Art. 18
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 11 · Original-PDF
AL BNO Stadt Bremgarten 7
2Für die maximale Fassadenhöhe gemäss Absatz 1 gilt: Fassadenhöhe
a)für Schrägdächer gilt traufseitige Fassadenhöhe
b)für Flachdächer gilt am Hang talseitige Fassadenhöhe
3Weist eine Flachdachbaute eine begehbare Terrasse mit einer Brüs tung auf, wird in den Zonen WA4 und K die zulässige Fassadenhöhe gemäss Absatz 1 um 0.5 m erhöht. Brüstungen bei Flachdachbauten * Der jeweils kleinere Abstand der mit * bezeichneten Masse gilt für Bau ten bis 7.5 m Fassadenhöhe. ® Die mit ** bezeichneten Masse gelten als Richtwert. Der Stadtrat ent scheidet über die zulässige Fassaden- und Gesamthöhe unter Berück sichtigung der §§ 13 und 14 BNO. ® Die mit ,o' bezeichneten Masse legt der Stadtrat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sowie unter Berücksich tigung des Orts- und Landschaftsbildes im Einzelfall fest.
7Das mit *** bezeichnete Mass gilt unter Vorbehalt der Bestimmung in § 10 Abs. 3 BNO als max. Ausnutzung für Wohnen. ®ln den im Bauzonenplan dargestellten lärmvorbelasteten Flächen sowie in den speziell bezeichneten OE-Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Lärmvorbelastung § 18
1Die Allmendzone AL ist bestimmt für Landwirtschafts- und Erholungs nutzung, die den Landschaftscharakter nicht verändert. Bauten und An lagen. grössere Terrainveränderungen und grossflächige Hartbeläge sind nicht gestattet. Allmendzone AL 3.2 Landwirtschaftszonen §18
1Dieses Reglement tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft. Än derungen des Reglements treten mit der kantonalen Genehmigung der Änderung in Kraft. Inkrafttreten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.