Art. 13 · Selbstbedienungsautomaten dürfen nicht an Aussenfassaden aufge
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15 · Original-PDF
■' In der Arbeitszone AI sind Bauten und Anlagen für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie für für Dienstleistungsbetriebe zulässig. Wohnungen sind nur für den Betriebsinhaber sowie betrieblich an den Standort gebundenes Personal gestattet. Reine Lagerbauten oder Ma terialumschlag ohne Bezug zu örtlichen Produktions- oder Handelsbe trieben, Verteil- und Logistikzentren und vergleichbare Nutzungen mit einem hohen Schwerverkehrsaufkommen sowie Anlagen für Sport, Freizeit und dgl. mit einem grossen Freiflächenbedarf sind nicht zuläs sig. Arbeitszone A1
2In der südlichen Zone AI Oberebene sind Verkaufsnutzungen bis ma ximal 3'000 m2 Verkaufsfläche pro Standort zugelassen, wobei der Standort vorgängig im Rahmen eines Sondernutzungsplanes festge setzt werden muss. In der nördlichen Zone AI Oberebene und in der Zone AI Altweg sind Verkaufsnutzungen bis maximal 500 m2 Verkaufs fläche pro Gebäude und in der Zone AI Bibenlos bis maximal 700 m2 Verkaufsfläche pro Standort zugelassen. In der Zone AI Wohlerstrasse sind Verkaufsnutzungen bis zu einer Verkaufsfläche von 3'000 m2 pro Standort zulässig, wobei der Standort vorgängig im Rahmen eines Son dernutzungsplanes festgesetzt werden muss. Verkaufsnutzungen des täglichen und periodischen Bedarfs sind hier auf maximal 500 m2 Ver kaufsfläche pro Gebäude beschränkt. BNO Stadt Bremgarten 11
3Die Höhenmasse gemäss § 6 bzw. nachfolgenden Ziffern a) bis d) gelten als Richtwerte, die nur beim Vorliegen triftiger betrieblicher Gründe überschritten werden dürfen:
a)Zone AI im Gebiet Altweg Fassadenhöhe: 8.5 m und Gesamthöhe: 13.0 m
b)Zone AI im Gebiet Bibenlos Gesamthöhe: 8.5 m
c)Zonen AI westlich der Reuss ohne Gebiet Altweg für Bauten mit einer Ost-/Nordost- Fassade von mehr als 36 m Breite und einer für die Höhenbestimmung massgebenden Ter rainkote von über 390.0 m.ü.M. Gesamthöhe: 14.0 m
d)Zonen A1 westlich der Reuss ohne Gebiet Altweg für Bauten mit einer Ost-/Nordost- Fassade von maximal 36 m Breite oder einer für die Höhenbestimmung massgebenden Ter rainkote von weniger als 390.0 m.ü.M. Gesamthöhe:18.0 m: Der Grenzabstand gegenüber benachbarten Wohn- oder Wohn- und Arbeitszonen beträgt bis 8.5 m Gesamthöhe 6.0 m. Bei einer grösseren Gesamthöhe ist der Abstand um das Mass der Mehrhöhe zu vergrössern. Der Abstandsbereich ist als Grünfläche zu gestalten.
5Bei Neubauten sowie eingreifenden Umgestaltungen, Erweiterungen oder Zweckänderungen sind mehrgeschossige Bauten anzustreben. § 13 Selbstbedienungsautomaten dürfen nicht an Aussenfassaden aufge stellt werden. Andere Einrichtun gen auf Fassaden
2Brief- und Schaukästen sind fassadenbündig anzubringen. Für Res taurationsbetriebe können ausnahmsweise auf die Fassade aufge setzte Schaukästen bis zu einer Grösse von 45 x 32 cm bewilligt wer den, sofern sie betriebsnotwendig sind und eine fassadenbündige Lö sung mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre. Ausnahms weise können aufgesetzte Briefkästen bewilligt werden, wenn die An zahl auf das Minimum beschränkt ist und die Tiefe maximal 8 cm be trägt. Brief- und Schau kästen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.