Zone K · Bremgarten (AG)
Aargau · BFS 4063 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone K in Bremgarten (AG) (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.9, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsformular bei der Abteilung Bau beziehen
- Baugespann-Kontrolle durch die Abteilung Bau vor Publikation
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 056 648 74 21
- bau@bremgarten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bremgarten (AG), in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6
In den im Bauzonenplan Bremgarten gemäss § 40 Abs. 2 BNO gelb bandierten Bereichen der Gebiete Bärenmatt / Zelgli und Au sind Ge staltungsplanungen nicht zulässig. Gestaltungsplan BNO Stadt Bremgarten 2
2Die im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen mit Gestaltungs planpflicht dürfen erst erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan gemäss § 21 BauG vorliegt. Gestaltungs planpflicht
2Die Ausarbeitung eines Teilgestaltungsplanes ist zulässig, wenn vor gängig im Rahmen eines Gesamtkonzeptes eine rationelle Erschlies sung sowie eine haushälterische und zweckmässige Bebauung aller Flächen im gesamten Gestaltungsplanperimeter nachgewiesen wird. Für das gestaltungsplanpflichtige Areal „Oberebene“ gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
–ein den gesamten Perimeter umfassendes Freiraumkonzept
–ein genehmigter Erschliessungsplan, welcher die gesamte Wohnund Arbeitszone Oberebene WAO im Gesamtkontext (angren zende Quartiere) und sämtliche Verkehrsträger (Fuss- und Radver kehr, Auto, öffentlicher Verkehr) berücksichtigt. * Den Gestaltungsplänen in den Gebieten „Bahnhofareal/Depot“, „Schellenhausstrasse“ und „Oberebene“ muss ein Richtprojekt zu grunde liegen, welches aufgrund eines Varianzverfahrens erarbeitet worden ist. Die Stadt Bremgarten ist bei der Erarbeitung des Richtpro jektes sowie des Gestaltungsplans / der Gestaltungspläne in angemes Varianzverfahren sener Weise einzubeziehen.
5Bei allen gestaltungsplanpflichtigen Arealen ist auf eine gute, auf die klimatischen Verhältnissen ausgerichtete Umgebungsgestaltung un …
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12
‘ Die Altstadt ist in ihrem Gesamtbild und ihrer Struktur und historischen Bausubstanz aussen und innen zu erhalten. Ihre prägenden Elemente sind die Strassen-, Platz- und Grünräume, die Umrisse und Kubaturen der Gebäude, die äussere Gestaltung der Bauten (inkl. Materialien, Farbgebung und künstlerischem Schmuck), die Dachformen und -materialien sowie die gemischte Nutzung. Altstadtzone A
2Zulässig sind Wohnungen sowie maximal mässig störende Dienstleis tungs- und Gewerbebetriebe. Nutzung
3Gebäude oder Gebäudeteile dürfen nur abgebrochen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Dies trifft gestützt auf ein von unab hängigen, ausgewiesenen Experten erstelltes Fachgutachten nament lich dann zu, wenn eine Erhaltung aus baulichen oder hygienischen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Eine Abbruchbewilligung setzt voraus, dass der Ersatzbau rechtskräftig bewilligt und dessen Finanzierung aus gewiesen ist. Ausgenommen sind Fälle, wo im öffentlichen Interesse Freiflächen geschaffen werden sollen. Abbruch '‘Massgebend für allfällige Um- oder Neubauten sind die bestehenden Gebäudeumrisse (inkl. Dachform). Sofern historische Belege vorliegen und das Stadt- und Gassenbild nicht gestört wird, kann in begründeten Fällen auf einen früheren Bestand zurückgegriffen werden. Bauweise BNO Stadt Bremgarten 8
5Innerhalb des rot bandierten Bereichs in der Unterstadt sind von den bestehenden Kubaturen abweichende Neubauten im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig, sofern sie sich gut ins Stadtbild einfügen und bestehende Nachbarbauten nicht übermässig beeinträchtigen. …
Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 51
Gebäude und ihre einzelnen Elemente müssen sich in ihrer äusseren Gestaltung, insbesondere in ihren Proportionen und dem Verhältnis zwischen Mauer- und Fensterflächen gut ins Gesamtbild der Altstadt einfügen. Fassadengestal tung, Grundsatz
2Die durch die ursprüngliche Parzellierung und das Brandmauersystem bestimmte Struktur der Häuserzeilen ist bei allfälligen Ersatzbauten bei zubehalten und muss in der Fassadengestaltung ablesbar sein. Fassadenbreite
3Noch vorhandene Teile der Stadtmauer sind zu erhalten. Stadtmauer Anbauten und Balkone sind gestalterisch vom Hauptkörper abzuset zen und in Leichtbauweise (Holz, Stahl) zu erstellen. Die maximale Bal Anbauten und Balkone kontiefe beträgt 1.50 m, in nicht einsehbaren Innenhöfen 2.00 m. Bal kone dürfen nicht über öffentlichen Grund auskragen und haben von diesem allseitig mindestens einen Grenzabstand von 1.00 m einzuhal ten. Balkone sind nach Möglichkeit ohne Stützen (an Fassade aufgehängt) auszuführen.
