohnergemeinde vom 15. Mai 2022, genehmigt am 11. Oktober 2023, in Kraft seit dem 2. Dezember 2023. 2.5 Erfüllen nicht alle Bauten oder Gebäudeteile die gestellten Anforderungen, so wird der Nutzungsbonus im Verhältnis ihrer Energiebezugsfläche zur Energiebezugsfläche aller Bauten und Gebäudeteile gewährt. Der Nutzungsbonus kann nur für die entsprechende bonusberechtigte Baute oder den entsprechenden bonusberechtigten Gebäudeteil eingesetzt werden. Eine Übertragung ist nicht möglich. 2.5 Die arealinternen Grenzabstände richten sich nach einer zweckmässigen Nutzung und guten Gestaltung von Gebäuden und Aussenräumen. Bauten am südwestlichen und nordwestlichen Zonenrand sind im Sinne des Masterplans volumetrisch zu strukturieren. Sie dürfen hangseitig baulich eingeschossig verbunden sein. 2.5 Bestehende Gebäude und Anlagen dürfen zusammen eine maximale Gebäudelänge von 75 m und eine maximale Gebäudebreite von 50 m nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.