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Art. 38

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29 · Original-PDF

1Dach- und Attikageschosse werden bei der Ausnützungsberechnung nicht angerechnet. Ausnützungs­ ziffer

2Untergeschosse werden bei der Ausnützungsberechnung in den Zo­ nen W2 und W2D nicht angerechnet

3Für verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten, deren Bauteile ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und keine heizungs­ technischen Installationen aufweisen, kann ein Ausnützungsbonus von 20 m^ pro Wohneinheit gewährt werden. Sicherung minimale 4 wird eine Parzelle nur teilweise überbaut oder mit dem Bauprojekt Ausnutzung erheblich unternutzt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zu­ künftigen zonengemässen Überbauung die maximale Ausnützungszif­ fer erreicht werden kann. ® Werden in der \N2 und W2D auf als überbaut geltenden Parzellen zu­ sätzliche Wohneinheiten realisiert, so erhöht sich die zulässige Ausnüt­ zung um 10%. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung mit angemessener Durchgrünung. Eine Kumulierung dieses Nutzungsbonus mit denjenigen von § 35 Abs. 1 BauV ist nicht zulässig. 4.2 Abstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.