5Malereien, Skulpturen und handwerkliche Arbeiten von künstleri schem oder historischem Wert sind zu erhalten. Künstlerischer Schmuck 4 RBA Stadt Bremgarten
Art. 9BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13
Der Sinn der Gartenzone G1 und G2 ist, den sich vor der Altstadt durchziehenden Grüngürtel und innerstädtische Grünflächen sowie das mittelalterliche Stadtbild soweit möglich zu erhalten. Gartenzonen G1 und G2
2Bei guter, zurückhaltender Gestaltung sind in den Gartenzonen G1 und G2 folgende Bauten und Anlagen zulässig: Zulässige Bauten und Anlagen
a)Offene Überdachungen und dgl. mit einer Gesamthöhe von 3.0 m innerhalb eines Streifens von 1.5 m ab Fassadenflucht
b)Unterirdische Bauten ohne Veränderung des bestehenden Terrain verlaufes
c)Zurückhaltend gestaltete, befestigte Flächen wie Zugangswege, Sitzplätze und dgl.
d)Kleinstbauten gemäss § 49 Abs. 2 lit d) BauV. All diese Bauten und Anlagen sind bewilligungspflichtig.
3In der Gartenzone G1 sind oberirdische Parkfelder nicht zulässig. In der Gartenzone G2 können einzelne oberirdische, nicht versiegelte Parkfelder bewilligt werden, wenn dies zu keiner Beeinträchtigung des Stadt- und Gassenbildes führt. Parkfelder * Stützmauern dürfen im Rahmen der bestehenden Verhältnisse erhal ten bzw. erneuert werden. Stützmauern BNO Stadt Bremgarten 9
Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14
Kernzone K Die Kernzone K ist für maximal mässig störende Gewerbe- und Dienst leistungsbetriebe inkl. Gaststätten sowie Wohnungen bestimmt. Ein kaufszentren und Fachmärkte sind zulässig.
2In dem im Bauzonenplan blau bandierten Bereich kann im Rahmen der Gestaltungsplanung gemäss § 4 BNO eine höhere Baute mit einer maximalen Gesamthöhe von 27 m zugelassen werden, wenn dadurch eine städtebaulich einwandfreie Lösung mit entsprechenden Freiflä chen von hoher Qualität erreicht wird. Die Nachbargrundstücke dürfen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Höhere Baute
3Innerhalb des im Gestaltungsplangebiet „Bahnhofareal / Depot“ violett schraffiert dargestellten Bereichs gilt eine maximale Ausnützungsziffer von 2.3 sowie ein minimaler Gewerbeanteil von 15%. Bahnhofareal
Art. 11BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14
1Die Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4 sind für Wohnen und Dienstleistungen sowie maximal mässig störendes Gewerbe be stimmt. Verkaufsgeschäfte sind in den Zonen WA2 und WA4 bis 500 m^ Verkaufsfläche pro Gebäude zulässig. Vorbehalten bleiben die Bestim mungen von § 11 Abs. 4 BNO. Wohnund Arbeitszone WA2. WAS, WA4
2Die Wohn- und Arbeitszone Oberebene WAO dient vorwiegend dem Wohnen. Ebenfalls zulässig sind Gewerbe- und Dienstleistungsbe triebe. Die auszuführende Geländemodellierung kann vor Rechtskraft des Gestaltungsplans bewilligt und realisiert werden. Wohnund Arbeitszone Oberebene, WAO
3Entlang des Augrabens gelten in einem Bereich von 20 m ab Nord westgrenze Augrabenstrasse folgende zusätzlichen Einschränkungen: Augraben Die Fassadenhöhe darf maximal 9.5 m, die Gebäudelänge bzw. Gebäu debreite parallel zum Augraben maximal 15.0 m betragen. Bauten und Anlagen sind innerhalb dieses Bereiches besonders sorgfältig zu ge stalten. Gewerbe- und Ver kaufsflächen Zufikerstrasse * Innerhalb der orange bandierten Bereiche der Zone WA4 beidseits der Zufikerstrasse können im ersten Vollgeschoss Gewerbe- und Verkaufs flächen über die zonengemäss zulässige Ausnützungsziffer hinaus er stellt werden, wenn die Geschosshöhe maximal 5.0 m beträgt und wenn die anrechenbare Gebäudefläche pro Parzelle nicht mehr als 70% der anrechenbaren Grundstücksfläche beansprucht. ® In der Zone WA2 können eingeschossige Gewerbebauten bis zu einer Fassadenhöhe von 4 m mit einem allseitigen Grenzabstand von 4 m errichtet werden. BNO Stadt Bremgarten 10
Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 53
Selbstbedienungsautomaten dürfen nicht an Aussenfassaden aufge stellt werden. Andere Einrichtun gen auf Fassaden
2Brief- und Schaukästen sind fassadenbündig anzubringen. Für Res taurationsbetriebe können ausnahmsweise auf die Fassade aufge setzte Schaukästen bis zu einer Grösse von 45 x 32 cm bewilligt wer den, sofern sie betriebsnotwendig sind und eine fassadenbündige Lö sung mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre. Ausnahms weise können aufgesetzte Briefkästen bewilligt werden, wenn die An zahl auf das Minimum beschränkt ist und die Tiefe maximal 8 cm be trägt. Brief- und Schau kästen
Art. 17BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18
1Die Grünzone dient der Freihaltung und der Siedlungsdurchgrünung. Grünzone GR
2Zulässig sind in der Grünzone mit Ausnahme des Bereichs „K“ nach Absatz 6 Spazierwege, Erholungseinrichtungen wie Gartenbänke, kleine Spielplätze usw. sowie Kleinbauten, welche zur Pflege und zum Unterhalt der Grünzone nötig sind. Entlang der Eisenbahnlinien sind ausserdem für den Bahnbetrieb notwendige Bauten und Einrichtungen gestattet. In begründeten Fällen sind weitere Verkehrserschliessungs anlagen zulässig. Alle übrigen Bauten sind nicht gestattet.
3Im Rahmen eines Sondernutzungsplans kann der Stadtrat das Hinein ragen unterirdischer Bauteile in die Grünzone in beschränktem Mass zulassen. Innerhalb der grün bandierten und mit "C" bezeichneten Fläche ist der Weiterbetrieb des Campingplatzes zulässig, solange für eine entspre chende Benützung der Reussparzelle eine kantonale Bewilligung vor liegt. Der öffentliche Zugang zum Reussufer muss auf der ganzen An stosslänge jederzeit gewährleistet sein. Die für den Campingbetrieb er forderlichen Flächen dürfen bekiest werden, weitere Bauten und Anla gen sowie Einfriedigungen und nicht standortheimische Gehölzpflan zungen sind untersagt. ® Innerhalb der grün bandierten und mit "F" bezeichneten Fläche ist der Betrieb einer Fischzucht- und Brutanlage zulässig. Neben den in Absatz 2 aufgeführten baulichen Massnahmen sind befestigte Zucht- und Brut becken inkl. notwendigen Abdeckungen sowie weitere betriebsnotwen dige Einrichtungen gestattet, soweit sie standortgebunden sind. 14 BNO Stadt Bremgarten ® Innerhalb der grün bandiert …
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11
AL BNO Stadt Bremgarten 7
2Für die maximale Fassadenhöhe gemäss Absatz 1 gilt: Fassadenhöhe
a)für Schrägdächer gilt traufseitige Fassadenhöhe
b)für Flachdächer gilt am Hang talseitige Fassadenhöhe
3Weist eine Flachdachbaute eine begehbare Terrasse mit einer Brüs tung auf, wird in den Zonen WA4 und K die zulässige Fassadenhöhe gemäss Absatz 1 um 0.5 m erhöht. Brüstungen bei Flachdachbauten * Der jeweils kleinere Abstand der mit * bezeichneten Masse gilt für Bau ten bis 7.5 m Fassadenhöhe. ® Die mit ** bezeichneten Masse gelten als Richtwert. Der Stadtrat ent scheidet über die zulässige Fassaden- und Gesamthöhe unter Berück sichtigung der §§ 13 und 14 BNO. ® Die mit ,o' bezeichneten Masse legt der Stadtrat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sowie unter Berücksich tigung des Orts- und Landschaftsbildes im Einzelfall fest.
