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Art. 7 · Kamine und technische Aufbauten müssen sich in ihrer Gestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12 · Original-PDF

‘ Die Altstadt ist in ihrem Gesamtbild und ihrer Struktur und historischen Bausubstanz aussen und innen zu erhalten. Ihre prägenden Elemente sind die Strassen-, Platz- und Grünräume, die Umrisse und Kubaturen der Gebäude, die äussere Gestaltung der Bauten (inkl. Materialien, Farbgebung und künstlerischem Schmuck), die Dachformen und -materialien sowie die gemischte Nutzung. Altstadtzone A

2Zulässig sind Wohnungen sowie maximal mässig störende Dienstleis­ tungs- und Gewerbebetriebe. Nutzung

3Gebäude oder Gebäudeteile dürfen nur abgebrochen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Dies trifft gestützt auf ein von unab­ hängigen, ausgewiesenen Experten erstelltes Fachgutachten nament­ lich dann zu, wenn eine Erhaltung aus baulichen oder hygienischen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Eine Abbruchbewilligung setzt voraus, dass der Ersatzbau rechtskräftig bewilligt und dessen Finanzierung aus­ gewiesen ist. Ausgenommen sind Fälle, wo im öffentlichen Interesse Freiflächen geschaffen werden sollen. Abbruch '‘Massgebend für allfällige Um- oder Neubauten sind die bestehenden Gebäudeumrisse (inkl. Dachform). Sofern historische Belege vorliegen und das Stadt- und Gassenbild nicht gestört wird, kann in begründeten Fällen auf einen früheren Bestand zurückgegriffen werden. Bauweise BNO Stadt Bremgarten 8

5Innerhalb des rot bandierten Bereichs in der Unterstadt sind von den bestehenden Kubaturen abweichende Neubauten im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig, sofern sie sich gut ins Stadtbild einfügen und bestehende Nachbarbauten nicht übermässig beeinträchtigen. Neubauten Unterstadt ® Hinterhöfe sind freizuhalten resp. freizulegen. In allseitig geschlosse­ nen Innenhöfen sind mit Zustimmung der direkten Anstösser einge­ schossige Bauten zulässig. Höfe §7 Kamine und technische Aufbauten müssen sich in ihrer Gestaltung und Platzierung gut in die Dachlandschaft einfügen. Kamine, technische Aufbau­ ten

2Energiegewinnungs-, Klima- und Rückkühlanlagen dürfen kubisch nach aussen nicht in Erscheinung treten. Energiegewinnungs­ anlagen

3Von aussen sichtbare Antennen inkl. Parabolantennen sind in der Alt­ stadt grundsätzlich nicht zulässig. Eine ausnahmsweise Bewilligung kann erteilt werden, wenn das Interesse am Empfang entsprechender Programme das Interesse am Schutz des Altstadtbildes überwiegt. Antennen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.