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Art. 4.2 · Abstand gegenüber Strassen, Gewässern und Zonengrenzen

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 77 · Original-PDF

4.2 Autoabstellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner sind überwiegend unterirdisch anzuordnen. Es ist ein attraktives Angebot an oberirdischen Veloabstellplätzen zu schaffen. 4.2 Die Durchlässigkeit des Quartiers Nesslerenweg für den Langsamverkehr quer und längs zur Seftigenstrasse ist sicherzustellen. 4.2 Die Parkierung für den motorisierten Verkehr (für Mitarbeitende und Bewohnende) ist unterirdisch als Sammelanlage anzuordnen. Die Zufahrt zur Parkierung erfolgt über die Looserstrasse. Abstellplätze für den Veloverkehr sind in der Nähe der Hauszugänge zu erstellen. Es sind Abstellplätze für Spezialvelos (Cargobikes, Liegevelo, Veloanhänger etc.) vorzusehen. 4.2 Es ist eine direkte, eigenständige Fussverbindung zur S-Bahnstation Wabern sowie eine das Areal querende öffentlich-rechtliche Fussgängerverbindung ab der Dorfstrasse Richtung Westen sicherzustellen. 4.2 In Verlängerung der Bondelistrasse Realisierung einer neuen Basiserschliessungsstrasse mit direkter Anbindung an die Personenunterführung der Station. Gleichzeitig mit dem Anschluss der Basiserschliessung an die Kirchstrasse ist der westliche Strassenanschluss der Strassenparzelle Köniz Gbbl. Nr. 7053 für Motorfahrzeuge aufzuheben und der östliche Strassenanschluss zu optimieren und planungsrechtlich sicherzustellen. 4.2 Abstimmung der Überbauung mit dem Doppelspurausbau der Bahnlinie. 3/1 Siedlungsschutzgebiet Föhrenweg/Kieferweg 4.2 Die Parkierung ist für die Bewohnerinnen und Bewohner unterirdisch als Sammelanlage anzuordnen. Die Zu- und Wegfahrt zur Parkierung erfolgt über die Stationsstrasse. Eine geringe Anzahl von oberirdischen Parkplätzen für die gewerblichen Nutzungen der Erdgeschosse sowie Besucherparkplätze sind entlang der Köniz- und der Stationsstrasse sowie des Thomaswegs erlaubt. Die zulässige Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge beträgt maximal 0,5 Abstellplätze pro Wohnung. Die Bemessung der Parkplätze für übrige Nutzungen richtet sich nach dem tieferen Wert der Bandbreite gemäss Artikel 52 ff. kant. BauV. 4.2 Sicherstellung einer öffentlichen Radund Fusswegverbindung vom Buchseeweg zur Sägemattstrasse. 5/9 Rappentöri89 4.2 Die Durchlässigkeit für den Langsamverkehr ist zu erhöhen. Zwischen der Schwarzenburgstrasse und der S-Bahnstation Köniz sowie zwischen der Schwarzenburgstrasse und der Wiesenstrasse sind je zwei direkte Langsamverkehrsverbindungen sicherzustellen. 4.2 10% der zulässigen Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind als Besucherabstellplätze für die Wohnnutzung zu erstellen. 4.2 Zur Regelung der finanziellen Konsequenzen aus Ziffer 1.3 sowie weiterer Belange - ist zwischen der Gemeinde und dem Grundeigentümer eine Vereinbarung abzuschliessen. ZBV 22/91 Grafenried 4.2 Es ist ein reduziertes Parkplatzangebot umzusetzen. Grundlage der Reduktion bildet ein Mobilitätskonzept, welches mit dem Baugesuch einzureichen ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.