7Das mit *** bezeichnete Mass gilt unter Vorbehalt der Bestimmung in § 10 Abs. 3 BNO als max. Ausnutzung für Wohnen. ®ln den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Flächen sowie in den speziell bezeichneten OE-Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Lärmvorbelastung
Art. 22BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19
Materialabbauzone i |n der Matehalabbauzone können Kies, Sand und Steine abgebaut werden sowie unverschmutzte Aushubmaterialien abgelagert werden. BNO Stadt Bremgarten 15
2Teilflächen, die noch nicht gerodet und abgebaut sind oder als Wald rekultiviert sind, unterstehen den Bestimmungen der aargauischen Waldgesetzgebung.
3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe IV.
Art. 24BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20
Naturschutzzonen i Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Le bensräumen schutzwürdiger Pflanzen und Tiere, sowie von typischen Einzelobjekten.
2Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind Bauten, An lagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgra bungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmit teln, Mulchen sowie Aufforstung nicht gestattet. Wo ein Schnitt erfolgt, ist das Schnittgut nach der Mahd abzuräumen.
3In den Naturschutzzonen ist alles zu unterlassen, was die Pflanzenund Tierwelt beeinträchtigen kann. Bauten, Anlagen und andere Massnahmen zur Erhaltung und Förde rung der Naturwerte und zur Optimierung der Schutzziele können bewil ligt werden.
5Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Grundeigentüme rinnen und Grundeigentümern bzw. Bewirtschafterinnen und Bewirt schaftern und der Gemeinde bzw. dem Kanton. 16 BNO Stadt Bremgarten ® Folgende Naturschutzzonen werden ausgeschieden: Bewirtschaftung und Unterhalt Nutzungseinschränkungen
–Extensive, dem Standort angepasste Bewirtschaftung als Heuwiese
–Keine Düngung, chemische Hilfsstoffe und Beweidung
–Strukturvielfalt durch gestaffelte Mahd auf Teilflächen ab 15. Juni fördern, ab 1. Juli Altgrasinseln belassen
–Extensive, dem Standort angepasste Bewirtschaftung als extensive Weide
–Keine Düngung, keine chemische Hilfs stoffe, keine Beweidung ausserhalb der Vegetationszonsperiode.
–Extensive, dem Standort angepasste Bewirtschaftung
–Keine Düngung, che …
Art. 26BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22
1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Erhaltung der weitgehend unverbauten oder naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart. Landschaftsschutz zone
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Ein schränkungen nach §§ 19 und 20 BNO (Landwirtschaftszone). Von den in Absatz 3 und Absatz 4 genannten Ausnahmen abgesehen sind Bau ten und Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttun gen, Ablagerungen) sowie Aufforstungen und länger als 3 Monate dau ernde Abdeckungen verboten. Die bestehenden Christbaumkulturen dürfen nicht weiter ausgedehnt werden. Verfestigte Laufhöfe und Tro ckenplätze sind nicht zugelassen.
3Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feld unterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen (Einzäunungen usw.), die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen wie für den ökologischen Ausgleich, Renaturie rungsmassnahmen, Flur- und Wanderwege sowie Bauten für den Hoch wasserschutz oder Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. * Witterungsschutzanlagen (inkl. Einzelreihenabdeckungen) in dunklen Farbtönen, nichtbegehbare Folientunnel und dergleichen sind während max. 6 Monaten zulässig. Entsprechende Anlagen dürfen aufgrund ih rer Anzahl und des jeweiligen Ausmasses das grundsätzliche Schutz ziel jedoch nicht übermässig beeinträchtigen.
