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BZO Schübelbach

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · Schwyz · BZO-Index · Original-PDF

Hinweis: Das Bauamt hat seinen Standort an der Glarnerstrasse 37, 8854 Siebnen und damit nicht an der Postanschrift der Gemeinde. Zudem sind trotz elektronischer Einreichung weiterhin zwei komplette Papierdossiers beim Bauamt Schübelbach einzureichen; das Gesuch gilt erst als eingereicht, sobald die unterzeichneten Papierdossiers vorliegen.
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  1. Zweck und Geltungsbereich
  2. Art. 1Zweck und GeltungsbereichS. 2
  3. Planungsmittel
  4. Allgemeine Bauvorschriften
  5. Art. 3Schutz des Orts- und LandschaftsbildesS. 3
  6. Art. 4DachgestaltungS. 3
  7. Art. 5UmgebungsgestaltungS. 3
  8. Art. 6RaumgrösseS. 4
  9. Art. 6aGemeinschaftsunterkünfteS. 4
  10. Art. 7ErholungsflächenS. 4
  11. Art. 8AbstellflächenS. 5
  12. Art. 9StrassennetzS. 5
  13. Art. 11Abstellflächen für Motorfahrzeuge und FahrräderS. 6
  14. Art. 12Ersatzabgabe für MotorfahrzeugabstellplätzeS. 6
  15. Art. 13Öffentliche Einrichtungen auf PrivatbodenS. 6
  16. Art. 14Öffentliche Einrichtungen auf PrivatbodenS. 6
  17. Art. 15Geschlossene BauweiseS. 7
  18. Art. 16AusnützungszifferS. 7
  19. Art. 17AusnützungsübertragungS. 8
  20. Art. 18Unterteilung und Vereinigung von GrundstückenS. 8
  21. Art. 19GeschosszahlS. 8
  22. Art. 20GrenzabstandS. 9
  23. Art. 21Gebäude- und FirsthöheS. 9
  24. Art. 22GebäudeabstandS. 10
  25. Art. 23GebäudelängeS. 10
  26. Art. 24HangneigungS. 10
  27. Art. 25Zusammenbauen von BautenS. 10
  28. Art. 27GewässerabstandS. 10
  29. Art. 28WaldabstandS. 11
  30. Zonenvorschriften
  31. Art. 29ZoneneinteilungS. 11
  32. Art. 30WohnzonenS. 12
  33. Art. 31Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 12
  34. Art. 32KernzoneS. 12
  35. Art. 33GewerbezoneS. 12
  36. Art. 35BauzonenS. 12
  37. Art. 36Zone für öffentliche AnlagenS. 13
  38. Art. 37Tabelle der GrundmasseS. 13
  39. Art. 38LandwirtschaftszoneS. 13
  40. Art. 39Übriges GemeindegebietS. 14
  41. Art. 40Schutzzonen und SchutzobjekteS. 14
  42. Art. 41GefahrenzonenS. 14
  43. Weitere Bestimmungen im Text
  44. Art. 2lDerGemeinderat kann nach S 13 PBG Richtpläne erlassenS. 2
  45. Art. 10lstrassenausfahrten sind übersichtlich zu gestaltenS. 5
  46. Art. 26—S. 10
  47. Art. 34lDie lndustriezone ist für industrielle und gewerbliche Bauten aller Art …S. 12
  48. Art. 43lDie Gefahrenzone ,,blau" bezeichnet die Gebiete mit mittlerer Gefährdung. …S. 15
  49. Art. 44Die Gefahrenzone "gelb" bezeichnet die Gebiete mit verschiedenen Gefährdungen …S. 16
  50. Art. 45lDie Gewässerraumzone wird anderen Zonen überlagertS. 16
  51. Art. 46llnnerhalb der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung sind Vernetzungs- …S. 16
  52. Art. 47—S. 23
  53. Art. 48lMittelgrosse verkehrsintensive Einrichtungen sind nur in den im Zonenplan …S. 17
  54. Art. 49lKleine verkehrsintensive Einrichtungen sind in der Zone für mittelgrosse …S. 17
  55. Art. 50lEine altrechtliche verkehrsintensive Einrichtung im Sinne dieser BestimmungS. 18
  56. Art. 51lsoweit nicht gestützt auf dieses Reglement oder den Zonenplan eine …S. 18
  57. Art. 52—S. 23
  58. Art. 53lBauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder …S. 19
  59. Art. 54lDas Meldeverfahren findet Anwendung auf geringfügige Bauvorhaben und un- …S. 19
  60. Art. 55lDas Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen in je …S. 20
  61. Art. 56lBewilligungsbehörde für Baugesuche im vereinfachten Verfahren gemäss $ 79S. 20
  62. Art. 57lDieses Baureglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten mit der …S. 21
  63. Art. 58Mit lnkrafttreten dieses Reglementes wird das Baureglement vom 6. September …S. 21

Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.