Zone WA3 · Bremgarten (AG)

Aargau · BFS 4063 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone WA3 in Bremgarten (AG) (Aargau) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuchsformular bei der Abteilung Bau beziehen
  • Baugespann-Kontrolle durch die Abteilung Bau vor Publikation

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bremgarten (AG), in denen «WA3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14

1Die Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4 sind für Wohnen und Dienstleistungen sowie maximal mässig störendes Gewerbe be­ stimmt. Verkaufsgeschäfte sind in den Zonen WA2 und WA4 bis 500 m^ Verkaufsfläche pro Gebäude zulässig. Vorbehalten bleiben die Bestim­ mungen von § 11 Abs. 4 BNO. Wohnund Arbeitszone WA2. WAS, WA4

2Die Wohn- und Arbeitszone Oberebene WAO dient vorwiegend dem Wohnen. Ebenfalls zulässig sind Gewerbe- und Dienstleistungsbe­ triebe. Die auszuführende Geländemodellierung kann vor Rechtskraft des Gestaltungsplans bewilligt und realisiert werden. Wohnund Arbeitszone Oberebene, WAO

3Entlang des Augrabens gelten in einem Bereich von 20 m ab Nord­ westgrenze Augrabenstrasse folgende zusätzlichen Einschränkungen: Augraben Die Fassadenhöhe darf maximal 9.5 m, die Gebäudelänge bzw. Gebäu­ debreite parallel zum Augraben maximal 15.0 m betragen. Bauten und Anlagen sind innerhalb dieses Bereiches besonders sorgfältig zu ge­ stalten. Gewerbe- und Ver­ kaufsflächen Zufikerstrasse * Innerhalb der orange bandierten Bereiche der Zone WA4 beidseits der Zufikerstrasse können im ersten Vollgeschoss Gewerbe- und Verkaufs­ flächen über die zonengemäss zulässige Ausnützungsziffer hinaus er­ stellt werden, wenn die Geschosshöhe maximal 5.0 m beträgt und wenn die anrechenbare Gebäudefläche pro Parzelle nicht mehr als 70% der anrechenbaren Grundstücksfläche beansprucht. ® In der Zone WA2 können eingeschossige Gewerbebauten bis zu einer Fassadenhöhe von 4 m mit einem allseitigen Grenzabstand von 4 m errichtet werden. BNO Stadt Bremgarten 10

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 45BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31

Minimale Fläche Arealüberbauungen sind in den Zonen K, WA4, WA3, W3 und \N2 vor­ behältlich nachfolgender Ausnahmen zulässig, wenn die zusammen­ hängende anrechenbare Landfläche minimal 3'000 m^ autweist. In fol­ genden Bereichen ist eine Arealüberbauung nicht zulässig:

a)Im gesamten Ortsteil Hermetschwil-Staffeln

b)Im gelb bandierten Bereich der W3 im Gebiet Bärenmatt / Zelgli

c)Im gelb bandierten Bereich der WA3 im Gebiet Au

2Im Rahmen von Arealüberbauungen dürfen in den Zonen K, WA4, WA3 und W3 die Fassaden- und die Gesamthöhe um maximal 3.2 m erhöht werden. Geschosszahl

3Gegenüber Nachbargrundstücken ist der zonengemässe Abstand um das halbe Mass der Mehrhöhe zu vergrössern, wenn die Fassadenhöhe gemäss Regelbauweise überschritten wird. 5.3 Wohnhygiene

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. nicht belegt). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 3.2 mArt. 45, S. 310.75
Gesamthöhe≤ 3.2 mArt. 45, S. 310.75
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 6, S. 110.90
Grünflächenziffer≥ 25 %Art. 6, S. 110.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 6, S. 110.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 6, S. 110.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 6, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Bremgarten (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA3

Was gilt in der Zone WA3 in Bremgarten (AG)?
Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bremgarten (AG) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bremgarten (AG). Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bremgarten (AG)?
7 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bremgarten (AG) ein?
Baugesuche in Bremgarten (AG) laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WA3 in der BZO Bremgarten (AG)?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Bremgarten (AG) erwähnen die Zone WA3 namentlich, darunter Art. 11, Art. 45. BZO Bremgarten (AG) lesen →

Weitere Zonen in Bremgarten (AG)