5Innerhalb der Landschaftsschutzzone sind sämtliche Bauten und An lag …
Art. 27BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22
Die Schutzzonen für Kleinstandorte sichern bestehende und geplante Lebensräume und Vernetzungselemente für Pflanzen und Tiere inner halb des Baugebietes oder an dessen Rand. Diesem Ziel dienen die Anlage und der Erhalt von standortheimischen Hecken, Kleingehölzen, Schutzzone Kleinstandorte Uferbestockungen oder nährstoffarmen Wiesenflächen.
2Innerhalb dieser Zonen sind Bauten und Anlagen, Terrainveränderun gen, Umbruch, Düngung, Beweidung, Aufforstung oder andere Verän derungen, welche die Zusammensetzung des Bodens und der Vegeta tion beeinflussen, nicht gestattet. BNO Stadt Bremgarten 18
3Bestehende Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss unterhalten, er neuert und ausgebaut werden, wenn das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigt wird. Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldunterstände, und betriebsnotwendige Installationen die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Flur- und Wan derwege und Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Inte ressen entgegenstehen.
Art. 28BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 23
Puffer- und Umgebungszonen bezwecken, die angrenzenden Natur schutzgebiete vor schädlichen Einflüssen aus dem Umfeld zu schützen sowie die verschiedenen Funktionen des Bereichs B der nationalen Am phibienlaichgebiete für die Amphibien (lANB) zu erfüllen. Puffer- und Umgebungszone
2Soweit nachstehend nichts Anderes festgelegt wird, sind Bauten, An lagen, dem Abs. 1 zuwiderlaufende Terrainveränderungen (Abgrabun gen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung, Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmit tel, Düngen und Mulchen nicht gestattet.
3Bauten und Anlagen und andere Massnahmen zur Optimierung der Funktion als Puffer- und Umgebungszone können vorbehältlich § 33 Abs. 3 BNO bewilligt werden. Vorbehalten bleiben Vereinbarungen zwischen den Bewirtschaftenden und der Gemeinde bzw. dem Kanton zur Abgeltung ökologischer Leis tungen, wobei nach Bedarf weitere, dem Schutzziel entsprechende An forderungen und Bedingungen zu erfüllen sind.
Art. 31BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25
1Die Hochwassergefahrenzonen sind den Grundnutzungszonen über lagert. Sie dienen dem Schutz von Personen, Bauten und Anlagen vor Schädigungen durch Hochwasserereignisse. Hochwasser gefahrenzonen
2Als massgebliche Projektierungs- und Überprüfungsgrundlagen gelten namentlich Gefahrenkarte, Ereigniskataster, Schutzdefizitkarte und die Massnahmenplanung, welche auf der Gemeindeverwaltung eingese hen werden können.
3In der Hochwassergefahrenzone 1 sind Gebäudeöffnungen wie Haus zugänge, Fenster, Abfahrten und Lichtschächte ausreichend erhöht oder wasserdicht auszuführen. Potenziell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu sichern. Wohnräume, sensible Nutzungen wie schwer evakuierbare oder publikumsintensive Einrichtungen, unterirdische Lager für umweltgefährdende Stoffe usw. sind in Untergeschossen nicht zulässig. § 36c BauV bleibt anwendbar. In der Hochwassergefahrenzone 2 sind sensible Bauten und Anlagen nicht zulässig. Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnun gen, Abfahrten und Lichtschächte sind ausreichend erhöht oder was serdicht auszuführen. Potenziell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu sichern. Wohnräume sind in Untergeschossen nicht zulässig. § 36c BauV bleibt anwendbar.
5Die Baubewilligungsbehörde kann, wenn nötig, auf Kosten der Bau herrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen. Soweit über wiegende öffentliche Interessen es erfordern, kann die Baubewilligungs behörde weitergehende Massnahmen verlangen oder Bauvorhaben un tersagen.
