Zone W3 · Bremgarten (AG)
Aargau · BFS 4063 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone W3 in Bremgarten (AG) (Aargau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuchsformular bei der Abteilung Bau beziehen
- Baugespann-Kontrolle durch die Abteilung Bau vor Publikation
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 056 648 74 21
- bau@bremgarten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bremgarten (AG), in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15
1Die Wohnzonen W2, W2D, und W3 dienen dem Wohnen. Nicht stö rendes Gewerbe und Dienstleistungen sind zugelassen. Diese haben sich dem Wohncharakter der Umgebung anzupassen. Läden bis Wohnzonen W2 / W2D / W3 100 m2 Verkaufsfläche pro Gebäude sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als bei Wohnnutzungen ent stehen.
2Innerhalb der dunkelgrün schraffierten Bereiche in den Gebieten Bi benlos und Isenlauf ist besondere Rücksicht auf das Landschaftsbild zu nehmen. Nicht zulässig sind (oberirdische) Gebäude. Gestattet sind bei zurückhaltender Gestaltung und ausserhalb der Gewässerraum zone der Reuss ausschliesslich Stütz- und Futtermauern bis 1.0 m Bibenlos / Isenlauf Höhe, Schutzgeländer, Einfriedungen und Weidezäune bis max. 1.2 m Höhe sowie befestigte Aussenflächen wie Sitzplätze und dgl. Alle diese Bauten sind bewilligungspflichtig. Hangbereich Suterhübel
3Innerhalb der braun schraffierten Bereiche im Gebiet Suterhübel sind die Bauten besonders sorgfältig zu gestalten. Es ist eine zurückhal tende Farbgebung der Bauten zu wählen und bewilligen zu lassen. Die Umgebungsgestaltung ist mit ausreichender Begrünung sorgfältig zu planen und mittels Umgebungsplan bewilligen zu lassen. Bei Bauten mit Schrägdächern hat die Firstrichtung parallel zum Hang zu verlau fen.
Art. 45BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31
Minimale Fläche Arealüberbauungen sind in den Zonen K, WA4, WA3, W3 und \N2 vor behältlich nachfolgender Ausnahmen zulässig, wenn die zusammen hängende anrechenbare Landfläche minimal 3'000 m^ autweist. In fol genden Bereichen ist eine Arealüberbauung nicht zulässig:
a)Im gesamten Ortsteil Hermetschwil-Staffeln
b)Im gelb bandierten Bereich der W3 im Gebiet Bärenmatt / Zelgli
c)Im gelb bandierten Bereich der WA3 im Gebiet Au
2Im Rahmen von Arealüberbauungen dürfen in den Zonen K, WA4, WA3 und W3 die Fassaden- und die Gesamthöhe um maximal 3.2 m erhöht werden. Geschosszahl
3Gegenüber Nachbargrundstücken ist der zonengemässe Abstand um das halbe Mass der Mehrhöhe zu vergrössern, wenn die Fassadenhöhe gemäss Regelbauweise überschritten wird. 5.3 Wohnhygiene
Art. 56BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 35
Die Ablagerung von Material für eine Dauer von mehr als 2 Monaten ist in den Wohnzonen W2, W2D und W3 nicht zulässig und in allen an deren Zonen bewilligungspflichtig. Materialablagerun gen
2Für die Sicherstellung der Materialbeseitigung kann ein Depot verlangt werden. Einzelheiten regelt das Gebührenreglement.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. nicht belegt). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 3.2 m | Art. 45, S. 31 | 0.75 |
| Gesamthöhe | ≤ 3.2 m | Art. 45, S. 31 | 0.75 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 6, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 6, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 6, S. 11 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 6, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bremgarten (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.