Art. 45 · Minimale Fläche
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31 · Original-PDF
Arealüberbauungen sind in den Zonen K, WA4, WA3, W3 und \N2 vor behältlich nachfolgender Ausnahmen zulässig, wenn die zusammen hängende anrechenbare Landfläche minimal 3'000 m^ autweist. In fol genden Bereichen ist eine Arealüberbauung nicht zulässig:
a)Im gesamten Ortsteil Hermetschwil-Staffeln
b)Im gelb bandierten Bereich der W3 im Gebiet Bärenmatt / Zelgli
c)Im gelb bandierten Bereich der WA3 im Gebiet Au
2Im Rahmen von Arealüberbauungen dürfen in den Zonen K, WA4, WA3 und W3 die Fassaden- und die Gesamthöhe um maximal 3.2 m erhöht werden. Geschosszahl
3Gegenüber Nachbargrundstücken ist der zonengemässe Abstand um das halbe Mass der Mehrhöhe zu vergrössern, wenn die Fassadenhöhe gemäss Regelbauweise überschritten wird. 5.3 Wohnhygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.