Art. 32BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25
'• Die Freihaltezone Hochwasser gemäss Gefahrenkarte dient der Si cherstellung des erforderlichen Raums ausserhalb der Bauzonen für den natürlichen Hochwasserabfluss bei grossen und seltenen Hoch wasserereignissen sowie für den Hochwasserrückhalt. Freihaltezone Hochwasser
2Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Ein schränkungen nach der Grundnutzungszone. Von den in den Absätzen 3,4 und 5 genannten Ausnahmen abgesehen, sind Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen verboten.
3Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen für den ökologi schen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Bauten für den Hoch wasserschutz oder ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Inte ressen entgegenstehen. BNO Stadt Bremgarten 21 * Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen dürfen im Rahmen des Besitzstandsschutzes erneuert, teil weise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden, so fern sie dem Hochwasserschutz genügend Rechnung tragen und den natürlichen Abfluss nicht beeinträchtigen. ® Der Neubau von Bauten und Anlagen ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn:
–erforderliche Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt und von der Gemeinde oder den Landeigentümern finanziert werden kön nen,
–keine anderen Standortmöglichkeiten bestehen oder geschaffen werden können,
–der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstands nicht nachteilig beeinflusst werden,
–die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird und
–keine nachteiligen Auswir …
Art. 38BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29
1Dach- und Attikageschosse werden bei der Ausnützungsberechnung nicht angerechnet. Ausnützungs ziffer
2Untergeschosse werden bei der Ausnützungsberechnung in den Zo nen W2 und W2D nicht angerechnet
3Für verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten, deren Bauteile ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und keine heizungs technischen Installationen aufweisen, kann ein Ausnützungsbonus von 20 m^ pro Wohneinheit gewährt werden. Sicherung minimale 4 wird eine Parzelle nur teilweise überbaut oder mit dem Bauprojekt Ausnutzung erheblich unternutzt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zu künftigen zonengemässen Überbauung die maximale Ausnützungszif fer erreicht werden kann. ® Werden in der \N2 und W2D auf als überbaut geltenden Parzellen zu sätzliche Wohneinheiten realisiert, so erhöht sich die zulässige Ausnüt zung um 10%. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung mit angemessener Durchgrünung. Eine Kumulierung dieses Nutzungsbonus mit denjenigen von § 35 Abs. 1 BauV ist nicht zulässig. 4.2 Abstände
Art. 41BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 30
1Gegenüber dem Kulturland ist für Gebäude der zonengemässe kleine Grenzabstand einzuhalten. Klein- und unbewohnte Anbauten haben ei nen Grenzabstand von 2 m einzuhalten. Diese Grenzabstände können weder aufgehoben noch reduziert werden. Abstand gegenüber dem Kulturland
Art. 45BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31
Minimale Fläche Arealüberbauungen sind in den Zonen K, WA4, WA3, W3 und \N2 vor behältlich nachfolgender Ausnahmen zulässig, wenn die zusammen hängende anrechenbare Landfläche minimal 3'000 m^ autweist. In fol genden Bereichen ist eine Arealüberbauung nicht zulässig:
a)Im gesamten Ortsteil Hermetschwil-Staffeln
b)Im gelb bandierten Bereich der W3 im Gebiet Bärenmatt / Zelgli
c)Im gelb bandierten Bereich der WA3 im Gebiet Au
2Im Rahmen von Arealüberbauungen dürfen in den Zonen K, WA4, WA3 und W3 die Fassaden- und die Gesamthöhe um maximal 3.2 m erhöht werden. Geschosszahl
3Gegenüber Nachbargrundstücken ist der zonengemässe Abstand um das halbe Mass der Mehrhöhe zu vergrössern, wenn die Fassadenhöhe gemäss Regelbauweise überschritten wird. 5.3 Wohnhygiene
Art. 47BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31
Minimale Bodenfläche Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume haben bei Neubauten eine minimale Bodenfläche von 10 m^ aufzuweisen. Ausgenommen sind Küchen. BNO Stadt Bremgarten 27
5 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 3.2 m | Art. 45, S. 31 | 0.75 |
| Gesamthöhe | ≤ 3.2 m | Art. 45, S. 31 | 0.75 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.9 | Art. 6, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 6, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 6, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bremgarten (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.